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Trennungsgeld

Begonnen von Justin21, 20. November 2020, 11:56:15

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Justin21

Guten Morgen liebe Leser & Leserinnen,

ich fange am 01.12.20 meine AGA an, am 05.11 ware ich im Karrierecenter der Bundeswehr,
in  Düsseldorf dort habe ich auch eine Kopie vom Mietvertrag abgeben müssen.

Jetzt ist die Frage das wenn mir schon Trennungsgeld genehmigt wurde, woher ich das weiß,
weil an dem Tag der Musterung mir nichts gesagt wurde.

Und wenn es gar nicht geprüft wurde bzw. nicht weiter bearbeitet wie sorge ich dafür das ich Trennungsgeld bekomme.

Ich bin 21 Jahre alt und die Entfernung zwischen AGA Kaserne und Wohnung sind : 110 KM
zwischen Wohnung und Stammeinheit sind es : 175 KM

ich danke für eine mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Justin

KlausP

Haben Sie Ihre Unterlagen vom KC bekommen? Da müsste auch ein Schreiben über die Berücksichtigungsfähigkeit Ihres Hausstandes enthalten sein.
Trennungsgeld gibt es nur auf Antrag in Ihrer jeweiligen Einheit, das ist kein Automatismus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Justin21

Danke für die Antowort vorab,

ich habe nachdem ich gemustert worden bin und eingeplant nur die Einberufung bekommen,

und das schreiben der AGA Kaserne.

Gruß

KlausP

Lesen Sie bitte noch mal genau nach, ob und was darin zur Zusage/Nichtzusage der Umzugskostenvergütung steht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Justin21

#4
Hier klaus,


https://ibb.co/3cpYCh1

das ist alles was irgendwie damit zu tun haben könnte was ich habe.

gruß


KlausP

Damit wird Ihr Hausstand als berücksichtigungsfähig anerkannt und Sie sind ab Dienstantritt TG-berechtigt. Die entsprechenden Anträge stellen Sie dann immer in Ihrer Einheit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Löwe von Eutin ohne Login

Bitte einmal zum Schutz des künftigen Kameraden seinen ersten Link entfernen!

LwPersFw

Zitat von: Löwe von Eutin ohne Login am 28. November 2020, 09:23:30
Bitte einmal zum Schutz des künftigen Kameraden seinen ersten Link entfernen!

Danke für den Hinweis. Erledigt.

Entscheidend ist der angekreuzte Satz im verbliebenen Link.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rekrut84

Ich hatte ein gesondertes Schreiben erhalten über die Bestätigung der Berücksichtigungsfähigkeit der Wohnung.
Das musste ich dann beim Dienstantritt abgegeben und habe es dann später wiederbekommen.

Im Zweifel rufst du einfach beim Karrierrcenter und fragst nochmal nach.

KlausP

Zitat... Ich hatte ein gesondertes Schreiben erhalten über die Bestätigung der Berücksichtigungsfähigkeit der Wohnung. ...

Und genau DAS steht auf der Rückseite des Schreibens, welches der Fragesteller hier eingestellt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rekrut84

Ah, okay. Ich hatte angenommen, dass das Verfahren einheitlich ist und jeder dann so ein gesondertes Schreiben bekommen.
Wieder was dazu gelernt  :D

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