Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vorgehen gegen Nicht erfolgte Ärztliche Behandlung

Begonnen von Typ87, 24. Juni 2021, 05:58:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Typ87

Hallo zusammen,
nach 4 Monaten Wartezeit nahm ich meinem Termin in der Dermatologie des Bundeswehrkrankenhaus zur Entfernung von paar Leberflecken aus optischen Gründen auf.
Die Truppenärztin untersuchte diese und und sah keinen gesundheitlichen oder praktischen Grund diese Entfernen zu lassen und verweigerte mir die Behandlung.
Die Allgemein Ärztin aus dem San Zentrum welche mir vor 4 Monaten die Überweisung zur Dermatologie ausstellte meinte aber das es kein Problem sei.
Auf meinen Einwand hin wieso es denn nicht einfach entfernt wird meinte die Fachärztin das sie das selbst aus eigenem Ermessen heraus entscheidet
da Sie keine Gefahr oder Probleme wegen dieser Leberflecken sieht. Ich könnte höchstens versuchen eine Überweisung zum zivilen Dermatologen zu bekommen
und es dort entfernen zu lassen. Ich kenne einige Kameraden wo in gleichen Fällen die Leberflecke einfach ohne Probleme entfernt wurden,
ich meine wo ist das Problem? Das ist keine große Sache. Hatte auch den Eindruck das ich einfach nur schnell abgefertig wurde da viel los war.
Ich fühle mich benachteiligt und ungerecht behandelt.

Frage:

Bei wem genau und wie kann ich mich gegen dieses "Urteil" und die Nicht Behandlung beschweren? Und sollte ich mich dabei gegen das Urteil oder die Frau Stabsarzt persönlich beschweren?

ulli76

Nein, kannst du nicht. Kein Arzt ist verpflichtet, eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme durchzuführen.
Ein Überweisung zum zivilen Arzt kannst du übrigens auch nicht bekommen. Damit wäre eine Kostenübernahme verbunden und das ist in diesem Fall ausgeschlossen
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Maßnahme müsste aber doch möglich sein oder nicht? Wenn ja, dann sollten Sie als aktiver Soldat wissen bei wem sie eine Beschwerde einzureichen haben.
Ob diese Beschwerde dann Erfolg hat oder nicht ist davon ja erstmal unabhängig.

Andi8111

Das wird ne tolle Beschwerde:
,,Die Fachärztin für Dermatologie will die Muttermale nicht entfernen, weil es keinen medizinischen Grund gibt. Ich will das aber! Menno!!!"

KlausP

Zitat... Bei wem genau und wie kann ich mich gegen dieses "Urteil" und die Nicht Behandlung beschweren? ...

Nach drei Jahren als Soldat sollte man das wissen, es sei denn, man hätte in der GA beim Thema ,,Beschwerderecht" tief und selig gepennt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Fassen wir emotionslos zusammen:

- Ein Soldat, der sich beschwert fühlt, kann Beschwerde einreichen, im Zweifelsfall bei seinem DV (der dann weiterleitet).
- Eine Ärzten am BwK ist KEINE Truppenärztin
- Eine Überweisung der TrÄrztin zu Abklärung an den Facharzt ist sachgerecht, eine Einschätzung dieser "dass eine Entfernung kein Problem sei" steht nicht im Widerspruch zur Ansicht im BwK.

- kosmetische Behandlungen sind kein Bestandteil der UTV - diese Behandlung darf also nicht durchgeführt werden.

Typ87

Zitat von: ulli76 am 24. Juni 2021, 06:26:04
Nein, kannst du nicht. Kein Arzt ist verpflichtet, eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme durchzuführen.
Ein Überweisung zum zivilen Arzt kannst du übrigens auch nicht bekommen. Damit wäre eine Kostenübernahme verbunden und das ist in diesem Fall ausgeschlossen


Ok, was habe ich dann für Möglichkeiten meine Leberflecken zu entfernen?
-Darf ich überhaupt ohne Genehmigung meines zuständigen San Zentrums die Leberflecken bei einem zivilen Arzt auf eigene Kosten entfernen lassen?

Das ganze fühlt sich an als müsste man nur Glück haben an welchen behandelden Arzt man kommt -> siehe Kameraden wo das Entfernen in gleichen Fällen Problemlos ging.
Das ganze ist keine Herztransplantation, sondern eine Kleinigkeit.

Zitat von: BulleMölders am 24. Juni 2021, 07:39:41
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Maßnahme müsste aber doch möglich sein oder nicht? Wenn ja, dann sollten Sie als aktiver Soldat wissen bei wem sie eine Beschwerde einzureichen haben.
Ob diese Beschwerde dann Erfolg hat oder nicht ist davon ja erstmal unabhängig.

Ich weiß tatsächlich das ich die Beschwerde bei meinem Disziplinar Vorgesetzten stellen muss. Jedoch war in meiner Frage viel wichtiger ob ich mich gegen die Ablehnung der Behandlung der
Stabsärztin oder gegen die Stabsärztin selbst beschweren soll (oder überhaupt kann).

Zitat von: Andi8111 am 24. Juni 2021, 09:03:35
Das wird ne tolle Beschwerde:
,,Die Fachärztin für Dermatologie will die Muttermale nicht entfernen, weil es keinen medizinischen Grund gibt. Ich will das aber! Menno!!!"

Findest du dein Verhalten erwachsen wenn du versuchst ernstgemeinte Fragen ins lächerliche zu ziehen?

Zitat von: KlausP am 24. Juni 2021, 09:05:59
Zitat... Bei wem genau und wie kann ich mich gegen dieses "Urteil" und die Nicht Behandlung beschweren? ...

Nach drei Jahren als Soldat sollte man das wissen, es sei denn, man hätte in der GA beim Thema ,,Beschwerderecht" tief und selig gepennt.

Ich möchte mich noch mal vergewissern wie so eine Beschwerde tatsächlich abläuft da ich es praktisch noch nie gemacht habe. Das einzige das ich noch weiß ist das ich das bei
meinem Disziplinarvorgesetzten stellen muss.
Habe zB auch vor ein paar Jahren die ATN "VS-Verwalter" bekommen. Weiß ich noch irgendwas davon -> Nein. Da ich im Dienst nicht einen Tag irgendwas mit VS zu tun hatte.

Zitat von: F_K am 24. Juni 2021, 09:59:33
Fassen wir emotionslos zusammen:

- Ein Soldat, der sich beschwert fühlt, kann Beschwerde einreichen, im Zweifelsfall bei seinem DV (der dann weiterleitet).
- Eine Ärzten am BwK ist KEINE Truppenärztin
- Eine Überweisung der TrÄrztin zu Abklärung an den Facharzt ist sachgerecht, eine Einschätzung dieser "dass eine Entfernung kein Problem sei" steht nicht im Widerspruch zur Ansicht im BwK.

- kosmetische Behandlungen sind kein Bestandteil der UTV - diese Behandlung darf also nicht durchgeführt werden.

Danke für die gute Antwort.
-Was habe ich dann für Möglichkeiten meine Leberflecke entfernen zu lassen? Das geht dann ja nur noch bei einem zivilen Arzt auf eigene Kosten?
-Kann ich die Einschätzung und Nicht Behandlung der Truppenärzting annfechten? Wenn ja, wie?



Andi8111

Zitat von: Typ87 am 24. Juni 2021, 10:15:55
-Kann ich die Einschätzung und Nicht Behandlung der Truppenärzting annfechten? Wenn ja, wie?

Ich dachte, sie hätten den Ablauf einer Beschwerde verstanden?

wolverine

Eine Beschwerde ist grundsätzlich möglich und einzureichen bei Disziplinarvorgesetzten. Darin muss man sich nicht gegen irgendwen beschweren, sondern schildert einen Sachverhalt und der Chef wertet diesen dann aus.

Jetzt zum Problem: hier geht es ja nicht um ein Fehlverhalten sondern explizit um die Diagnose der Fachärztin. Das ist genau deren Ermessen, dass nur sehr eingeschränkt rechtlich überprüfbar ist, z. B. wenn vollkommen gegen jede medizinische Lehrmeinung behandelt würde.

Konkret: Lässt die Ärztin den Soldaten ohne Grund stundenlang warten oder beleidigt ihn, wäre das Fehlverhalten. Hier müsste der Chef - ggfs. mit Hilfe vom sanitätsdienstlicher Fachaufsicht - ja die Bewertung der Ärztin überprüfen. Das ist wohl nicht möglich und die Beschwerde wäre damit wohl zulässig aber unbegründet.

Bleibt eben der kosmetische Eingriff. Dafür sollte es mittlerweile Vorschriften geben. Gibt ja auch Piercing, Tattoos, Brust- und Nasenkorrekturen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi8111

Ja. Die Vorschrift nennt sich Bundeswehrheilfürsorgeverordnung. Darin sind alle Ansprüche aufgelistet, die bestehen. Kosmetische Eingriffe gehören nicht dazu. Streng genommen darf der TrArzt hierzu nicht einmal beraten! Also Termin beim niedergelassen Dermatologen als Selbstzahler machen, wenn geschnitten wird, ist dafür Urlaub zu nehmen. Bei Folgeschäden (Infektionen etc.) gehen die Kosten zwar zu Lasten der uTV, werden aber im Rahmen eines Sachschadensverfahrens dem Verursacher auferlegt. Sehr kompliziert... Wem es das wert ist.

alpha_de

Zur Beschwerde gegen ärztliche Maßnahmen

zrms.bundeswehr.org, C-2162/3

Natürlich kann man auf eigene Kosten auch einen anderen Arzt aufsuchen, aber die Kosten dafür werden auch nicht im Rahmen der Beihilfe erstattet und ggf. müssen der Bw die entsprechenden Befunde zur Verfügung gestellt werden, vgl. Paragr 3 der Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, BwHFV. Auch sollte man bei solchen Maßnahmen darauf achten, welche Auswirkungen eine Behandlung ggf. auf die Diensttauglichkeit hat, Stichwort Pflicht zur Gesunderhaltung.


Andi

Ich würde es ehrlich gesagt in ein paar Monaten nochmal versuchen. Auf Grund der Corona-Bestimmungen der Bundeswehr dürfen die Dermatologen derzeit medizinisch nicht notwendige Eingriffe gar nicht und nicht sofort notwendige Eingriffe ebenfalls grundsätzlich nicht vornehmen.
Wenn diese Vorgaben durch eine bessere Kontrolle des Infektionsgeschehend wieder zurückgenommen werden, werden die Dermatologen auch wieder Interesse daran haben ihr operatives Portfolio breit zu halten.

Zitat von: Typ87 am 24. Juni 2021, 10:15:55
-Was habe ich dann für Möglichkeiten meine Leberflecke entfernen zu lassen? Das geht dann ja nur noch bei einem zivilen Arzt auf eigene Kosten?

Ganz genau. Schönheits-OP zahlt man grundsätzlich selbst.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

LwPersFw

Zitat von: alpha_de am 24. Juni 2021, 10:58:38
Zur Beschwerde gegen ärztliche Maßnahmen

zrms.bundeswehr.org, C-2162/3



Wenn man diesen Weg gehen will ... auch beachten:

Bei Beschwerden gegen Maßnahmen und Entscheidungen im Rahmen der Gewährung der utV handelt es sich um Beschwerden in Verwaltungsangelegenheiten, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
Dies bedeutet, dass nach einem ablehnenden Beschwerdebescheid unmittelbar Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden kann.

Wenn im Rahmen der Prüfung die ärztliche Bewertung bestehen bleibt, dass es sich um einen rein kosmetischen Eingriff handelt ... bleibt es beim "Nein".

Dann bleibt nur die private Kostenübernahme.

Warum ?

Weil :

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung dient, soweit nicht Ausnahmen festgelegt sind,
der Erhaltung und Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten.
Sie umfasst alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur
Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie
die zur Behandlung einer Erkrankung spezifisch erforderlichen medizinischen Leistungen.

"Nur" schöner auszusehen zählt nicht dazu.
Hier sei auch erwähnt ... im Zivilen wird von den KK auch nicht alles bezahlt, was der Bürger sich wünscht ... oder empfohlen wird ... Stichwort IGEL


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

stclv

Auffällige Muttermale werden gescreent und ggf. entfernt.
Unauffällige Muttermale können auch zivil nicht kassenärztlich entfernt werden. Das zahlt man eh selbst.
Unauffällige Muttermale die trotzdem kassenärztlich bezahlt und entfernt werden können vom MDK geprüft werden und falls dann diagnostischer Befund für eine Notwendigkeit vorliegt gibts auch zivil eins auf den Sack.

Also so oder so musst du es selbst zahlen.

Pericranium

Was ist denn hier los?! Werden einfach Beiträge von mir gelöscht, die auf einen offensichtlichen Fehler hinweisen und das ohne jeglichen Kommentar...

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau