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Weiterverpflichtung / Festsetzung / Laufbahnwechsel

Begonnen von NschFw P, 03. November 2020, 07:17:50

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NschFw P

Guten Tag Kameraden,

Ich habe eine Differenz mit dem BAPersBw und meinen Anträgen bzw. meines DZE

Fakten: Dez 2016 Antrag auf SAZ25 als StUffz. Eingang BAPersBw 5.01.17
05/2017 Antrag auf Laufbahnwechsel zum Uffz m.P.
Zeitgleich mindestens SAZ 21 gefördert vom BAPers und Extra Nachfrage bezüglich des SAZ25 Antrages, ob dieser weiter bestand hat.
Dies haben mein Pers und ich mit "Ja" beantwortet.
Übernahme zum FA erfolgte gegen Oktober 2017.

Laufbahnausbildung bis auf den SLP durchlaufen und ATN zuerkannt.

Nun ist mein DZE auf der letzen Kommandierung plötzlich wieder auf Stand eines SAZ12.

Nach Rückfrage meines Pers beim BAPersBw folgende Antwort: Es soll doch ein Neuer Antrag eingereicht werden, da man sich ja nun nicht auf die Alten Anträge beziehen könnte. Ich habe mal nachgesehen, einen Bescheid hierzu erging bis heute nicht was die Weiterverpflichtung angeht.

Diese Aussage finde ich absolut unhaltbar und schlichtweg frech. Ich kann den Eingang meiner Anträge zu jederzeit nachweisen und habe alles ordnungsgemäß durchlaufen und eingereicht.

Ich werde nun meinen Antrag und die Eingangsbestätigung von 2016/2017 erneut zur abschließenden Bearbeitung übermitteln und bin gespannt was kommt.

Ich würde gerne Wissen was eventuell die Erfahrungen mit sowas hier in dem Forum sind.

Vielen Dank vorab für die Meinungen.

PS. entschuldigt die Formatierung etc. die Seite läuft auf einem alten Smartphone nicht besonders benutzerfreundlich :D

MkG


wolverine

Nur einmal oberflächlich, aber meiner Meinung nach kann man keinen UmP auf einer Stelle für UoP festsetzen. Von daher muss Ihr  Antrag abgelehnt werden. Besser, sie stellen einen formal korrekten Neuen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K


NschFw P

Zitat von: F_K am 03. November 2020, 07:56:05
Welche Verpflichtungserklärungen sind denn abgegeben und angenommen worden?

Mindestens die für den SAZ21 in Verbindung mit dem Laufbahnwechsel. Zumal das ja die Pflicht mindestdauer war.
Meine Dienstzeit wurde ja immer nur Stufenweise bis Abschluss der Laufbahnausbildung festgesetzt. Dies ist jedoch schon seit Juni19 erledigt.

Der Antrag auf Laufbahnwechsel beeinhaltete den SAZ25 ebenfalls, da das BAPers sogar noch vom Arzt wollte das SAZ25 Eignung auf dem 90/5 steht. Was auch Käse war da der ja nicht Hellsehen kann. Er hat es aber extra hingeschrieben damit alle glücklich sind.


Und zu Wolverine: Die Anträge waren alle korrekt zu Ihrer Zeit. Und wurden hier ordnungsgemäß bearbeitet im Verband. Die wurden nur versäumt bzw. nicht korrekt weiter bearbeitet wie es scheint.

LwPersFw

Zitat von: NschFw P am 03. November 2020, 07:17:50

Dez 2016 Antrag auf SAZ25 als StUffz. Eingang BAPersBw 5.01.17


05/2017 Antrag auf Laufbahnwechsel zum Uffz m.P.


Das sind formal 2 verschiedene Sachverhalte.

Der 1. erfordert eine im Wortlaut andere WV-Erklärung als der 2.,
da der 2. eine Laufbahnausbildung bei stufenweiser Dienstzeitfestsetzung beinhaltet.

Dessen ungeachtet liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ob und wie eine abgegebene WV-Erklärung, im Rahmen des dienstlichen Bedarf, umgesetzt wird.


Zitat von: NschFw P am 03. November 2020, 07:17:50

Nach Rückfrage meines Pers beim BAPersBw folgende Antwort: Es soll doch ein Neuer Antrag eingereicht werden, da man sich ja nun nicht auf die Alten Anträge beziehen könnte. Ich habe mal nachgesehen, einen Bescheid hierzu erging bis heute nicht was die Weiterverpflichtung angeht.


Wenn dies bedeutet, Sie sollen eine aktuelle WV-Erklärung SaZ 25 vorlegen ... die dann auch umgesetzt wird ... bekommen Sie doch was Sie möchten ... 

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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