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Ist meine Berechnung korrekt !

Begonnen von bauer3344, 11. November 2020, 15:13:33

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bauer3344

Danke für die Antworten. Eine Sache noch wenn ich etwas näher zum Dienstort ziehe sagen wir Mal nur noch 80 km Entfernung und das vor Dienstantritt, gibt es, da dann Probleme mit der UKV weil ich umgezogen bin!
Danke im voraus und nochmals danke.

bauer3344

Aber die 15€ bekommt man nur wenn ich keine Stube in der Kaserne bekomme  ? Oder bekommt man die immer + das Tagegeld?



Zitat von: NilsBW am 13. November 2020, 09:29:47
Der letzte Beitrag sagt alles aus.

Dennoch eine kleine Ergänzung, die Sie vielleicht beruhigt: ich bekomme ebenfalls TG nach §6, die tägliche Heimfahrt von 147km pro Weg ist aber als nicht zumutbar bewertet worden. Nichtsdestotrotz erhalten Sie einen nicht beklagenswerten Zuschuss von 15€/Tag im Monat Trennungsübernachtungsgeld zzgl. Trennungstagegeld. Man kann sich also auch bei Unzumutbarkeit nicht beklagen.

Siehe:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html

sgt.woods

Ich hänge mich hiermal dran.


Gesetzt dem Fall ein SaZ Ü25 (TG Berechtigt) wird nach Abschluß des UGL zur Ableistung der restlichen EÜ in die "Stammeinheit" versetzt. (ca. 1 Monat). Nehmen wir die Einheit hat keine Stuben zur Verfügung. Die Zeit es verbleibens am Standort wird ja auch durch die Lehrgänge bis zum Feldwebel relativ kurz sein. Ich nehme an die praktischste Lösung ist das Einmieten in einem Hotel, zumindest für die kurze Zeit der EÜ? Wird sicher kein Einzelfall sein oder?

Und es dürfte ja egal sein wofür man den Mietzuschuß verwendet..

Ralf

I.d.R. sind für die kurzen Aufenthalte Stuben da.

ZitatUnd es dürfte ja egal sein wofür man den Mietzuschuß verwendet..
Was soll das sein?
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sgt.woods

Entschuldigung

Ich meinte das, was man bekommt wenn einem keine Stuben gestellt werden können, dann erhält man doch einen Zuschuss in höhe der Ortsüblichen Miete, zur Anmietung einer TG Wohnung, wobei die Höhe vom Standort abhängig ist.
Damit könnte man doch ein Hotel finanzieren bis man eine Whg hat oder benötigt man dafür tatsächich schon einen Mietvertrag (vermutlich?)


Noch eine andere Frage, passt zwar nicht ganz.

Ich werde WE sein und kenne aber noch nicht das neue Schießausbildungskonzept. Nun habe ich von einem Bekannten gehört, das es speziell bei der LW keinen UGL für WE gibt, sondern das man direkt seinen Dienst in der Stammeinheit antritt, also müßte man gar nicht nach Heide.

Ist das noch aktuell so? War erst vor kurzem im KarrC und habe noch keine Unterlagen zum DA bekommen.

Ralf

ZitatIch werde WE sein und kenne aber noch nicht das neue Schießausbildungskonzept. Nun habe ich von einem Bekannten gehört, das es speziell bei der LW keinen UGL für WE gibt, sondern das man direkt seinen Dienst in der Stammeinheit antritt, also müßte man gar nicht nach Heide.
Korrekt.
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LwPersFw

Zitat von: sgt.woods am 16. November 2020, 09:30:30
Entschuldigung

Ich meinte das, was man bekommt wenn einem keine Stuben gestellt werden können, dann erhält man doch einen Zuschuss in höhe der Ortsüblichen Miete, zur Anmietung einer TG Wohnung, wobei die Höhe vom Standort abhängig ist.
Damit könnte man doch ein Hotel finanzieren bis man eine Whg hat oder benötigt man dafür tatsächich schon einen Mietvertrag (vermutlich?)


Wenn es wirklich keine angemesse TG-Unterkunft in der Liegenschaft gibt und der Zeitraum des Unterkunftsbedarfs so gering ist, dass die Kosten für ein Hotel billiger sind, als z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer, wird ein Hotelzimmer die 1. Wahl sein und bezahlt.

Gerade in solchen Fällen sollte dies frühzeitig mit den beteiligten Stellen geklärt werden.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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