Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Widerruf

Begonnen von Tobias.Brunner, 11. August 2021, 23:39:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tobias.Brunner

Ich hab eine Frage zum wiederrufsrecht...
Ich fange zum 01.07.22 meine AGA an (Wiedereinsteller DG SG).
So wie ich das verstanden habe, kann ich bis zur Beendigung meiner GA wiederrufen... heißt sollte mir im April einfallen dass ich das doch nicht möchte, wiederrufe ich und trete nicht an, aber wenn ich antrete muss ich mindestens bis zur Beendigung meiner GA wiederrufen...
Aber dann verstehe ich die Kündigungssperre meines jetzigen Arbeitgebers von 6 Monaten nicht....
Oder ist es so dass ich auch nach meiner GA und somit auch nach meiner Ernennung, insgesamt bis 6 Monate nach meinem Eintritt wiederrufen kann ?

Ich freue mich auf eure antworten !

LG
Tobi

Ralf

#1
Wenn du am 01.07.2022 anfängst, hast du Widerrrufsrecht bis zum 31.12.2022.
ZitatSo wie ich das verstanden habe, kann ich bis zur Beendigung meiner GA wiederrufen... heißt sollte mir im April einfallen dass ich das doch nicht möchte, wiederrufe ich und trete nicht an, aber wenn ich antrete muss ich mindestens bis zur Beendigung meiner GA wiederrufen...
Das verstehe ich überhaupt nicht, Wie kannst du im April widerrufen, wenn du im Juli erst antrittst?
ZitatOder ist es so dass ich auch nach meiner GA und somit auch nach meiner Ernennung, insgesamt bis 6 Monate nach meinem Eintritt wiederrufen kann ?
so sieht es aus.
ZitatAber dann verstehe ich die Kündigungssperre meines jetzigen Arbeitgebers von 6 Monaten nicht....
Gar nicht kündigen, das Arbeitsplatzschutzgesetz lesen, für den Wehrdienst musst (und solltest) nicht kündigen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Um Ralf zu ergänzen,

... lesen Sie den Text auf Ihrer beim KarrC unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Dort stehen die Fristen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

slider

Zitat von: Ralf am 12. August 2021, 05:46:09
Wenn du am 01.07.2022 anfängst, hast du Widerrrufsrecht bis zum 31.12.2022.
ZitatSo wie ich das verstanden habe, kann ich bis zur Beendigung meiner GA wiederrufen... heißt sollte mir im April einfallen dass ich das doch nicht möchte, wiederrufe ich und trete nicht an, aber wenn ich antrete muss ich mindestens bis zur Beendigung meiner GA wiederrufen...
Das verstehe ich überhaupt nicht, Wie kannst du im April widerrufen, wenn du im Juli erst antrittst?

Ich denke er meint, wenn er im April merkt, dass er doch keinen Bock auf Bundeswehr hat und widerruft, dass er dann im Juli gar nicht erst antreten muss. Keine Ahnung, wie die Antwort ist aber das müsste die Frage sein.

Ralf

Er kann im April nicht widerrufen, er kann aber jederzeit seine Bewerbung zurückziehen.
Antreten muss ja heutzutage sowieso niemand mehr, wir haben ja keinen verpflichtenden Grundwehrdienst.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tobias.Brunner

Zitat von: Ralf am 12. August 2021, 14:55:21
Er kann im April nicht widerrufen, er kann aber jederzeit seine Bewerbung zurückziehen.
Antreten muss ja heutzutage sowieso niemand mehr, wir haben ja keinen verpflichtenden Grundwehrdienst.

Der einplanen sagte, dass ich jetzt bis Datum x Zeit hab und ich beantworten soll ob ich die Stelle haben möchte oder nicht.
Wenn ich die Stelle haben möchte, gebe ich meine Bewerber ID an und soll schreiben, dass ich die Stelle haben möchte.

Dann würde ich eine Einberufung bekommen.
Das hört sich für mich nicht so an als ob ich einfach nicht antreten kann, dass hört sich eher an als müsste ich das dann (zu welchem Zeitpunkt auch immer ) wiederrufen müsste. Wen dem nicht so ist, ist auch ok, Fakt ist aber das ich mich bis 6 Monate nach Datum des Einzuges noch dagegen entscheiden kann und dann MUSS der Arbeitgeber mich wieder nehmen da dieser eine Sperre hat mich zu kündigen ?
(So war das gemeint )


Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tobias.Brunner

Zitat von: Ralf am 12. August 2021, 15:10:39
So sagt es das Arbeitsplatzschutzgesetz.

Ok dann hab ich das jetzt auch verstanden  :) danke sehr !

DerS

Guten Tag,auf wieviel Jahre haben Sie sich verpflichtet?
Und wie alt sind sie?
Mein Tipp gar nicht widerrufen wenn man angetreten ist, weil das bedauern dann recht groß ist.

Tobias.Brunner

Zitat von: DerS am 12. August 2021, 15:27:34
Guten Tag,auf wieviel Jahre haben Sie sich verpflichtet?
Und wie alt sind sie?
Mein Tipp gar nicht widerrufen wenn man angetreten ist, weil das bedauern dann recht groß ist.

19 Jahre (also 15 da ich 4 schon habe).
Ich bin 34 (ich weiß das ist etwas über den Durchschnitt aber ich hab mich so entschieden und möchte das jetzt so durchziehen).
Ich hab auch nicht vor zu wiederrufen, wollte es dennoch verstehen was das genau bedeutet.


DerS


DerS

Ich dachte es gibt keine Festsetzung auf die vollen dienstjahre mehr? Sondern nur noch stufenweise.
Mit diensteintritt 35?

KlausP

Nichts durcheinander bringen. Die Dienstzeit bei Anwärtern in höheren Laufbahnen wird nach wie vor nach dem Ausbildungsfortschritt stufenweise festgesetzt. Nichtsdestotrotz verpflichten diese sich auf 9, 12, 15 ... Jahre. Verpflichtungszeit und stufenweise Festsetzung sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe!
Nur in der Mannschaftslaufbahn werden derzeit wohl nur Verpflichtungen über 2 Jahre angenommen, mit der Option auf Weiterverpflichtung. Grund ist, dass es hier keine stufenweise Festsetzung (außer den ersten 6 Monaten) gibt. 
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tobias.Brunner

Feldwebel Laufbahn Ok was bedeutet das ,,stufenweise nach Ausbildungsfortschritt ?
Ich bin der Meinung ich hab für 19 Jahre unterzeichnet und hab 4 gemacht daher bin ich definitiv 15 Jahre dabei...?
Das muss mir jetzt echt mal wer erklären :D

Andi8111


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau