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Verwendungsänderung als Eignungsübender

Begonnen von Bundeswehrsoldat27, 17. Januar 2021, 02:53:09

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Bundeswehrsoldat27

Hey Kameraden,

wie im Titel beschrieben Frage ich mich ob eine Verwendungsänderung als Eignungsübender noch einfacher Möglich ist als später wenn es in den Rahmen meiner Ausbildung geht.

Bevor ich ein Fass aufmache bei Spieß, Einplaner und Disziplinarvorgesetztem wollte ich mir erstmal ein Feedback von euch einholen.

Zur Zeit bin ich mit höherem Dienstgrad (Feldwebel)  bei der Marine eingestiegen (Meister über BFD gemacht) , ehemals Mannschafter beim Heer.
Beim Einplaner im Karrierecenter standen mir einige Verwendungen offen, zwei dieser hab ich abgewägt und mich schlussendlich für den entschieden wo ich am meisten Informationen durch alte Kameraden bekommen habe.
Nun habe ich allerdings einige kennengelernt die ehemals in dem anderen Dienstposten tätig waren.
Dieser ist bei der Luftwaffe und würde mir ein ganzes Stück weit mehr zu sagen als den, den ich angenommen habe.

Zunächst erstmal ein riesiges Pech und unglücklich gewählt, allerdings auch kein Weltuntergang.

Da ich einen längeren Vertrag als Saz am Ende meiner Eignungsübung unterschreiben werde und ich weiß mir würde der andere Tätigkeitsbereich um einiges mehr zu sagen,  falls der Dienstposten überhaupt noch vorhanden ist, ist meine Frage Wie Stelle ich das am geschicktesten an ohne, wie gesagt:  "Ein Fass aufzumachen".

Geht das über meinen Einplaner in Köln?
Versetzung Antrag, Antrag auf TSK Wechsel?
Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, jemand mal jemand in so einer Situation erlebt?
Beachtet das ich mich in einer Eignungsübung befinde, bis jetzt hab ich noch keine Dienstposten spezifische Lehrgänge besucht, sowie das die ersten Lehrgänge erst für Sommer geplant sind - was das Unterfangen vielleicht ein Stück weit einfacher gestaltet.

Danke für eure Hilfe

Ralf

Als Fw wirst du direkt auf Dienstposten eingestellt, d.h. erst einmal müsste dieser andere DP auch frei und nicht nachbesetzt sein und er müsste auch deinem Beruf zugeordnet sein. Letzteres scheint ja zumindest gegeben, da man ihn dir angeboten hatte.
Dann müsste dich die Marinepersonalführung frei geben, das werden sie wohl nicht tun, weil der Marinedienstposten dann unbesetzt bleiben würde.
Mglw. nimmt man im Zuge von vereinfachten Versetzungsverfahren am Anfang der Dienstzeit Abstand von der Voraussetzung einer Freigabe, bei Msch hatte das BAPersBw so etwas mal eingeführt.
Die nächsten Schritte wären: asap schriftlichen Antrag über deinen Chef an deine PersFhrg stellen (der Einplaner ist nicht mehr für dich zuständig). Ordentlich alles begründen und die dir vorliegenden Informationen, wo und was der Lw-DP ist. Und dann abwarten und hoffen.
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Bundeswehrsoldat27

Ich habe das gefunden : Die Eignungsübung hat in etwa die Aufgabe einer zivilberuflichen Probezeit. Dabei soll der Dienstherr einerseits die Eignung des Eignungsübenden für seine vorgesehene Verwendung feststellen können; andererseits soll der Eignungsübende beurteilen, ob der militärische Dienst im Allgemeinen und seine Verwendung im Speziellen seinen Vorstellungen entspricht.
Steht zwar nicht in einer speziellen Vorschrift, aber könnte einen Rahmen offen halten.

da man mir einen neuen Einplaner bei BAPers zugeordnet hat, denke ich das nicht der S1 bzw  Personaler meiner Einheit zur Zeit meiner Eignungsübung für mich zu ständig ist.

Das sinnvollste was mir einfällt ist diesen mal sachlich ohne Bezug zu meiner Situation anzuschreiben (da meine Begründung im Moment nicht sehr ausgefeilt ist) und mir Begebenheiten, Möglichkeiten und Informationen einzuholen.

Ralf

Zitatda man mir einen neuen Einplaner bei BAPers zugeordnet hat, denke ich das nicht der S1 bzw  Personaler meiner Einheit zur Zeit meiner Eignungsübung für mich zu ständig ist.
Nein, hatte ich auch nicht geschrieben, sondern deine PersFhrg (Personalführung) und der ist beim BAPersBw.

Der von dir zitierte Absatz hält dir keinen Rahmen offen, er legt fest, dass deine "Probezeit" -also jederzeitiges Kündigungsrecht- bei 4 Monaten liegt.
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KlausP

Kurz gesagt: Sie haben nach Antritt der Eignungsübung keine Wahlmöglichkeit mehr. Ein TSK- Wechsel ist nur möglich, wenn er im dienstlichen Interesse liegt.

Nur mal zur korrekten Verwendung der Begriffe:

Zitat... Da ich einen längeren Vertrag als Saz am Ende meiner Eignungsübung unterschreiben werde ...

Sie unterschreiben keinen ,,Vertrag", kein Soldat unterschreibt sowas sonder gibt eine Verpflichtungserklärung ab. Zum Ende der EÜb werden Sie in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen und dann wird Ihre Dienstzeit einseitig durch die Bw entweder stufenweise oder gleich auf Ihre volle Verpflichtungszeit festgesetzt. Dieser Festsetzung können Sie nach Annahme der Berufungsurkunde nicht mehr widersprechen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Bundeswehrsoldat27

Danke für eure Hilfe.

Der andere Dienstposten wäre der des Lufttransportbegleiter, zwo meiner Kameraden am Dienstort hatten diese Tätigkeit in der Vergangenheit inne.

Wenn ich die Möglichkeit habe vor der unterschriebennen Verpflichtungserklärung in eine Schiene zu wechseln, welche mir weit mehr zusagt würde ich dieses in Angriff nehmen.

Auch wenn die Marine ein Stück weit entspannter scheint als mein ehemaligen Regiment bei den Fallschirmjägern, was eben solche Anträge angeht, bin ich mir dennoch sicher das es nicht unbedingt ein gutes Bild wirft.

Ich denke das es im Moment die Frage ist wie meine Chancen stehen - ob eine solche Dienststelle frei ist -  und dann muss ich abwägen ob ich den Versuch starte.



Ralf

Da musst du was verwechseln: die Lufttransportbegleitfeldwebel (zivil vergleichbar mit Stewardessen) sind FwTrD; dort kann man nicht aufgrund seines Zivilberufes mit einem höheren Dienstgrad einsteigen.
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Bundeswehrsoldat27

Dann muss das im Assessmentcenter falsch assoziiert worden sein.
Gut möglich denn mein Einplaner musste für den Marine Dienstposten nocheinmal Nachfragen wegen des Direkt Einstiegs.

Wenn ich meine berufliche Ausbildung sowie den anschließenden Wirtschaftsfachwirt nicht Rahmen dieses Dienstpostens nutzen kann, welche mich viel Zeit neben dem Beruf gekostet hat, wäre das ein großes Manko.

Allerdings gibt es bei den LftTrBegl. etwaige Unteroffiziere ohne Portepee, welche ich als ehemaliger Truppen Soldat, so nur aus dem Fachdienst kenne.

Der Einstieg in den Truppendienst mit einer verwendbaren Ausbildung bleibt demnach ausgeschlossen, sprich in jedem Bereich Segment der BW?

F_K

Es gibt im Truppendienst keine Uffz o. P., aber die Feldwebelanwärter durchlaufen die Dienstgrade U / SU.

KlausP

Zitat... Der Einstieg in den Truppendienst mit einer verwendbaren Ausbildung bleibt demnach ausgeschlossen, sprich in jedem Bereich Segment der BW? ...

Ja. Im TrDst geht nur eine Einstellung mit niedrigstem (oder früher erdientem) (Mannschafts)Dienstgrad.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatAllerdings gibt es bei den LftTrBegl. etwaige Unteroffiziere ohne Portepee, welche ich als ehemaliger Truppen Soldat, so nur aus dem Fachdienst kenne.
Ja, die gehören wie bspw. die Minentaucher und 10 andere Verwendungen zu den FachUffz ohne Berufsbindung.
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Rekrut84

Zitat von: Bundeswehrsoldat27 am 17. Januar 2021, 13:49:52
Wenn ich die Möglichkeit habe vor der unterschriebennen Verpflichtungserklärung in eine Schiene zu wechseln, welche mir weit mehr zusagt würde ich dieses in Angriff nehmen.

Habe ich da was nicht mitbekommen?

Die Verpflichtungserklärung unterschreibt man doch VOR Dienstantritt.
Entweder beim Einplaner direkt, oder im Falle einer Einstellung im höheren Dienstgrad zu Hause mit anschließenden Versand der unterschriebenen Ausfertigungen.
Ohne diese erfolgt doch keine Einberufung.

Haben Sie nicht vorher gelesen was Sie unterschrieben haben?

KlausP

Und die Verpflichtungserklärung unterschreibt man für eine Laufbahn und nicht für eine bestimmte Verwendung. Lediglich für die Einstellung mit einem Feldwebeldienstgrad muss zwingend eine kurzfristig zu besetzende Stelle gefunden werden. Das hat aber mit der Verpflichtungserklärung selber nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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