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Die Sache mit dem Erholungsurlaub

Begonnen von Amron, 21. Februar 2021, 16:19:56

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wolverine

Ein Vorgesetzter muss schon sehr gut begründen, warum er Urlaub nicht genehmigt und bei Resturlaub aus dem Vorjahr noch besser. Als Betroffener würde ich dann umgehend einen BS Antrag stellen und wenn ich dann nicht ganz persönlich für die Verteidigung der Bundesrepublik unentbehrlich und wichtig wäre, begründet mir der Chef meine Beschwerde dagegen.
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bayern bazi

und wie andi schon geschrieben hat - bei FACH Personal - welches nur 1 oder 2 mal in der Einheit abgebildet  ist sieht es ganz anders aus als wie bei 08/15 Wald und Wiesenwebeln in der Kampftruppe ;)

und da muß ich dann wieder  auf wolverine zurückkommen  - eine bestimme Anzahl an Ausfällen verträgt eine Einheit auch im Standort/Ausbildungsbetrieb (Grundbetrieb) - weil sonst müsste ja jedes Jahr die Kp komplett für 2 Monate geschlossen werden nur für Abbau von EU - SU - DAZ und sonstigen Tagen :o


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

FoxtrotUniform

Ich finde es bereits bedenklich, wenn Soldaten 55 Tage Urlaub + hunderte Überstunden vor sich herschieben. Hier wäre der Chef auch mal gefragt Abhilfe zu schaffen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

justice005

ZitatEs steht einzig im GESETZ: Dass der Dienstbetrieb Vorrang hat.

Und wo genau bitte soll das stehen? Das steht nirgends. Es ist nämlich Unfug.

Richtig ist, wie schon gesagt wurde, dass ein Urlaub nur aus zwingenden (!) dienstlichen Gründen abgelehnt werden darf. Und hier hat der Fragesteller nichts vorgetragen, was auch nur im Ansatz "zwingend" wäre.

Leider läuft es in der Praxis so, dass die Chefs (oder sogar nur die Zwischenvorgesetzten) den Soldaten bereits davon abhalten, die Anträge überhaupt zu stellen oder die Soldaten freiwillig die Anträge zurück nehmen.

Davon kann man nur abraten.

Stellen Sie einfach schriftlich den Antrag. Fertig. Kein Gerede, keine Diskussionen, kein Gefeilsche. Einfach nur nüchtern den Antrag einreichen. Mehr nicht.

Ich vermute, der Antrag wird genehmigt. Die meisten Chefs wissen nämlich, dass man die Anträge nicht so einfach ablehnen kann.

Wenn er doch abgelehnt wird, schreiben Sie eine Beschwerde. Schreiben Sie darin, dass sie 55 EU-Tage und DA haben, sie ein Haus bauen und in der geplanten Zeit nichts wichtiges dienstliches ansteht. Dann soll der Chef mal eine schöne Stellungnahme an den Kommandeur schreiben. Und dann wird vermutlich der Kommandeur den Urlaub bewilligen.


M368

@Andi,

da fühlt sich aber jemand gewaltig auf dem Schlips getreten. Aber so ist das halt: "wie man in den Wald hinein ruft..."
Wie dem auch sei, dein letztes Beispiel vom SanVersZ Schreibtisch, kann ich tatsächlich nachvollziehen und deine Sichtweise verstehen. Allerdings möchte ich es jetzt aus der Sicht eines ZgFhr, irgendeines Kampfverbandes erläutern.
Ich denke das trifft auf den TE auch am ehesten zu.
Der 3.Zug einer PzGrenKp z.B  hat nach Soll 8 Unteroffiziere. Den ZgFhr, 3 GrpFhr (wovon 1 stvZgFhr ist) sowie 4 TrpFhr.
(TrpFhr sind automatisch stv von GrpFhr) Weiterhin sind i.d.R erfahrene Mannschaften ebenfalls zum TrpFhr ausgebildet oder dazu befähigt. Sprich: Jeder Fhr hat mindestens einen Stellvertreter. Es ist also scheißegal wenn mal 1 oder 2 Fw Urlaub machen, krank sind oder auf Lehrgang gehen. Der Zug funktioniert trotzdem. Meiner Meinung nach ist das auch gar nicht der Job des DV, der ZgFhr legt fest, bis wohin er mit seiner TE den Auftrag erfüllen kann und ab wann er dem Chef rät, seine TE nicht weiter auszudünnen.
Wenn die geschilderten Fakten des TE stimmen, gibt es im beschrieben Fall keinen rationalen Grund für die Ablehnung.


@Rekrut84: Der Auftrag wäre in deinem Beispiel dann gefährdet, wenn ZgFhr und stvZgFhr gleichzeitig Urlaub nehmen würden, oder anderweitig abwesend wären, da i.d.R nur diese beiden über die Befähigung verfügen, die Unterfuhrer ausbilden zu können. Aber einer von beiden + von mir aus noch 5 Mannschaften wäre auch hier absolut verkraftbar.
(solange keine Einsatzvorausbdung mit Zertifizierung stattfindet)

Tipp an den TE: Wenn der ZgFhr einverstanden ist: diesen bitten mit dem Chef zu sprechen

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