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Notwendige bzw. Sinnvolle Versicherung

Begonnen von BwStarter, 26. April 2021, 13:57:10

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BwStarter

Guten Tag,

gibt es hier einige Personen die als technische Verwaltungsbeamte tätig sind und aus Ihren eigenen Erfahrungen Ratschläge über notwendige bzw. sinnvolle Versicherungen geben können.

Der Abschluss einer

  • privaten Krankenversicherung (in einigen Ausnahmefällen ist die GKV sinvoll)
  • privaten Haftpflichtsicherung (während der Laufbahnausbildung notwendig?)
ist klar.

Nach einigen Recherchen in anderen Beamten-Foren schließen dort einige Personen zusätzlich

  • Dienst-/Berufshaftpflicht (als Zusatz zur privaten Haftpftlichversicherung)
  • Dienstunfähigkeitsabsicherung DU (also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel)
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutz
  • Hausratversicherung
  • ....
ab.

zu 1) Die Haftpflichtversicherung eines Versicherers deckt Kosten für Sach- und Personenschäden bis zu 50mio ab. Im Zusatzbaustein Diensthaftpflicht (1-2€ per Monat) desselben Versicherers steht nun ebenfalls, dass Sach- und Personenschäden gedeckt sind, diesmal aber nur bis 10mio. Mir ist also nicht klar, was die Diensthaftpflicht zusätzlich abdeckt, was nicht bereits in der Haftpflicht enthalten ist.

zu 2) Ist es eurer Erfahrung nach üblich in der Bundeswehrwaltung vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden (kann man wahrscheinlich nicht pauschal beantworten)? Die Versicherung ist aufgrund ihrer Leistung z.B. 1200€ pro Monat für einen monatlichen Beitrag von ~60€ sehr teuer (HUK Rechner mit Angaben: hD, Einkommen 3600€ netto, Alter 29).

zu 3) - 6) ....

Intuitiv tendiere ich zu der ersten beiden Versicherungen (private Krankenversicherung, Haftpflicht). Je mehr man sich mit den verschiedenen Versicherungen befasst, desto mehr mögliche Konstellationen fallen einem ein, warum die Versicherungen doch sinnvoll sein könnten.....   

BulleMölders

Zumindest die Versicherungen 3. bis 5. sind doch vollkommen unabhängig von meiner Beruflichen Laufbahn. Sie beziehen sich komplett auf mein nicht berufliche Umfeld und das muss man dann selber entscheiden.
Wobei sich bei der Rechtschutz die Frage stellt, soll sie auch das Arbeitsrecht mit abdecken oder bin ich in anderer Form bei Arbeitsrechtlichen Frage geschützt, z. B. über eine Gewerkschaft.

justice005

Diensthaftpflicht übernimmt Schäden, die du im Dienst Deinem Dienstherrn zufügst. Das übernimmt die private Haftpflichtversicherung nicht.

Dienstunfaehigkeitsversicherung macht Sinn, wenn man eine Familie zu versorgen hat und/oder Schulden hat, zum Beispiel aufgrund einer Immobilie.

Rechtsschutz macht auch Sinn, aber als Beamter braucht man kein (!) Arbeitsrecht. Wichtig ist Verwaltungsrecht oder aber Dienstrecht.


christoph1972

Private Haftpflicht macht immer Sinn! Sofern nicht noch über die Haftpflicht der Eltern abgesichert (weil kein eigener Hausstand und noch jung genug). Die Private Haftpflichtversicherung deckt Fälle ab, die im Privatleben passieren. Bsp.: Ich reiße im Baumarkt durch Ungeschick einen Pavilion um. Der Pavilion fällt trotz ausreichender Sicherung dem darunter stehenden Kunden auf dem Kopf, der eine Platzwunde erleidet. Die Krankenkasse fordert Behandlungskosten, der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Baumarkt den Preis des beschädigten Pavilion und der Kunde Schmerzensgeld.
 
Eine Diensthaftpflicht versichert den Fall der Regresshaftung in Fällen der groben Fahrlässigkeit ab. Bsp.: Der TORR unterlässt als Güteprüfer die vollständige vorgeschriebene Kontrolle einer Turbinenschaufel mittels Ultraschall und Röntgenbild, weil die 3 vorher geprüften Turbinenschaufeln auch alle in Ordnung waren. Beim Testlauf der Turbine mit der nicht vollständig geprüften Turbinenschaufel, reißt ein Turbinenblatt wegen einer nicht erkannten Schadstelle ab und beschädigt den Maschinenraum einer Fregatte, der TSO und sein Bootsmann die während des Prüflaufs anwesend sind, werden verletzt.
Die grobe Fahrlässigkeit des Handelns wird festgestellt, weil die Dokumentation der Güteprüfung unvollständig ist.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in entsprechender Höhe hat, braucht in der Regel keine Unfallversicherung, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung hat einen wesentlich höheren Schutzumfang als die Versicherung. Du erkrankst an XYZ und wirst dadurch Dienstunfähig (DU). BU-Versicherung zahlt, Unfallversicherung nicht, weil Erkrankungen in der Regel nicht als Unfall gelten ...

Das Problem ist weiterhin, wirst Du innerhalb vom Vorbereitungsdienst oder 60 Monate nach der Ernennung zum Beamten auf Probe DU, so wirst Du entlassen, wenn die DU nicht auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. DU heißt auch nicht, dass Du dann ggf. eine EM-Rente bekommen würdest, weil die Gesetzliche Rentenversicherung andere Maßstäbe hat.

Hausrat ist immer dann sinnvoll, wenn Du einen eigenen Hausstand hast. Ich hatte einen unverschuldeten Wohnungsbrand durch ein neuwertiges Elektrogroßgerät. Rauchgasschäden und totale Verrußung in der gesamten Wohnung. Da sind Summen fällig geworden, die man nicht eben mal so auf dem Konto hat, daher immer sinnvoll.

Rechtsschutz: Als Mitglied eines Berufsverbandes/Gewerkschaft ist der Dienstrechtliche Teil in aller Regel abgesichert. Für Privatrechtsschutz entscheidet man am Besten selbst.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

BwStarter

Danke für die Antworten. Ich habe einige Anmerkungen/Fragen zu euren Antworten:

ZitatWobei sich bei der Rechtschutz die Frage stellt, soll sie auch das Arbeitsrecht mit abdecken oder bin ich in anderer Form bei Arbeitsrechtlichen Frage geschützt, z. B. über eine Gewerkschaft.
ZitatRechtsschutz: Als Mitglied eines Berufsverbandes/Gewerkschaft ist der Dienstrechtliche Teil in aller Regel abgesichert. Für Privatrechtsschutz entscheidet man am Besten selbst.

Gibt es hier eine Gewerkschaft/Berufsverband für technische Verwaltungsbeamte der Bw bzw. für Beamte im Allgemeinen die ihr empfehlen könnt?

ZitatDiensthaftpflicht übernimmt Schäden, die du im Dienst Deinem Dienstherrn zufügst. Das übernimmt die private Haftpflichtversicherung nicht.
Ach so, ich bin davon ausgegangen, dass die Haftpflicht auch für Schäden aufkommt, die bei der Ausübung der Arbeit entstehen. Dann ist eine Diensthaftpflicht natürlich sehr empfehlenswert, insbesondere für den geringen Aufpreis. Könnte Ihr einen Versicherer/Tarif für eine Haftpflicht + Diensthaftpflicht empfehlen?

ZitatDienstunfaehigkeitsversicherung macht Sinn, wenn man eine Familie zu versorgen hat und/oder Schulden hat, zum Beispiel aufgrund einer Immobilie.
Guter Punkt. Als Single habe ich diese Konstellationen nicht in Betracht gezogen. Entstehen signifikante Nachteile wenn die Dienstunfaehigkeitsversicherung mitte bzw. ende dreizig abgeschlossen wird (z.B. Aufnahmeverweigerung)?

Könnt ihr auch hier Versicherer empfehlen (bitte nur welche die eine echte DU-Klausel anbieten, also bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit der Entscheidung des Dienstherrn folgen und keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit vornehmen).

InstUffzSEAKlima

Über den Abschluß einer Diensthaftpflichtversicherung kann man geteilter Meinung sein bzw. ist sie in der Regel obsolet. Der Bund stellt ja nur dann Regreßforderungen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schaden bzw. Verlust geführt haben. Aber genau dort versagt auch eine Diensthaftpflichtversicherung die Leistung, was auch Sinn macht, denn sonst könnte jeder derart versicherte Kamerad sich ja alles erlauben (Schäden, Verluste) und die Versicherung würde jedes mal einspringen und regulieren. Oder anders formuliert: Die Diensthaftpflicht ist kein Freibrief, um die Sorgfaltspflichten im Dienstbetrieb links liegen lassen zu können.

InstUffzSEAKlima

Typische Fälle grober Fahrlässigkeit sind die Mißachtungen von Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften, weil der Schädiger den Schaden nicht absichtlich herbeiführt, ihn aber missbilligend in Kauf nimmt. Beispiele wären das Beschädigen eines Dienst-Kfz beim Rangieren, weil auf den vorgeschriebenen Sicherungsposten/Einweiser verzichtet wurde oder ein Schaden am Kfz, der bei ordungsgemäßer Durchführung des TD erkannt worden wäre.

Ebenso sind es Fälle, in denen jemand etwas bedient/fährt, ohne darauf ausgebildet bzw. darauf eingewiesen worden zu sein, was ja mit der Vermittlung der notwendigen Kenntnisse einhergeht und auch entsprechend dokumentiert wurde (z.B. im Fahrtennachweisheft).

Unabhängig von der Schadenregulierung führen solche Fälle auch zu einer disziplinaren Würdigung, während es bei "normaler Fahrlässigkeit", also Schäden/VErluste, die trotz Beachtung aller Regeln und Vorschriften entstanden sind, meist bei einer Belehrung bleibt, so dass der Kamerad künftig etwas sensibilisiert ist - solange es beim Einzelfall bleibt.

christoph1972

Die Diensthaftpflicht ist deshalb in der Regel so günstig, weil Sie eben nur den Fall der groben Fahrlässigkeit abdecken muss. Man muss dabei auch zwischen Soldaten und Beamten/Tarifbeschäftigten unterscheiden. In der Regel - was im Einzelfall eines Schadens durchaus auch mal auf die zivilen Mitarbeiter zutreffen mag - tragen Soldaten häufig Verantwortung für große Sachwerte und werden immer wieder und stets und ständig darauf hingewiesen, dass Ausrüstung zu sichern ist und regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprüfen ist.

Bsp: Der OSG als MKF CE verliert durch mangelnde Sicherung während einer Überführungsfahrt das Reserverad seines Hü-40ters .... weil er es aus Bequemlichkeit unterlassen hat, die notwendige vorgeschriebene Überprüfung der Sicherung vorzunehmen - Grob fahrlässig, und daher haftbar. Sein KpChef brummt ihm eine Disziplinarbuße auf.
Der Tarifbeschäftigte des BwDLZ verliert das Reserverad .... Abmahnung und Regreß.

Klassische Berufsverbände für die Beamten und Tarifbeschäftigten der Bundeswehr sind der "Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. - vbb", relativ unbekannt, aber auch Interessenvertretung ziviler Beschäftigter und Beamter "Deutscher Bundeswehrverband e. V. - DBwV", und zu Guter Letzt die Ver.di als DGB-Gewerkschaft.

Da muss man für sich entscheiden, wo man sich ideell und in der gelebten Arbeit wiederfindet.

Bei der Berufs-/Dienstunfähgikeitsversicherung ist es wie bei allen Versicherungen, die gesundheitliche Risiken abfedern sollen, je jünger das Einstiegsalter, desto günstiger. Als Teenager bzw. mit Anfang bis Mitte 20 ist der Beitrag wirklich erträglich hoch. Da ist man in aller Regel auch noch kerngesund. Bis Ende 20 überlegt man je nach monatlicher BU-Leistung schon mal eher, weil man evtl. schon die 60 Monate seit der Verleihung des Beamten auf Probe durch hat. Fakt ist einfach, das Risiko einer DU steigt mit zunehmenden Alter und den persönlichen Gewohnheiten an und die finanziellen Verpflichtungen steigen meist. Das sichert man mit einer DU-/BU-Versicherung ab.

Eine Empfehlung kann und will ich nicht aussprechen. Da ist Eigeninitiative gefragt. Im Zweifel mehrere Angebote mit Versicherungsbedingungen einholen und mühsam das Kleingedruckte vergleichen. Es gibt halt die großen Versicherer für den öffentlichen Dienst, die haben entsprechende Klauseln im Vertrag, die vorsehen, sobald die (Teil-) DU durch Bescheid festgestellt ist und ggf. die Zurruhesetzung erfolgt ist, erfolgt da bei Beamten auf Lebenszeit keine eigene Prüfung. Bei Beamten auf Widerruf/auf Probe ist die Leistung häufig zeitlich begrenzt, weil man davon ausgeht, es erfolgt in aller Regel nochmals eine Re-Integration in den normalen Arbeitsmarkt.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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