Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Als StUffz/FA auf FW Stelle eingeplant , jetzt steht StUffz in den Sternen wegen

Begonnen von TC2021, 07. Juli 2021, 17:09:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

TC2021

Als StUffz/FA auf FW Stelle eingeplant , jetzt steht StUffz in den Sternen wegen Berufserfahrung.

Ich hab eine Ausbildung im Einzelhandel abgeschlossen danach in die Logistik gewechselt Dann den Industriemeister
für Lagerwirtschaft gemacht und nicht mehr direkt im Einzelhandel gearbeitet sondern in der Logistik.
Bin grade in der AGA und jetzt hieß es ob ich überhaupt als StUffz eingestellt werden kann . Dies wird jetzt wohl von oberer Stelle geprüft

Was wenn ich jetzt auf den Uffz runter Falle, was passiert dann mit meiner eingeplanten Stelle ?
Und vor allem auch mit meiner erlangten FW-Eignung.



Ralf

Die Fw-Eignung hat damit ja nichts zu tun.
Und mit deiner Stelle hat das doch auch nicht szu tun, du bist ja Feldwebelanwärter und das ist unabhängig davon, ob nun Schütze, Uffz oder StUffz ist.

Zitat von: Andi8111 am 07. Juli 2021, 17:16:24
Wurden sie schon ernannt?
Ehemals Eignungsübender (das gibts ja nicht mehr), neu in der SLV unter § 5 (4) geregelt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Andi8111

Danke Ralf. Aber trotzdem müsste er ja einen vorläufigen DG haben. Den wird man im Nachhinein doch nicht mehr ändern. Zumal die Bemessung des EinstiegsDG ja durch das BAPersBw vorher stattfand.

TC2021

Hallo Andi
Ja in meiner Einplanung steht Dienstgrad StUffz drin. Und auf einmal heisst es dass es geprüft werden muss, weil mir 2 Jahre Berufserfahrung im Einzelhandel fehlen .

Andi8111



Andi8111

Na dann. Dann werden Sie im Zweifel zum Uffz(FA) ernannt. Und das war es. Macht kaum einen Unterschied aus. Nach einem jahr werden Sie StUffz und nach bestandender Meisterprüfung oder dem Äquivalent dazu Fw.

TC2021

Okay dachte da müsste man 2 Jahre dienen bis man StUffz wird. Meister hab ich ja aber in einem anderen beruflichen Bereich . Was meinen Sie mit Äquivalent ?
Ist das für die eingeplante Stelle dann kein Problem

Andi8111

Schlagen Sie doch mal Fremdwörter, die Sie nicht verstehen, in einem Duden nach. Das hilft ungemein bei der Allgemeinbildung. Und zwischen Satzende und Satzzeichen werden KEINE Leerzeichen eingebracht.

Das ist für die geplante Stelle KEIN Problem. Und man muss in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes nur ein Jahr im Dienstgrad eine Unteroffiziers verbringen und wird dann zum Stabsunteroffizier befördert.

KlausP

Zitat... Nach einem jahr werden Sie StUffz und nach bestandender Meisterprüfung oder dem Äquivalent dazu Fw. ...

Ich denke eher nach bestandenem Feldwebellehrgang. Die Meisterqualifikation erfolgt erfolgt erst später.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Stimmt, da war ich falsch gelegen. Nach insgesamt 36 Monaten Dienstzeit und dem Bestehen des Feldwebellehrgangs. Danke Klaus!

KlausP

In der Neufassung der SLV steht im § 19(1) Nr.2:

Zitat... 2.
mit dem Dienstgrad ,,Stabsunteroffizier", wer
a)
mindestens den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und zusätzlich über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss verfügt oder
b)
mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt, zusätzlich über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss verfügt und eine dieser nach Fachrichtung und Schwierigkeit vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren nachweist, ...
Und das von mir fett markierte ist wohl neu aufgenommen worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rekrut84

Sofern nicht schon Punkt a) zutrifft und er einen Realschulabschluss hat. Dann sind nach meinem Verständnis die 2 Jahre egal.
Ebenfalls stellt sich die Frage ob die hauptberuflich Zeit in der Lagerwirtschaft nicht auch angerechnet werden kann.

Ferner stellt sich mir die Frage, ob versucht wurde eine Einstellung als Fw zu erwirken auf Basis des Industriemeistern.

BulleMölders

Der Industriemeister scheint aber für die vorgesehene Verwendung keine Relevanz zu haben:
Zitat von: TC2021 am 07. Juli 2021, 17:09:53
Ich hab eine Ausbildung im Einzelhandel abgeschlossen danach in die Logistik gewechselt Dann den Industriemeister
für Lagerwirtschaft gemacht und nicht mehr direkt im Einzelhandel gearbeitet sondern in der Logistik.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau