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33-Tage-Verpflichtung nicht erfüllt - trotzdem 700 Euro-Prämie erhalten ?

Begonnen von Der Reservist, 02. November 2020, 14:42:46

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Der Reservist

Guten Tag Kameraden. In Zeiten von Corona und dem damit verbundenen regelmäßigem Ausfall von RDLs frage ich mich, was passiert, wenn man sich für die 33-Tage-Verpflichtung entscheidet, diese aber aus (nicht selbstverschuldeten) Gründen nicht erreicht, sondern bswp nur 24-32 Tage RDL im Kalenderjahr ableisten kann. Erhält man dann für die Tage 15-24 trotzdem die "kleine" Zulage von insgesamt 700 €?

Als Beispiel: Ob der 4daagse im Juli 2021 stattfinden wird (und damit für Resis die begleitende 12-tägige-RDL) steht wohl noch in den Sternen.

Vielen Dank im Vorraus für hilfreiche Antworten. MkG

F_K

Ist doch ausdrücklich in der Regelung ausgeschlossen.
"Ursachen / Gründe / Verschulden" ist kein Kriterium.



F_K

Eine Ergänzung noch:

Dafür wird die kleine Prämie von Amts wegen ohne Antrag und vorherige Zuweisung gewährt.

Peter_78

Zitat von: F_K am 02. November 2020, 17:40:00
Eine Ergänzung noch:

Dafür wird die kleine Prämie von Amts wegen ohne Antrag und vorherige Zuweisung gewährt.

Welche kleine Prämie?

Jay-C

Zitat von: Peter_78 am 10. November 2020, 13:45:18
Zitat von: F_K am 02. November 2020, 17:40:00
Eine Ergänzung noch:

Dafür wird die kleine Prämie von Amts wegen ohne Antrag und vorherige Zuweisung gewährt.

Welche kleine Prämie?

Na die, um die es hier in dem Beitrag geht. Richtig heißt die inzwischen "Zuschlag für längeren Dienst", siehe § 12 USG.


Peter_78

Ah ok, ich hatte es nicht auf dem Schirm, dass mit der "Kleinen Prämie" der Zuschlag für längeren Dienst gemeint war. Alles gut, mein Fehler!

Es ist bedauerlich, dass RDL abgesagt/abgebrochen werden/wurden und somit die aus der eingegangenen Verpflichtung zu absolvierenden 33 Tage Reservistendienst (mindestens) zu leisten nicht erreicht werden können. Betrifft mich selbst. Es waren 2 RDL's mit jeweils 19 Tagen für das Jahr 2020 geplant und nur die erste RDL konnte durchgeführt werden. Für die zweite RDL wurde der Heranziehungsbescheid aufgehoben. Somit gibt es nicht einen Euro Zuschlag.    shit happens ....  ;)


Peter_78

Zitat von: F_K am 10. November 2020, 14:36:43
Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach ....

Weder noch... das ist nicht mein Ansatz! Mir geht es nicht vorrangig um des Geld, was ich für eine RDL erhalte. Ich habe Verständnis dafür, dass für nicht erreichte Prämien keine Ersatzprämien oder ähnliches gezahlt werden.

F_K

Kein Problem.

"Früher" war ja auch vorab ein Antrag auf Gewährung der kleinen Prämie zu stellen - und auch da konnte ggf. ein Plan nicht umgesetzt werden.

Corona ist natürlich "on top" besonders unschön.

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