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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Eignungsübener

Begonnen von MIG86, 20. Januar 2021, 15:53:50

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MIG86

Guten Tag,

folgendes Problem- Bei meiner Bewerbung habe ich drei Verurteilungen nicht angegeben da ich über diese überhaupt nicht nachgedacht habe, das war auch nichts großes zumindest nicht das ich in den Bau musste o.ä. Nun ist es so das ich schon Eigungsübener bin und die mich jetzt auf Grund der Tatsache raus haben wollen.
Ich wurde vor dem Dienstantritt aufgefordert dazu Stellung zu beziehen dies habe ich auch getan, da kam aber keine Rückmeldung. Nun 10 Tage vor Ende der Eigungsübung die info das ich aufgrund dessen nicht bleiben kann. Hat dazu jemande erfahrung was man da machen kann oder ob es überhaupt möglichkeiten gibt.

F_K

Sachlich: Vollendeter Einstellungsbetrug.
Du bist schriftlich über die Folgen informiert worden.

Sei froh, wenn die BW keinen Schadensersatz verlangt ...

KlausP

Haben Sie was Schriftliches bekommen? Steht da eine Rechtsbehelfbelehrung dabei?

Meine persönliche Meinung: Selber Schuld. Sie können froh sein, dass Sie nicht fristlos rausgeworfen werden. Sowas fällt unter Einstellungsbetrug. Sie wussten doch, dass die Bw eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR einholt und haben dem mit der Unterschrift unter Ihrer Bewerbung zugestimmt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Chern187

Wie lange liegen die Straftaten zurück?

BSG1966

Schauen Sie, die Bundewehr hat Sie unter der Voraussetzung eingestellt, dass Ihre Strafakte blank ist. Es stellt sich heraus, dass Sie - gewollt oder nicht - die Unwahrheit erzählt haben.

Würden Sie jemanden weiterhin beschäftigen, wenn sich innerhalb der Probezeit herausstellt dass er die Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt?

slider

Und mal ganz ehrlich ... 3!
Sowas vergisst man doch nicht mal eben.

KlausP

Genau. Zumal im Bewerbungsbogen explizit darauf hingewiesen wird, was anzugeben ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Dicht, solange bis der TE einen aussagekräftigen Titel gefunden hat und diesen dem Team mitgeteilt hat.