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Nicht eingestellt wegen Strafbefehl

Begonnen von Zivilisten-Lady, 07. November 2020, 10:55:22

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Chern187

Wie durch
Zitat von: LwPersFw/quote] angemerkt wurde, müssen für bestimmte Laufbahnen alle Einträge des BZR genannt werden, die nicht tilgungsreif oder getilgt worden sind.

Sie haben eine Straftat begangen --> Eintrag BZR --> Zeit < 5 Jahre --> Meldungspflicht bei der BW, sofern eine höhere Laufbahn anvisiert wird.

So ist leider das Vorgehen; für welche Laufbahn haben Sie sich beworben?


Gast001

Das ist das Problem, wenn man die Unterlagen die man ausfüllt nicht richtig liest und dann noch Urteile googlet, die mit dem Sachverhalt nur am Rande zu tun haben.

Es gibt große Unterschiede zwischen
- "sich als nicht vorbestraft bezeichnen dürfen" --> wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis oder nur nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG einzutragen ist
- "über die Vorstrafe lügen dürfen" --> in Bewerbungsgesprächen bezüglich Vorstrafen, die für den Job nicht relevant sind
- "unbeschränkte Einsicht in das BZR" --> hier taucht alles auf was nicht getilgt ist

Das Urteil welches Sie verlinkt haben beschäftigt sich mit "für einen nicht zivilen Job über irrelevante Vorstrafen lügen dürfen".

Zivilisten-Lady

Wenn man sich bewirbt muss man nur den Zeitraum letzte 2 Jahre angeben, in welchem man Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr hatte. Das heißt ich kann mich in 2 Jahren noch mal bewerben und muss das verpatzte Bewerbungsverfahren nicht angeben.

Chern187

Ja das stimmt, aber ob nach 2 Jahren alle Informationen zu Ihrer Person gelöscht werden, dass kann ich leider nicht sagen.

Ich würde es einfach nochmal probieren, dann siehst du ja ob es geklappt hat oder nicht  :).

Viel Erfolg und bis dahin alles Gute.

Zivilisten-Lady

ja vielen Dank für die Infos. Das war alles sehr hilfreich. Hätte ich das mal vorher gewusst...Frage mich auch, ob ich für den Job in der Verwaltung überhaupt geeignet bin, wenn ich die Formulare nicht richtig lese. Vielleicht sollte es ja so sein.

LwPersFw

Zitat von: Zivilisten-Lady am 07. November 2020, 15:48:01
Ich habe mich für den mittleren Dienst beworben.

Zitat von: Zivilisten-Lady am 07. November 2020, 15:57:04
Wenn man sich bewirbt muss man nur den Zeitraum letzte 2 Jahre angeben, in welchem man Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr hatte. Das heißt ich kann mich in 2 Jahren noch mal bewerben und muss das verpatzte Bewerbungsverfahren nicht angeben.

Zitat von: Chern187 am 07. November 2020, 16:01:25
Ja das stimmt, aber ob nach 2 Jahren alle Informationen zu Ihrer Person gelöscht werden, dass kann ich leider nicht sagen.

Ich würde es einfach nochmal probieren, dann siehst du ja ob es geklappt hat oder nicht  :).

Viel Erfolg und bis dahin alles Gute.

Siehe Teil D

Bewerbungsbogen

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gast001

Den Teil D hab ich mir auch grade angeschaut, denn die Beschränkung auf die letzten zwei Jahre war mir neu. Davon sehe ich dort auch nichts. Einzig und allein die Speicherung erfolgt für 2 + 5 Jahre, daraus ergibt sich meiner Meinung nach aber noch lange nicht, dass man länger als zwei Jahre zurück liegende Bewerbungen nicht angeben muss.

("Die im Rahmen des Bewerbungs-  und Auswahlverfahrens durch die Dienststellen der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehrerhobenen Daten und erstellten Dokumente von Bewerberinnen und Bewerbern sind bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist des Assessments (zwei Jahre) aufzubewahren.Nach   Ablauf   dieser   Frist,   ist   zur   Überwachung   der   Wiederholungsmöglichkeiten   lediglich   ein   identifizierender   Datensatz   derBewerberinnen und Bewerbern mit Angabe des Bewerbungsdatums, des Datums des Abschlusses des Assessments sowie der Angabe, für welche Laufbahn(en) das Assessment stattgefunden hat, für weitere fünf Jahre gespeichert.")

Zivilisten-Lady

Meines Erachtens haben Sie keinen Zugriff auf die Informationen von anderen Bewerbungsverfahren. Ich wurde im mündlichen Bewerbungsverfahren schliesslich ausgefragt über vorangehende Bewerbungsverfahren (hatte mich 2017 schon mal beworben), warum ich da nicht genommen wurde. Wenn sie es wüßten würden sie ja nicht fragen.

Gast001

Gut möglich, dass kein Zugriff auf die Informationen besteht, das heißt aber trotzdem nicht, dass man im entsprechenden Punkt lügen darf. Genau genommen zeigt das, dass Sie aus dem was passiert ist nichts gelernt haben und die Vorkommnisse mindestens verschweigen wollen, was zumindest für mich persönlich wiederum den Rückschluss zulässt, dass Sie tatsächlich nicht für ein öffentliches Amt geeignet sein könnten...

Zivilisten-Lady

Nein das habe ich nicht gesagt. Ich habe auch im Bewerbungsverfahren ehrlich darüber Auskunft gegeben, warum ich 2017 nicht genommen wurde. Dann werde ich das in Zukunft genauso handhaben. In dem Bewerbungsbogen für den gehobenen Dienst habe ich den Strafbefehl komischerweise auch richtig angegeben. Also es war wirklich ein Versehen.

Chern187

@LwPwers


Zitat von: Zivilisten-Lady am 07. November 2020, 16:04:22
ja vielen Dank für die Infos. Das war alles sehr hilfreich. Hätte ich das mal vorher gewusst...Frage mich auch, ob ich für den Job in der Verwaltung überhaupt geeignet bin, wenn ich die Formulare nicht richtig lese. Vielleicht sollte es ja so sein.

Also ich würde das an deiner Stelle jetzt nicht so negativ sehen, wichtig ist, dass dir das nicht nochmal passiert, Fehler sind dazu da, um zu lernen.

Lass dich nicht entmutigen, versuche aus deinen Fehlern die richtigen Schlüsse zu ziehen und dann wird das am Ende schon; wie sagt man so schön, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.

icecool

Vorab. Ich finde das mutig im positiven Sinne, dass Sie trotz im Moment gescheiterter Bewerbung nicht locker lassen. Das spricht für Sie.
Sie sollten grundsätzlich bedenken, dass sicherlich eventuelle Ergebnisse von Testungen nicht mehr vorliegen, wenn viel Zeit vergangen ist. In der Regel "kennt" man Sie aber durch den Adressdatensatz. Das heisst irgendwie sieht man, dass man mit Ihnen schon einmal Kontakt hatte.
Ich würde da aber auch offen mit umgehen und nichts verheimlichen. Denn Herumgeiere fällt so oder so auf und macht misstrauisch. Ein offener Umgang mit der eigenen Vergangenheit ist da auf jeden Fall nicht falsch. Auch wenn Eintragungen imn BZR bereits getilgt sind, kann es Ihnen passieren, dass Sie bei einer Sicherheitsrelevanten Tätigkeit daraufhingehend weiter überprüft werden. Es gibt z.B. bei den Staatsanwaltschaften sogenannte Verfolgungsregister. Dies sind quasi die eigenen Datenbanken. Da steht dann drinn, ob z.B. einmal gegen Sie ermittelt wurde und folgenlos ein Verfahren eingestellt wurde. Gleiches gibt es auch bei den Polizeibehörden. Hiernach wird dann bei den diversen Überprüfungen recherchiert und es kann Ihnen passieren, dass Sie auch nach einer solch "ollen Kamelle" plötzlich befragt werden. So geschehen bei einem Bekannten, der allerdings bei einer Landespolizei beschäftigt ist.

Chern187

Generell sollte man nur so viel angeben, wie auch gefragt wird, nicht mehr und nicht weniger, wieso sollte man sich selbst Steine in den Weg legen oder mit der Tür ins Haus fallen. Manchmal ist zu viel Offenheit auch kontraproduktiv.

Gast001

Zitat von: Zivilisten-Lady am 07. November 2020, 15:57:04
Wenn man sich bewirbt muss man nur den Zeitraum letzte 2 Jahre angeben, in welchem man Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr hatte. Das heißt ich kann mich in 2 Jahren noch mal bewerben und muss das verpatzte Bewerbungsverfahren nicht angeben.

Das haben Sie geschrieben. Und damit würden Sie Informationen verschweigen, nach denen im Bewerbungsbogen gefragt wird.

Unabhängig davon, ob diese Information der einstellenden Behörde noch anderweitig vorliegt, wäre das erfolglose Bewerbungsverfahren damit anzugeben. Das ist exakt das, was Chern187 erläutert hat: Nicht mehr und nicht weniger als das, was gefragt wird.

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