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Wann Beihilfe-Ergänzung abschließen?

Begonnen von Westmünsterländer, 08. Februar 2021, 18:48:27

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Westmünsterländer

Hallo zusammen,

es gibt hier sicherlich viele die in der gleichen Situation sind oder waren, daher direkt meine Frage:

Ich habe eine kleine Anwartschaft+PPV abgeschlossen. Mir wird angeboten für 6,48 ein Beihilfe Ergänzung von 30 Prozent abzuschließen. Ich bin SAZ 15 und noch ganz am Anfang meiner Dienstzeit. Ich bin über die nächsten 15 Jahre über die UTV abgesichert. Kann ich die Ergänzung nicht in 15 Jahren erst abschließen und mir mit meiner kleinen Anwartschaft einfach nur die PKV offenhalten und ggf. die Ergänzung ,,nachbuchen"?

Andi8111

Ja, dann ist allerdings eine Gesundheitsprüfung abzulegen und die kann ggfs. zu horrenden Kosten führen. Muss man selber wissen.

Westmünsterländer

Ich beabsichtige nicht in meinem Leben selbstständig oder Freiberufler zu werden. Nach meiner Dienstzeit kommt für mich eh nur die GKV in Frage. PV macht für mich keinen Sinn weil mein Berufsbild es nicht benötigt und ich sehr wahrscheinlich auch nicht über die Einkommensgrenze kommen werde. Zumal der Zuschuss nach DZE eh nur dem Satz der GKV entspricht sehe ich auch keine Attraktivität in der PV. War bis dato mit den Kassenleistungen immer zufrieden.

Ich spiele natürlich mit dem Gedanken am Ende BS zu werden, aber da dass sehr unwahrscheinlich ist und ich nicht mit ungelegten Eiern rechne , setze ich nicht alles darauf. Die erneute Prüfung und die horrenden Kosten bei der Beihilfe-Ergänzung im höheren Alter würden auch auf mich zukommen wenn ich diese später als BS abschließen würde ( falls das klappt ) und ich meine kleine Anwartschaft in eine Große umwandeln würde , korrekt ?

LwPersFw

Zitat von: DomBod am 08. Februar 2021, 19:42:10

Ich spiele natürlich mit dem Gedanken am Ende BS zu werden, ...

Die erneute Prüfung und die horrenden Kosten bei der Beihilfe-Ergänzung im höheren Alter würden auch auf mich zukommen
wenn ich diese später als BS abschließen würde ( falls das klappt ) und ich meine kleine Anwartschaft in eine Große umwandeln würde , korrekt ?


Wenn Sie sich die BS-Option offen halten wollen ... stellt sich ja nicht die Frage der Wahrscheinlichkeit ... wie bei jeder Versicherung ...
Entweder man möchte einen bestimmten Schutz ... oder nicht ...

Der wesentliche Aspekt der kleinen AW ist die später nicht mehr erfolgende Gesundheitsprüfung, wenn die KV aktiviert wird.

Der wesentliche Aspekt der großen AW ist die Bildung von Altersrückstellungen und dadurch ein verringerter Beitrag, wenn die KV aktiviert wird.


Die Frage bei Ihnen ist jetzt:

Wenn der BH-Ergänzungstarif nicht bereits Bestandteil der kleinen AW ist ... erfolgt dann bei Wechsel in die große AW deswegen und nur auf diesen Tarifbestandteil bezogen - eine Gesundheitsprüfung ?

Wenn die KV dies verneint ... Dann können Sie mit dem Abschluss auch bis zur großen AW warten.

Wenn die KV aber sagt, dass eine erneute Gesundheitsprüfung für diesen Tarifbestandteil beim Wechsel notwendig ist ... würde ich jetzt die 6,48 bezahlen...

Denn niemand weiß, wie seine Gesundheit sich entwickelt... als Soldat könnte  es ja auch zu einem Einsatzschaden kommen...

Und die private KV muss diesen Tarifbestandteil nicht anbieten, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen... er ist aber m.E. wichtig, da die Beihilfe ggf. nicht alles abdeckt.


Ganz wichtig:  Lassen Sie sich dies schriftlich geben - wenn zutreffend !
Zitat
Wenn der BH-Ergänzungstarif nicht bereits Bestandteil der kleinen AW ist ... erfolgt dann bei Wechsel in die große AW deswegen und nur auf diesen Tarifbestandteil bezogen - eine Gesundheitsprüfung ?

Wenn die KV dies verneint ... Dann können Sie mit dem Abschluss auch bis zur großen AW warten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

Mal aus der Perspektive eines aktiven BS, der auch früher davon ausging nie Berufsoffizier zu werden:
Nachdem der Beitrag für die Anwartschaft (Große, einschließlich Beihilfeergänzungstarif) über die Jahre nicht unerheblich stieg, habe ich mich des öfteren gefragt, ob dieser Schutz sinnvoll ist.

Zwischenzeitlich bin ich nicht an einer schweren Erkrankung erkrankt, die ganz sicher ohne diese Versicherung zu vielen Ausschlüssen führen würde.

Ich empfehle daher gründlich abzuwägen, an solchen Elementen des persönlichen Versicherungsschutzes zu sparen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Westmünsterländer

Vielen Dank! Ich werde es mir merken und definitiv nicht an 6-7 Euro sparen.

Eine große Anwartschaft als SAZ werde ich dennoch nicht abschließen jedoch ist die Ergänzung für die Beihilfe nach Recherche und euren Antworten sinnvoll

KlausP

Ich habe es bisher nicht bereut, den BHT70 mit aufgenommen zu haben. Er deckt alles das ab, was die Beihilfe eben nicht zu 70% erstattet. Das sind z.B. Laborkosten bei Zahnersatz, die durch die Beihilfe nur zu 40% (?) getragen werden oder Medikamente, bei denen die Beihilfe einen Eigenanteil (entsprechend der Zuzahlung bei der GKV) einbehält, der durch den EBT erstattet wird. Aber das muss eben jeder selber entscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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