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Diszi Alkohol

Begonnen von EMil22, 08. Januar 2021, 16:35:37

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EMil22

Ja ich Merk das schon.
@justice, zufällig jurist und Anwalt?

justice005

Jurist, ehemaliger Anwalt, heute Justiziar in einer Firma. Aber vor allem: langjähriger Reserveoffizier mit vielen vielen vielen vielen Wehrübungen bei Rechtsberatern und Wehrdisziplinaranwälten.

Auch ich weiß natürlich nicht alles und auch ich kann mich irren. Aber hier geht es nur um eine ganz banale Frage:

Ist eine Außerdienstliche Ordnungswidrigkeit ein Dienstvergehen?

Antwort: Nein

Und bei dieser Antwort bin ich mir sicher :-)

EMil22

@justice, Das erklärt natürlich einiges. Ich bin gespannt und hoffe es wird sich so zutragen wie du es hier geschildert hast 🤞

justice005

Was immer passieren kann, ist, dass der Fragesteller irgendeine wichtige Information weglässt, die aber für die Bewertung der Rechtslage relevant ist. Das kommt in online Foren natürlich häufiger vor als in einem persönlichen Gespräch.

Aber wenn (!) es vorliegend wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit war und sonst nichts weiter passiert ist, dann brauchst du Dir keine Sorgen zu machen.


EMil22

@justice, ne habe nichts weg gelassen. Wurde angehalten, gepustet, promille Wert liegt im Bereich der ordnungswidrigkeit. Der Wert war Nicht über 1,1 promille und Blut wurde auch nicht abgenommen.



Rekrut84

Zitat von: EMil22 am 09. Januar 2021, 19:24:49
@justice, ne habe nichts weg gelassen. Wurde angehalten, gepustet, promille Wert liegt im Bereich der ordnungswidrigkeit. Der Wert war Nicht über 1,1 promille und Blut wurde auch nicht abgenommen.

Hat man dich in ein Handgerät pusten lassen oder ein festes, das auch entsprechend geeicht ist?
Meistens muss man dafür zum Revier fahren, sofern keine mobile Kontrollstation aufgebaut wurde.

Nur bei diesem geeichten Gerät ist die Messung auch verwertbar.

justice005

Wenn kein Blut abgenommen wurde, hatte man noch nicht mal den Verdacht einer Straftat, geschweige denn, dass eine solche bewiesen werden könnte. Für mich war der Teil der Aussage, dass kein Blut abgenommen wurde, auch ausschlaggebend dafür, dass hier nichts gravierendes vorgefallen sein kann, was dienstrechtlich hätte relevant werden könnte.


EMil22

Ja ich müsste einmal in ein ungeeichtes pusten und dann auf dem Revier noch einmal in so ein stationäres.
Auf Nachfrage was passiert wenn der Wert unter 1,1 promille ist sagte der Polizist das es sich da um eine Ordnungswidrigkeit handelt und erst ab 1,1 promille Blut abgenommen wird. Wie schon gesagt wurde mir keins abgenommen.
Aber gut, ich bin gespannt wie der RB oder WDA das im Endeffekt sieht bzgl Dienstvergehen auch im evtl. Zusammenhang mit meinem damaligen gerichtlichen Disziplinarverfahren. Aber wenn so viele hier schon sagen das es theoretisch nicht angehen kann das ich so bei einer außerdienstlichen Ordnungswidrigkeit ein Dienstvergehen begangen habe muss da ja was dran sein.

Ralf

Zitatbesteht bei einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid nach Bußgeldkatalog eine Geldstrafe, 2 Punkte und ein 1 monatiges Fahrverbot.
Der Bw-FS wird ja auch während dieser Zeit abgegeben. Ist das dann trotzdem keine Dienstpflichtverletzung, da in dieser Zeit der Soldat auch nicht als Kf eingesetzt werden?

Zitat von: Rekrut84 am 09. Januar 2021, 23:30:19
Hat man dich in ein Handgerät pusten lassen oder ein festes, das auch entsprechend geeicht ist?
Meistens muss man dafür zum Revier fahren, sofern keine mobile Kontrollstation aufgebaut wurde.

Nur bei diesem geeichten Gerät ist die Messung auch verwertbar.
Nun entfernen wir uns aber schon unnötig weit weg vom eigentlichen Thema.
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Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Zitat von: justice005 am 09. Januar 2021, 19:05:30
Was immer passieren kann, ist, dass der Fragesteller irgendeine wichtige Information weglässt, die aber für die Bewertung der Rechtslage relevant ist.
Als Beispiel, könnte das in diesem Fall ja die Kleinigkeit sein, dass der TE in Uniform gefahren ist.

justice005

Ralf, Dein Argument ist gar nicht schlecht, weil Du mit dem "dienstlichen Bezug" argumentierst. Aber im Ergebnis ist es trotzdem nur eine Ordnungswidrigkeit, die dienstrechtlich ohne Belang ist.
Sonst müsste ja auch jeder Dienstführerscheininhaber, der außerdienstlich und rein privat wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird oder eine rote Ampel übersieht und deswegen für einen Monat Fahrverbot bekommt, dienstrechtlich sanktioniert werden. Das ist aber nicht so.

Ein Dienstvergehen liegt nur vor, wer IM DIENST eine Ordnungswidrigkeit begeht.

Die Begründung leitet sich aus den soldatischen Pflichten ab:

Die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht fordert, sich so zu verhalten, dass man der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird....usw.
Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht fordert, dass man Achtung und Vertrauen nicht ERNSTHAFT beeinträchtigt.

Der entscheidende Unterschied im Gesetz ist das kleine Wörtchen "ernsthaft". Wer rein privat versehentlich (!) eine Ordnungswidrigkeit begeht, der beeinträchtigt doch nicht ernsthaft (!) Achtung und Vertrauen.... Das würde wirklich zu weit gehen.


EMil22

Nein ich bin nicht in Uniform gefahren sondern zivil. Und ja mein Dienstführerschein muss ich abgeben aber ich konnte ihn (da ich 1x im Straßenverkehr auffällig war und innerhalb von 4 Monaten den für 4 Wochen abgeben kann) den Zeitraum zb auf einen Lehrgang legen wo kein zivil sowie Dienstführerschein von nöten ist. Somit wäre der Dienstbetrieb auch nicht gefährdet oder?!

EMil22

@justice mit deinen Argumenten hört sich das alles echt so plausibel an. Hab echt Bedenken das mein Anwalt das genauso sieht. Habe morgen mit ihm ein Telefontermin, mal gucken wie er das ganze sieht wenn ich mit deinen Argumenten argumentiere,das alleine eine außerdienstliche ordnungswidrigkeit den §17 nicht auslöst etc.

JensMP79

Zitat von: EMil22 am 10. Januar 2021, 10:57:40
Nein ich bin nicht in Uniform gefahren sondern zivil. Und ja mein Dienstführerschein muss ich abgeben aber ich konnte ihn (da ich 1x im Straßenverkehr auffällig war und innerhalb von 4 Monaten den für 4 Wochen abgeben kann) den Zeitraum zb auf einen Lehrgang legen wo kein zivil sowie Dienstführerschein von nöten ist. Somit wäre der Dienstbetrieb auch nicht gefährdet oder?!

Der Dienstbetrieb kann nicht gefährdet sein wenn Sie Ihren Führerschein abgeben. Da müßte echt schon viel passieren wenn die Geschicke einer Einheit im Grundbetrieb von einem Einzelnen abhängen.

Sicherlich gibt es Tätigkeiten bei denen ein Führerschein von Nöten ist und es "ärgerlich" wäre, wenn man einen Ausfall kompensieren muß. Dennoch können auch diese kompensiert werden.

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