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Auswahlentscheidung Dienstposten!

Begonnen von Gntd Bewerber, 20. Januar 2021, 22:19:09

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Lidius

Zitat von: Gntd Bewerber am 25. Januar 2021, 20:49:15
Diese konnte er wohl auch mit einer Personensuche im Intranet abgleichen und so sehen ob alle im Dienstposteninfo Portal ausgewiesen DP derzeit besetzt sind. Auf einer bevorzugten Dienststelle sind wohl die ausgewiesenen DP, anhand der Personensuche voll besetzt. Bei der anderen Dienststelle ergibt sich jedoch eine Differenz von 3 DP zwischen dem Dienstposteninformationsportal und der Personensuche. D.h. es sind grds. 3 DP frei oder?

Nein, das kann verschiedenste Gründe haben.

BulleMölders

Z. B. das die DP schon längst nachbesetzt sind, nur der neue DP Inhaber seinen Dienst noch nicht angetreten hat.

Meatball

Hallo gntD Bewerber,

Habe das Thema gerade durch Zufall entdeckt und wollte mal neugierig nachfragen, ob es bei dir schon Neuigkeiten gibt?
Mit den freien Dienstposten und dem Einplaner ist das so eine Sache. Der hat gewisse Dienstposten bzw. Dienststellen in seinem Bestand, die er priorisiert zu besetzen hat. Kann mir schon vorstellen, dass es wie du beschrieben hast, freie Dienstposten bei einer deiner Wunsch-Dienststellen gibt, er sie dir aber nicht zur Besetzung anbietet (Er hat wie gesagt eigene Schwerpunkte). An deiner Stelle würde ich Kontakt aufnehmen mit dem jeweiligen Dienststellenleiter der Wunschdienststelle. Möglicherweise weiß er gar nichts davon,  dass es einen Interessenten gibt. Wenn Bedarf in dem BwDLZ besteht, dann kann er sich gegebenenfalls stark machen.

Mit dem Versetzungsantrag ist das so eine Sache, habe ich durch unterschiedliche Bekannte bereits mitbekommen. Wenn du erst einmal festsitzt, kommst du nur weg wenn du "entbehrlich" bist und das entscheidet der Dienststellenleiter. Das ist der Nachteil der Bündelung von A9/A11.

Den Aufgabenbereich im PM Bereich im Bwdlz kann ich aus Erzählungen so bestätigen. Du hast dort halt relativ wenig Handlungsspielraum und bist sehr gebunden an vorherrschende Prozesse. Da bist du im Bereich Haushalt, denke ich schon freier. Die Vortätigkeit als Controller wird dir aber in keinem Aufgabengebiet von Hilfe sein. Eher wirst du dich in allen Bereichen gleichviel einarbeiten müssen und an die Bw-Arbeitsweise gewöhnen.

Zitat von: Nordnordost am 23. Januar 2021, 11:19:32
Zu den Tätigkeiten in PM im BwDLZ: Stellenausschreibungen, Vorstellungsgespräche, Bewerberauswahl, Mitarbeitergespräche, Abmahnungen und Zeugnisse, Einstellungen und Kündigungen, ggf. Prozessvorbereitung, Entsendungen zu Lehrgängen, interne Umsetzungen, Altersteilzeit, Abstimmungsprozesse mit PersRat, GleiBe etc.
Im BaPers ist Dein Aufgabenfeld enger und spezialisierter, zum Beispiel nur Bewerbersichtung und Auswahlverfahren technischer Dienst

gntD Bewerber

Zitat von: Meatball am 14. März 2021, 19:32:57
Hallo gntD Bewerber,

Habe das Thema gerade durch Zufall entdeckt und wollte mal neugierig nachfragen, ob es bei dir schon Neuigkeiten gibt?
Mit den freien Dienstposten und dem Einplaner ist das so eine Sache. Der hat gewisse Dienstposten bzw. Dienststellen in seinem Bestand, die er priorisiert zu besetzen hat. Kann mir schon vorstellen, dass es wie du beschrieben hast, freie Dienstposten bei einer deiner Wunsch-Dienststellen gibt, er sie dir aber nicht zur Besetzung anbietet (Er hat wie gesagt eigene Schwerpunkte). An deiner Stelle würde ich Kontakt aufnehmen mit dem jeweiligen Dienststellenleiter der Wunschdienststelle. Möglicherweise weiß er gar nichts davon,  dass es einen Interessenten gibt. Wenn Bedarf in dem BwDLZ besteht, dann kann er sich gegebenenfalls stark machen.

Mit dem Versetzungsantrag ist das so eine Sache, habe ich durch unterschiedliche Bekannte bereits mitbekommen. Wenn du erst einmal festsitzt, kommst du nur weg wenn du "entbehrlich" bist und das entscheidet der Dienststellenleiter. Das ist der Nachteil der Bündelung von A9/A11.

Den Aufgabenbereich im PM Bereich im Bwdlz kann ich aus Erzählungen so bestätigen. Du hast dort halt relativ wenig Handlungsspielraum und bist sehr gebunden an vorherrschende Prozesse. Da bist du im Bereich Haushalt, denke ich schon freier. Die Vortätigkeit als Controller wird dir aber in keinem Aufgabengebiet von Hilfe sein. Eher wirst du dich in allen Bereichen gleichviel einarbeiten müssen und an die Bw-Arbeitsweise gewöhnen.

Zitat von: Nordnordost am 23. Januar 2021, 11:19:32
Zu den Tätigkeiten in PM im BwDLZ: Stellenausschreibungen, Vorstellungsgespräche, Bewerberauswahl, Mitarbeitergespräche, Abmahnungen und Zeugnisse, Einstellungen und Kündigungen, ggf. Prozessvorbereitung, Entsendungen zu Lehrgängen, interne Umsetzungen, Altersteilzeit, Abstimmungsprozesse mit PersRat, GleiBe etc.
Im BaPers ist Dein Aufgabenfeld enger und spezialisierter, zum Beispiel nur Bewerbersichtung und Auswahlverfahren technischer Dienst

Hi Meatball,

aufgrund von Corona zieht sich das ganze Einplanungsverfahren ewig in die Länge.

Ich habe jetzt noch einmal aktiv bei dem Einplaner darum gebeten, bei den bevorzugten Dienststellen anzufragen inwieweit dort Einstiegsmöglichkeiten bestehen. Habe ja keinen Zeitdruck aufgrund meiner derzeitigen Beschäftigung.

Sollte es wirklich nicht möglich sein an eine meiner gewünschten Dienststellen zu kommen würde ich dennoch das Angebot annehmen und darauf hoffen nach Abschluss der Probezeit meine Dienststelle wechseln zu können. Ein Verwendungswechsel nach Abschluss der Probezeit ist wohl durchaus regelmäßig möglich und gemäß Personalentwicklungskonzeption auch vorgesehen.

Kannst du etwas näheres zu der Möglichkeit der Versetzungen sagen? Du sagtest ja, dass sich dies durchaus kompliziert gestalten kann lt. Auskunft von Bekannten. Was haben deine Bekannten diesbezüglich gesagt? Werden Versetzungsanträge regelmäßig durch den Dienststellenleiter blockiert? Welche Möglichkeiten gibt es dagegen vorzugehen? Ist z.B. eine Ehefrau mit Festanstellung in der Nähe des gewünschten Dienstortes ein schwerwiegender Grund?

Klar seit der DP Bündelung von A9/A11 ist dies natürlich regelmäßig die Problematik die ich sehe.

Wie gesagt, sollte es nicht anders gehen würde ich erst einmal den DP weiter entfernt annehmen und am WE pendeln (auch wenn dies natürlich nicht mein Wunsch wäre, insbesondere vor dem Hintergrund dass meine Ehefrau beruflich nicht einfach mal so umziehen kann).

Evtl. hat der Einplaner auch wie du bereits erwähnt hast nicht alle DP im Blick. Ich gehe jedoch eher davon aus, dass wie du beschreibst der Einplaner eher eine Prioliste hat, nach der vorrangig eingeplant wird.

Du hattest vorgeschlagen evtl einfach einmal beim Dienststellenleiter der gewünschten Dienststelle anzufragen ob es freie DP gibt? Ist dies ohne vorher den Disziplinarvorgesetzten einzuweihen überhaupt zulässig? Und welcher Dienstweg ist im Rahmen einer Versetzung einzuhalten? Ich gehe davon aus, dass eine unverbindliche Anfrage - evtl. telefonisch - durchaus zulässig ist oder?

Beste Grüße

GntD Bewerber


Meatball

Hallo gntD Bewerber,

ob ein Verwendungswechsel nach bestandener Probezeit sofort erfolgen kann, ist sehr stark von der Abkömmlichkeit in der bisherigen Dienststelle abhängig. Der Dienststellenleiter kann das schon durchaus blockieren. Ja, generell ist ein Verwendungswechsel nach PEK vorgesehen, aber das heißt nicht, dass du dann auch in eine andere Dienststelle kommst. Eventuell kannst du auch nur den Posten innerhalb der Dienststelle wechseln. Ich persönlich habe das jetzt schon durchaus mitbekommen, dass das Fortkommen von einer Dienststelle blockiert wird (insbesondere was den Bereich Süd angeht - bei den Oberbehörden im Rheingebiet kann das schon anders aussehen, weil man da wohl schneller an Ersatzpersonal kommt).

Was Versetzungen zu anderen Dienststellen betrifft, habe ich unterschiedliches mitbekommen. Grundsätzlich sind die ja für die Dienststellen immer mit einem Verlust verbunden - es sei denn es gibt genügend Bewerber (im Bereich gntD Süd wohl eher nicht).

Ein Versetzungswunsch eines Kollegen (nicht verheiratet aber fest liiert) wurde z.B. blockiert, bis die vorgesehene Erstverwendungsdauer von zwei Jahren erfüllt war. Bei einem verheirateten Bekannten waren es nur ca. 1,5 Jahre in der ersten Verwendung bis zur erwünschten Versetzung. Inwieweit das Leben in einer Ehe berücksichtigt wird, kann ich aber nicht wirklich abschätzen. Auch dem Versetzungswunsch aus persönlichen Gründen eines direkten Kollegen (ca. vor einem halben Jahr geäußert - da die feste Partnerin eine neue Arbeitsstelle an einem neuen Ort antrat) wurde zum Beispiel vorerst auch in Ermangelung der dienstlichen Abkömmlichkeit nicht stattgegeben. Dies ist z.B. dann erst möglich, sobald es Nachwuchs für die Dienststelle (direkten Nachfolger) gibt.

Zitat von: gntD Bewerber am 21. März 2021, 20:25:00

Du hattest vorgeschlagen evtl einfach einmal beim Dienststellenleiter der gewünschten Dienststelle anzufragen ob es freie DP gibt? Ist dies ohne vorher den Disziplinarvorgesetzten einzuweihen überhaupt zulässig? Und welcher Dienstweg ist im Rahmen einer Versetzung einzuhalten? Ich gehe davon aus, dass eine unverbindliche Anfrage - evtl. telefonisch - durchaus zulässig ist oder?


Solange du noch nicht bei der BwVw beschäftigt bist, gibt es für dich ja sowieso keinen Dienstweg. Ich würde das eher als Informationsbeschaffung und daher unkritisch werten.
Auch so finde ich es durchaus legitim bei den Dienststellen direkt nachzufragen. Die Dienstposten A9-A11 werden ja ohnehin im internen Stellenausschreibungsportal grundsätzlich nicht ausgeschrieben, deswegen hat man sonst auch keine Möglichkeit von gerade frei werdenden bzw. bereits freien Stellen zu erfahren (außer man nervt regelmäßig den Einplaner).

Einen Versetzungsantrag würdest du grundsätzlich beim Dienststellenleiter einreichen. Dieser gibt ihn dann weiter an den Einplaner, dazu gibt er noch eine Stellungnahme hinsichtlich der dienstlichen Abkömmlichkeit ab. Dann wird nach pflichtgemäßen Ermessen geprüft.

Hin und Wieder kommt es auch vor das Stellen doch als Interessensbekunduungsverfahren intern ausgeschrieben werden, dann kannst du dich direkt auf eine explizite Stelle "bewerben". Vom Verfahren her, erfährt dann erst der Einplaner von deiner Bewerbung. Dieser frägt dann beim Dienststellenleiter an, ob du abkömmlich bist.

gntd Bewerber

Zitat von: Meatball am 27. März 2021, 11:37:40
Hallo gntD Bewerber,

ob ein Verwendungswechsel nach bestandener Probezeit sofort erfolgen kann, ist sehr stark von der Abkömmlichkeit in der bisherigen Dienststelle abhängig. Der Dienststellenleiter kann das schon durchaus blockieren. Ja, generell ist ein Verwendungswechsel nach PEK vorgesehen, aber das heißt nicht, dass du dann auch in eine andere Dienststelle kommst. Eventuell kannst du auch nur den Posten innerhalb der Dienststelle wechseln. Ich persönlich habe das jetzt schon durchaus mitbekommen, dass das Fortkommen von einer Dienststelle blockiert wird (insbesondere was den Bereich Süd angeht - bei den Oberbehörden im Rheingebiet kann das schon anders aussehen, weil man da wohl schneller an Ersatzpersonal kommt).

Was Versetzungen zu anderen Dienststellen betrifft, habe ich unterschiedliches mitbekommen. Grundsätzlich sind die ja für die Dienststellen immer mit einem Verlust verbunden - es sei denn es gibt genügend Bewerber (im Bereich gntD Süd wohl eher nicht).

Ein Versetzungswunsch eines Kollegen (nicht verheiratet aber fest liiert) wurde z.B. blockiert, bis die vorgesehene Erstverwendungsdauer von zwei Jahren erfüllt war. Bei einem verheirateten Bekannten waren es nur ca. 1,5 Jahre in der ersten Verwendung bis zur erwünschten Versetzung. Inwieweit das Leben in einer Ehe berücksichtigt wird, kann ich aber nicht wirklich abschätzen. Auch dem Versetzungswunsch aus persönlichen Gründen eines direkten Kollegen (ca. vor einem halben Jahr geäußert - da die feste Partnerin eine neue Arbeitsstelle an einem neuen Ort antrat) wurde zum Beispiel vorerst auch in Ermangelung der dienstlichen Abkömmlichkeit nicht stattgegeben. Dies ist z.B. dann erst möglich, sobald es Nachwuchs für die Dienststelle (direkten Nachfolger) gibt.

Zitat von: gntD Bewerber am 21. März 2021, 20:25:00

Du hattest vorgeschlagen evtl einfach einmal beim Dienststellenleiter der gewünschten Dienststelle anzufragen ob es freie DP gibt? Ist dies ohne vorher den Disziplinarvorgesetzten einzuweihen überhaupt zulässig? Und welcher Dienstweg ist im Rahmen einer Versetzung einzuhalten? Ich gehe davon aus, dass eine unverbindliche Anfrage - evtl. telefonisch - durchaus zulässig ist oder?


Solange du noch nicht bei der BwVw beschäftigt bist, gibt es für dich ja sowieso keinen Dienstweg. Ich würde das eher als Informationsbeschaffung und daher unkritisch werten.
Auch so finde ich es durchaus legitim bei den Dienststellen direkt nachzufragen. Die Dienstposten A9-A11 werden ja ohnehin im internen Stellenausschreibungsportal grundsätzlich nicht ausgeschrieben, deswegen hat man sonst auch keine Möglichkeit von gerade frei werdenden bzw. bereits freien Stellen zu erfahren (außer man nervt regelmäßig den Einplaner).

Einen Versetzungsantrag würdest du grundsätzlich beim Dienststellenleiter einreichen. Dieser gibt ihn dann weiter an den Einplaner, dazu gibt er noch eine Stellungnahme hinsichtlich der dienstlichen Abkömmlichkeit ab. Dann wird nach pflichtgemäßen Ermessen geprüft.

Hin und Wieder kommt es auch vor das Stellen doch als Interessensbekunduungsverfahren intern ausgeschrieben werden, dann kannst du dich direkt auf eine explizite Stelle "bewerben". Vom Verfahren her, erfährt dann erst der Einplaner von deiner Bewerbung. Dieser frägt dann beim Dienststellenleiter an, ob du abkömmlich bist.

Hallo Meatball,

du hast mir mit deinen Ausfuehrungen schon einmal sehr weitergeholfen.

Ich nehme jetzt erst einmal den DP an und werde am WE pendeln. Da ich eine verkuerzte Probezeit zugebiligt bekommen habe hoffe ich auf eine Versetzung nach Abschluss eben dieser.

Da ich aus der freien Wirtschaft komme stellt sich fuer mich die Frage ob ein solcher Versetzungsantrag formgebunden ist? Also muss der Versetzungsantrag bestimmte zwingende Voraussetzungen erfuellen? Und wie sollte ein solcher Versetzungsantrag genau aussehen? Muss dieser z.B. eine erschoepfende Begruendung fuer den Antrag enthalten oder was sollte man vorzugsweise in den Antrag aufnehmen?

Gibt man den Antrag dann einfach bei seinem Dienststellenleiter ab und wartet auf die Entscheidung oder ist es sinnvoll den Antrag ebenfalls an den Einplaner zu schicken?

Du wuerdest dann also am ehesten zum gegebenen Zeitpunkt bei den jeweiligen Dienststellen nachfragen ob es freie DP an der gewuenschten Dienststelle gibt und erst danach den Antrag stellen oder?

Du hattest auch angesprochen dass es im Bereich gnTd Sued kaum Bewerber gibt und eine Versetzung demnach schwieriger sein soll als z.b. in der Rheinschiene. Gilt dies nur fuer den Raum Muenchen (aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten) oder im Allgemeinen im Bereich gntd Sued? Darf ich fragen woher du diese Informationen hast?

Gntd Bewerber

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