Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Kann Urlaub befohlen werden?

Begonnen von Rüttelplatte, 23. Februar 2021, 20:48:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rüttelplatte

Hallo Kameraden,

Ich befinde mich aktuell an einer Schule der Bw.
Über Ostern ist wird Urlaubszeitraum sein (analog der Ferien).
Jetzt hörte ich die Aussage, dass Urlaub zu nehmen sei. Man muss ihn also nehmen.

Das sehe ich überhaupt nicht so und halt das für eine Halbwahrheit.
Ich brauche meinen EU fürwahr für wesentlich Wichtigeres und werde ihn mitnichten nehmen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es wird sich zuspitzen.

Kann man einem Soldaten Befehlen, dass er seinen Urlaub nehmen muss, wenn der Vorgesetzte dies für richtig hält?


Gruß

ulli76

wann willst du an der SCHULE mit SCHULBETRIEB den Urlaub denn sonst nehmen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rüttelplatte

Dann, wenn mein Sohn geboren wird. Voraussichtlich wird dies zwischen diesem und dem Folgelehrgang der Fall sein. Also einer Phase, die ich mit einem Praktikum und Urlaub überbrücken muss. Da das Praktikum keine Pflicht ist, sondern einfach nur der Überbrückung dient, liegt es ja auf der Hand, möglichst die komplette Zeit mit Urlaub zu überbrücken.
Der Urlaub wird und das kann man ja nicht bestreiten, so sinnvoller platziert.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Rüttelplatte

Die Idee hatte ich auch schon. Und ich gehe ganz fest davon aus, dass er wiedermal - wie so oft - sagen wird, dass Urlaub zu nehmen ist.

Und deswegen frage ich, weil ich diesen Urlaub nicht Einrechen werde, ob er das überhaupt befehlen kann.

Al Terego

Urlaub kann nicht befohlen werden, Abbau von Mehrarbeit schon. Wenn Du also es darauf ankommen lassen willst, dann musst Du dieses Gespräch mit dem DV schon führen.

KlausP

Ein Blick in die Soldatenurlaubsverordnung (oder die Ausführungsbestimmung dazu, bin mir nicht ganz sicher) besagt, dass Erholungsurlaub nicht befohlen werden darf. Steht auch schon mehrfach hier in den Tiefen des Forums.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rüttelplatte


Ralf

Ganz so einfach ist es nun aber nicht. Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs zulässig. Den Soldatinnen und Soldaten soll empfohlen werden, ihren Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, weil zu anderen Zeiten der Urlaubserteilung zwingende
dienstliche Erfordernisse entgegenstehen könnten.
Und der EU kann aus zwingenden dienstl. Gründen versagt werden; sollte es bspw. dem Lernziel entgegenstehen.
Also ist das Gespräch mit dem DV hier wichtig und maßgeblich.
Zweitens müsste dann auch geklärt werden, was du in dem Urlaubszeitraum machst, also bspw. eine Betreuungsdienststelle gefunden werden, oder du ziehst das Praktikum vor.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

200/3 ohne LoginDaten

Ich wäre hier mit bockigen Konteraktionen auch sehr vorsichtig.
Je nach Schule/Bildungsträger/Lehreinrichtung kann eine Zahl X an Fehltagen auch zum Nichtbestehen/Ablösung führen. Das würde ich zwingend vorher abklären.
Ansonsten, wie schon gesagt, Gespräch mit dem DV suchen, gerne auch mit der VP, und die Lage und Beweggründe sachlich schildern, am besten schon mit fertigen Lösungsvorschlägen (M1, M2, Vorteile, Nachteile usw., z.B. Kommandierung zu Einheit XY während des eigentlichen Urlaubszeitraumes). Dass man Sie nicht stumpf an der Schule im leeren U-Raum hocken lassen wird während der Lehrbetrieb eingestellt ist, sollte klar sein.
Das ist so eine Geschichte mit dem Wald und dem Reinrufen...wenn ich mit verschränkten Armen vor dem Chef sitze à la "Sie dürfen nicht und ich will aber und sie müssen!", dann ist das eher nicht konstruktiv.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau