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Wohnung anerkennen lassen - Auswirkungen UKV/TG

Begonnen von Dedugan2204, 14. November 2020, 13:53:49

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Dedugan2204

Guten Tag,

leider habe ich zu meinem Sachverhalt per Suchfunktion nichts finden können und hab diesen Thread aufgemacht.
Wenn es einen Thread gibt, der meine Fragestellung beantwortet, bitte mich darauf hinweisen.

Aktuell wohne ich, ledig und 20 Jahre alt, noch Zuhause und würde nun aber gerne ausziehen.
Mein aktueller Dienstort (Lehrgang) ist etwa 400km von meinem Elternhaus entfernt, meine Stammeinheit etwa 550km. Die Entfernungen würden bei der Wohnung in etwa gleich bleiben.
Welche Dokumente (Mietvertrag, Gebäudeschnitt (?)) muss ich bei meinem Perser vorlegen, um die Wohnung anerkennen zu lassen?

Welche Auswirkungen hätte dies auf UKV/TG?
Momentan kriege ich bei Versetzungen/Kommandierungen idR UKV, würde ich durch die anerkannte Wohnung TG-berechtigt sein?

Über eine Antwort oder Hinweise auf Seiten, die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar.

Mit kameradschaftlichem Gruß




F_K

Du kannst die Wohnung anerkennen lassen, aber es wird KEINE Berücksichtigung geben, da der räumliche Zusammenhabg fehlt.

bauer3344

Hallo
Ich habe da auch ne Frage
Wenn ich vor Dienstantritt umziehe ( aktuelle Wohnung wird anerkannt da ich dort Verheiratet 2 Kinder schon länger leben ) und etwas näher statt 230 km nur noch 80km an meinem Dienstort ziehe, gibt es da dann Probleme mit der Anerkennung der Wohnung ? Und somit Probleme mit dem TG 3 oder 6?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

bauer3344

Dann Stelle ich die Frage anders . Wird es Probleme geben, sich die Wohnung/ Haus anzuerkennen lassen wenn man vor Dienstantritt umzieht ?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bauer3344

#6
Das werde ich dann auch machen sobald ich einen Vertrag unterschrieben habe .



Zitat von: KlausP am 14. November 2020, 19:58:12
Meiner Meinung nach sollten Sie das dann dem KC mitteilen.



Edit: Zitat kenntlich gemacht!

KlausP

Mir stellt sich natürlich die Frage, warum Sie dann nicht gleich an den Standort oder zumindest in dessen Einzugsbereich ziehen. Na ja, muss jeder selber wissen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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