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Berücksichtigung des Alters im Offizier-Assessment

Begonnen von JungerBursche, 06. August 2021, 16:31:19

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JungerBursche

Hallo an alle,

ich habe mich vor Kurzem für die Offizierslaufbahn beworben und beginne im Moment damit mich auf das Prüfverfahren vorzubereiten.

Eine Frage, die dabei mit Hinblick auf das Gruppensituationsverfahren und den dazugehörigen Vortrag aufkam, ist inwiefern das Alter und die Erfahrung der Bewerber berücksichtigt werden, wenn es darum geht selbstbewusst zu sprechen und richtig mit einem "Publikum" umzugehen.

Ich würde über mich selbst gerne behaupten, dass ich keine großen Schwierigkeiten damit habe, allerdings denke ich, dass ich im Vergleich zu Bewerbern, welche vielleicht schon in einer Firma gearbeiten haben, Meetings geleitet haben und auch einfach älter und erfahrener sind nicht die gleiche Leistung erbringen kann, da man so etwas selten in der Schule macht.

Inwiefern, falls überhaupt wird diese mangelnde Erfahrung in der Bewertung berücksichtigt?

Danke im Voraus für die Antworten!

Ralf

Da alle gleich behandelt werden müssen, spielt das Alter / Erfahrung auch keine Rolle (Stichwort Altersdiskriminierung).

Aber man kann durchaus bewerten, wenn ein Schüler schon recht ordentliche Leistungen bringt, dass hier die Potenzialentwicklung stärker sein kann.
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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Mangelnde "Erfahrung / Alter" wird NICHT berücksichtigt - bessere Leistungen schon.

Viel Erfolg.

Chern187

Das stimmt so nicht, auch wenn es offiziell nicht zugegeben wird, bin ich mir sicher, dass von einem lebensälteren Bewerber mehr erwartet wird, dass kann man auch niemanden verübeln, aber ist doch selbstverständlich das man von einem 30 Jährigen eher eine gefestigte Persönlichkeit erwartet als von einem 20 Jährigen, da ist man vielleicht etwas nachsichtiger.

F_K


Ralf

Zitat von: Ralf am 06. August 2021, 16:40:33

Aber man kann durchaus bewerten, wenn ein Schüler schon recht ordentliche Leistungen bringt, dass hier die Potenzialentwicklung stärker sein kann.
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Chern187

Zitat von: F_K am 06. August 2021, 23:01:23
Quelle?

(Eigene "Sicherheit " bei Vermutungen ist kein Argument ...)

Ich kann ja mal in Köln anfragen und hoffen eine Bestätigung zu bekommen. ;D

Meine Aussage gilt ja nicht nur speziell für die Bundeswehr, sondern ist ja im Allgemeinen zu verstehen.
Natürlich gibt es offizielle Richtlinien, dennoch sind in wesentlichen Schritten immer noch Menschen involviert, somit ist das ganze Verfahren niemals objektiv. Und Sie werden sicherlich nicht widersprechen, dass für einen 30ig Jährigen der sich wie ein 20ig Jähriger verhält von Vorteil ist.


F_K

@ Chern:

Im Wissen um die Subjektivität einzelner Sensoren kann und wird ein objektives Bild gewonnen - vielleicht nicht bei jedem Arbeitgeber - bei der BW mit gesetzlicher Bindung schon.

Die lose Ankündigung von Quellenarbeit (ich hoffe auf eine Antwort) ist keine Quelle.

Chern187

Das ist kein subjektiver Eindruck, sondern dem geschuldet, wie das Verfahren gestaltet ist.

Konkret: Das Interview ist niemals ohne subjektive Eindrücke möglich, einfach deshalb weil der Mensch dazu nicht in der Lage ist. Ob bewusst oder unbewusst, subjektive Eindrücke beeinflussen das Ergebnis.

Genauso ist es mit zusätzlichen Ausbildungen etc. Offiziell wird nur das Abitur als Vergleichskriterium herangezogen, aber trotzdem beeinflussen Sie das gesamte Bild des Bewerbers.

Wie sonst erklären Sie sich selbst, dass es immer noch erfolgreiche Bewerber mit einem Abitur von 2., etwas gibt, wenn es unzählige Bewerber mit einem 1., Schnitt gibt.

Gesetzliche Bindungen hin- und her, überall wo es Menschen gibt menschelt es.

Btw. es reicht eine subjektive Aussage um die Gültigkeit ihrer Aussage zu widerlegen.

Sei's drum, ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass das Alter gänzlich unberücksichtigt bleibt.

Ralf

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F_K

@ chern:

Es geht um eine gesetzliche Regelung - selbst WENN Du ein "Gegenbeispiel" belegen würdest (hast Du noch nicht, sondern lediglich Vermutungen geäußert), dann wäre dies nur ein regelwidriger Einzelfall, der natürlich nicht die Gesetzeslage ändert.

Andi8111

Als ehemaliger PrüfOffz kann ich sagen: Das Alter spielt keine Rolle. Die individuelle Entwicklung in den ,,überzähligen" Lebensjahren schon. Bsp.: Abi 1,0, 4 Jahre jejobbt, ein abgebrochenes Studium: Negativprognose. Aber: 28, Abi 2,3, abgeschlossenes Studium: Positivprognose. Es wird immer subjektive Eindrücke geben, deshalb sitzen in der Kommission drei Leute. Aber objektivierbare Fakten spielen die größere Rolle.

Pionier1998

Zitat von: Andi8111 am 07. August 2021, 11:58:12Bsp.: Abi 1,0, 4 Jahre jejobbt, ein abgebrochenes Studium: Negativprognose. Aber: 28, Abi 2,3, abgeschlossenes Studium: Positivprognose.


Wobei auch diesem Beispiel allein sicherlich keine objektive Grundlage zugrundeliegt, insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass es etliche Bewerber nach einem Studienabbruch gibt, die im AC die OA Eignung zugesprochen bekommen.

Von daher dürften bei dem 1,0 Bewerber sicherlich noch weitere Gründe (bspw. mangelnde inhaltliche Kenntnisse über die BW oder ein schwaches Auftreten in den Rollenspielen) ihren Ausschlag gegeben haben, und ein 1,0 Abitur dürfte zumindest von der persönlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers einen Studienabbruch ,,relativieren".



In den Erfahrungsberichten hier im Forum liest man immer, dass rund 2 von 3 Bewerbern, die ins AC eingeladen werden, auch die OA Eignung erhalten. Die Wahrscheinlichkeit, zumindest diese OA Eignung zu erhalten ist statistisch also gar nicht so schlecht, wenngleich aus dieser Kohorte dann auch wahrlich nicht jeder OA wird.


Nach meinem (natürlich subjektiven) Dafürhalten hat ein guter Abiturient, der sich artikulieren kann und ein gesundes Selbstbewusstsein besitzt, sich hinreichend über den AG Bundeswehr informiert hat und bei dem der Lebenslauf zumindest kein Desaster ist (auch hinsichtlich Vorstrafen etc.) prinzipiell gar nicht so schlechte Chancen auch die Offiziereignung zu erhalten.

In der Entscheidung über die Offiziereignung selbst findet noch keine Bestenauslese statt, es wird lediglich das Bewerberbild mit den Anforderungen abgeglichen.


Sonst würden wesentlich mehr als nur 1/3 der Prüflinge im Interview abgelehnt.



(Dass ein 28 Jahre alte Bewerber, der nach seinem Abitur mit 18 nicht viel auf die Reihe bekommen hat, im Interview dann insbesondere unter dem Merkmal Persönlichkeitsstabiltät Probleme bekommen könnte, ist ja selbsterklärend.)



Fast schon wichtiger ist hingegen, sich auch in der Studieneignung zu behaupten, um dann in der Bestenauslese überhaupt eine Chance zu haben. Und insbesondere dort zählen dann die harten Fakten (Abinote, insbesondere in Mathe und Physik, Studieneignungstest, etc.)



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