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Wehrbeschwerde: Elektronische Einlegung zulässig?

Begonnen von ABC123, 10. August 2021, 11:09:24

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F_K

Auf der anderen Seite sind die Anforderungen der Antwort bei einer DAB deutlich "geringer" - insoweit der Ratschlag die Form einzuhalten.

Zu den genannten "Analogien" - man kann mit "einfacher Email" beliebig viel "machen" - wenn beide Seiten "wollen".

(Beispiel: Einplanungsvermerk und aller Papierkram inklusive Flugticket - alles digital auf private Email ohne Signatur - einzige Post war der E Bescheid vom KC ... auch ohne Unterschrift...)

LwPersFw

Zitat von: alpha_de am 10. August 2021, 11:14:40
Die Lotus Notes Mail alleine reicht nicht, in den Rechtsbehelfsbelehrungen der Verwaltung wird darauf regelmäßig hingewiesen.

Warum wurde kein mit PKIBw signiertes PDF genutzt?

Eine einfach E-Mail wahrt die gesetzliche Schriftform nicht.

A-2160/6, Ziff 3364

Schreiben
Fax, Telefax, Computerfax
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
DE Mail
Mündlich zur Niederschrift

alpha_de hat doch das Relevante genannt.

Und dabei ist zu beachten ... wurde hier ja auch schon genannt ... die normale Signatur des eTA (PKI) ist keine "qualifizierte" Signatur.

Dies fällt dann unter :
"Die Einlegung durch ,,normale" E-Mail bzw. ,,LoNo" (oder SMS) ist dagegen nicht zulässig, da in diesen Fällen die gesetzliche Schriftform nicht gewahrt wird."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

"Schriftform" bedeutet, dass eine handschriftliche Unterschrift drunter sein muss. Das bedeutet, ich muss meine Unterschrift zum Bearbeiter bringen. Das schaffe ich, indem ich

- ein Blatt Papier hinschicke, welches handschriftliches unterschrieben ist,
- ein Telefax hinschicke, welches als Fernkopie eine Kopie meiner Unterschrift herstellt. Das Original ist existent und kann nachgereicht werden.
- ein Blatt Papier mit handschriftlicher Untrerschrift einscanne und als pdf.-Datei per E-Mail verschicke.

Alles andere funktioniert bei der Bundeswehr NICHT.

Es gibt außerhalb der Bundeswehr bestimmte Möglichkeiten der elektronischen Unterschrift, aber bei der Bundeswehr gibt es das noch nicht.


wolverine

Den Bescheid über eine Dienstaufsichtbeschwerde müssten Sie doch schon haben. Über eine unzulässige Wehrbeschwerde muss dann im Dienstaufsichtsweg beschieden werden!
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Helft mit, dass es so bleiben kann

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