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Leidiges Thema "Wohnung anerkennen lassen"

Begonnen von Anubis03, 16. Juni 2021, 14:53:10

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Anubis03

Tach an die Damen und Herren,

folgender Sachverhalt. Mietwohnung seit 2012, Verheiratet seit 2013 (Kind 2010).

Dienstantritt 04.10.2021 in Delmenhorst (250Km Fahrstrecke).

Ich würde jetzt gerne unsere Wohnung anerkennen lassen und dafür den Mietvertrag einsenden.

Problem, die Hausverwaltung macht es nur so, dass 1 Mieter im Vertrag steht. WIr haben damals meine Frau den Vertrag machen lassen, warum auch nicht. Ich habe im Vertrag nur als "selbstschuldnerischer Bürge" unterschrieben.

Ein Anruf bei der Hausverwaltung ergab leider nichts. Sie tragen keine weiteren Mieter ein, bin ja da gemeldet und für die Bundeswehr machen die auch keine Ausnahmen.

Jemand eine Idee? Oder denke ich da gerade etwas zu Kompliziert.


F_K

Ich erkenne das Problem nicht - bei Verheirateten wird eine Wohnung grundsätzlich anerkannt.

(Mietvertrag / Heiratsurkunde einreichen und "fertig" ...)

Anubis03

Zitat von: F_K am 16. Juni 2021, 15:22:09
Ich erkenne das Problem nicht - bei Verheirateten wird eine Wohnung grundsätzlich anerkannt.

(Mietvertrag / Heiratsurkunde einreichen und "fertig" ...)

Ich habe dies hier als Problem gesehen, da das KC jetzt auch nicht wirklich weiter wusste. Die meinten nur das wenn ich nicht im Vertrag stehe, wird das nichts. Wusste da jetzt aber auch nicht weiter und von der Heiratsurkunde haben Sie auch nichts gesagt.

Dann werde ich das mal so machen.


F_K

Ggf. Ist das KC von dem Fall "unverheiratet" ausgegangen.

Eheleute in Gütergemeinschaft stehen füreinander ein.

(Den Bürgen sollst Du würgen - sollte man vermeiden - bei einer zukünftigen Ehefrau allerdings unerheblich...)

christoph1972

Wenn das KC nicht weiter weiß, dann spätestens die bearbeitende Stelle im BAPersBw und noch später das Travelmanagement BW was nämlich die Abrechnung des TG vornimmt und in "Stiwie" (Fachanwendung zur Beantragung von TG, Reisekosten etc.) kann man im Zuge des Grundantrages diverse Unterlagen hochladen, sofern als PDF vorliegend.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

Sie sind verheiratet, damit entfällt für Sie das Verfahren zur Anerkennung eigener Hausstand.

Wie schon genannt, wird dies bei Verheirateten als gegeben vorausgesetzt.

Deshalb ... nur Heiratsurkunde vorlegen.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thomi35

Zitat von: F_K am 16. Juni 2021, 16:10:01
Eheleute in Gütergemeinschaft stehen füreinander ein.

Die wenigsten Ehepaare dürften eine "Gütergemeinschaft" haben, die muß nämlich -wie auch die "Gütertrennung"- per Ehevertrag vereinbart werden (§1415 BGB). Und hier müssen ohnehin beide Eheleute Verträgen zulasten des Gemeinguts zustimmen, ansonsten haftet es nicht für die Verbindlichkeiten (§ 1460 I BGB).

Vermutlich meinst Du den "gesetzlichen Güterstand", dieser ist eine Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft. Wenn nichts anders vereinbart wird, dann gilt dieser Stand automatisch. Und da haften Eheleute aber selbstverständlich nicht gesamthändisch füreinander.

Anubis03

Vielen Dank für die Hilfe.
Das KC hat sich gemeldet und haben klargestellt das es irgendwie untergegangen ist das ich verheiratet bin.

Die Wohnung wird bei Ehepaare automatisch anerkannt.

Ein riesen Lob an die Gemeinschaft hier.

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