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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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VeggieBurger

Die Übergangsregelung kenne ich.
Verstehe nur den Hintergrund/ Sinn nicht.

Für mich persönlich macht das Auslassen der II. ABU nur dann Sinn, wenn auch die Auswahlkonferenzen BS UoP nur alle zwei Jahre durchgeführt werden würden.
Die Beurteilungen haben ja, zumindest nmB hauptsächlich den Sinn, den UoPo antrags-/vorschlagsberechtigt zu machen.

Roughnecks

Zitat von: VeggieBurger am 11. Juli 2022, 09:21:43
Die Beurteilungen haben ja, zumindest nmB hauptsächlich den Sinn, den UoP antrags-/vorschlagsberechtigt zu machen.

Im August 2019 trat das "Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr" in Kraft.
Durch die Weisung P II 1 sollten erstmal "zügig" nach in Kraft treten des Gesetztes, die ersten UoP antragsberechtigt gestellt werden, sodass es dann
Ende 2021 zu einer ersten Auswahl und in deren Folge zu ersten Ernennungen kommen konnte.

Hätte es diese Weisung nicht gegeben, hätte sich das alles noch weiter verzögert, dann wären die ersten UoP erst dieses Jahr antragsberechtigt gewesen.

Davon abgesehen findet die Auswahlkonferenz BS für UmP auch jedes Jahr statt und UmP bekommen nur alle zwei Jahre eine Beurteilung. (2. ABU ausgenommen und weitere Ausnahmen gem. Vorschrift).

F_K

Der "Sinn" von Beurteilungen ist NICHT Soldaten antragsberechtigt zu machen, sondern diese zu beurteilen.

Üblicherweise sollte / muss zwischen Beurteilungen ein angemessener Zeitraum liegen, und der wird in der BW bei zwei Jahren gesehen.
(Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe oben).

Dies ist übrigens keine Diskussion, sondern ein Vermitteln von Vorschriften.

DerNeue148

Abend,

seitdem 01.07 bin ich OA ins werde diesen Monat versetzt.
Klar eine Beurteilung bekomme ich nicht mehr zum 31.07 da andere Laufbahn, aber steht mit ein Beurteilungsbeitrag zu ?

Ralf

BU-Beträge sollen den Anteil eines Zeitraums abdecken, den der aktuelle Vorgesetzte nicht beurteilen kann.
Die nächste BU bekommst du mit Abschluss des Offizierlehrgangs oder Fahnenjunkerlehrgangs und -die Frage hast du dir selbst beantwortet- sind Teil einer anderen Laufbahn.
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2Cent

Zitat von: DerNeue148 am 31. Juli 2022, 23:47:42
Abend,

seitdem 01.07 bin ich OA ins werde diesen Monat versetzt.
Klar eine Beurteilung bekomme ich nicht mehr zum 31.07 da andere Laufbahn, aber steht mit ein Beurteilungsbeitrag zu ?

Schön das dies nun doch geklappt hat.
Was ist es denn nun geworden?

Alle BUs bis zum Hptm sind, wenn man ehrlich ist, kaum relevant. Ab Hptm wirds wieder wichtig.

DeltaEcho

Die erste ABU in der Offz TrDst Laufbahn erhält man i.d.R. als OLt.

Durch das neue BU System hat die Bedeutung noch einmal zugenommen. Daher ist diese erste ABU sehr wichtig und die Aussage einfach falsch von 2Cent.

Ethereum

Die erste ABU erhält der Offizier 12 Monate nach Ernennung zum Leutnant, sofern er/sie dann 12 Monate eine Tätigkeit als Offizier wahrnahm! Ganz gleich ob OffzMilFD, oder OffzTrDst!
Bei OffzTrDst mit Studium natürlich erst später, da man i.d.R. erst als OLt die 12 Monate ,,voll hat".

2Cent

Zitat von: DeltaEcho am 01. August 2022, 09:29:39
Die erste ABU in der Offz TrDst Laufbahn erhält man i.d.R. als OLt.

Durch das neue BU System hat die Bedeutung noch einmal zugenommen. Daher ist diese erste ABU sehr wichtig und die Aussage einfach falsch von 2Cent.

Mein Fehler hatte den Neuen in der FD Laufbahn im Kopf.
Beim TrDst ist es wie schon beschrieben durchaus bereits ab OLt  nicht mehr unwichtig.

Eurofighter1980

Hallo,

das erinnert mich sehr stark an die Zeit, als damals das "neue" Beurteilungssystem eingefuehrt worden ist. Und es war damals auch ... besch ... eiden.

Wenn man jetzt in einer leistungsstarken Gruppe sitzt, es aber nur z.B. ein 1x B und 2x C vergeben werden koennen, damit die Reihenfolge passt, werden viele sehr leistungsstarke Soldaten ins Mittelfeld geschubst und tauchen im schlimmsten Fall in der Zukunft nicht mehr auf. Das beruehmte Prinzip "Eignung, Leistung, Befaehigung" findet keine Anwendung mehr.

Folgen fuer die Bundeswehr:

- Verlust von Glaubwuerdigkeit,Transparenz und Vertrauen ("Ich hatte eine 8,2 und jetzt bin ich DELTA?!")
- Verlust von leistungsstarken Soldaten die aufgrund eines Systems aus der Foerderung verschwinden
- Verlust von Motivation und Moral in der Truppe (Keine Befoerderung, keine Foerderung in die Spitzendienstgrade mehr absehbar moeglich, keine Uebernahmen BS usw.)

Das alles mag ja am Schreibtisch im warmen Buero super toll und fancy aussehen. Innerhalb der Truppe  ... naja. Da koennte man es etwas anders wahrnehmen...

Cheers
TOM

Ralf

Man muss dabei aber auch objektiv bleiben:
Zitat- Verlust von Glaubwuerdigkeit,Transparenz und Vertrauen ("Ich hatte eine 8,2 und jetzt bin ich DELTA?!")
Diesem Irrglauben liegt aber zugrunde, dass man im alten System mit 8,2 zu den Besten gehörte. Was aber nicht stimmte, nur das wissen ansch. die wenigsten. Und auch die Jung-BS, die ich nach der Übernahme zum BS eben wieder richtig eingliedern musste, war das also besser?
Zitat- Verlust von leistungsstarken Soldaten die aufgrund eines Systems aus der Foerderung verschwinden
Hatten wir das vorher nicht, wenn man einen Jung-OF gepusht hat, damit er BS wird? Dann sind andere hinten runter geflogen. Also kein Unterschied zu früher.
Zitat- Verlust von Motivation und Moral in der Truppe (Keine Befoerderung, keine Foerderung in die Spitzendienstgrade mehr absehbar moeglich, keine Uebernahmen BS usw.)
Es finden genauso viele Beförderungen und Übernahmen statt wie bisher, das neue System hat daran nichts geändert, weil das ja auch nicht davon abhängt. Wahrscheinlich gibt es nun einige andere, die früher / später befördert zugelassen werden. Ob da nun die besseren oder schlechteren sind, wird man niemals valide sagen können.
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Roughnecks

Des Weiteren galt, in der BS-Auswahlkonferenz 2022 IT-Fw HUT, ab einem Delta (0) und besser, das Abgrenzungskriterium als erfüllt und es erfolgte eine
weitere Betrachtung in der Konferenz.
Ein Delta bedeutet also nicht automatisch "Ende der Karriere".

VeggieBurger

Das alte System war zum Lebensende hin doch völlig inflationär.
Ralf hat mit seiner Aussage absolut Recht.
Mit einer 8,2 wär vermutlich kein PersFw mehr BS geworden.
Von Auswahlverfahren zur Besetzung von OSF- oder KpFw-Dienstposten mal ganz zu schweigen.

Bedingt durch die Einführung des neuen BU-Systems werden ja auch die Abrisskanten in den Auswahlverfahren neu definiert, bzw. fortgeschrieben.
Also gebt dem System doch bitte mal eine realistische Chance.

LwPersFw

Sollte jemand den Bedarf sehen, gegen seine Beurteilung im neuen System rechtlich vorzugehen...

Hier Ausführungen des BVerwG welche Verfahrensabläufe zwingend einzuhalten sind:


BVerwG 1 WB 21.22 , Beschluss vom 17.05.2022    https://www.bverwg.de/de/170522B1WB21.22.0


Auszug:

"Der Antragsteller kann deshalb Rechtsschutz nur über eine (fristgerechte) Beschwerde gegen die für ihn erstellte dienstliche Beurteilung erlangen.

Damit ist zugleich seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 25.07 - Rn. 21 m. w. N.).

Denn im Rahmen der Überprüfung der dienstlichen Beurteilung erfolgt mittelbar (inzident) auch eine Rechtmäßigkeitskontrolle der Vorschriften, die bei der Erstellung zur Anwendung gekommen sind, soweit diese sich entscheidungserheblich zum Nachteil des Antragstellers ausgewirkt haben.

Sofern das Gericht dabei Rechtsfehler feststellen sollte, würde es zwar nur die konkret angefochtene dienstliche Beurteilung aufheben; eine allgemeinverbindliche Aufhebung von Vorschriften des Beurteilungssystems käme auch in diesem Falle nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung nur dem individuellen Rechtsschutz dient.

Gleichwohl ist zu erwarten, dass eine Entscheidung, auch wenn sie nur zwischen den Beteiligten des konkreten Verfahrens wirkt und in Rechtskraft erwächst, eine Überprüfung des zugrunde liegenden strukturellen Problems durch die zuständigen Stellen, um die es dem Antragsteller vor allem geht, anstoßen würde."



Also: grundsätzlichen ist der erste Schritt die fristgerecht eingelegte Beschwerde !

Dann folgen die ggf. erforderlichen weiteren Rechtsschritte...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

A.B.

Guten Tag,

ich habe im laufe des letzten Monats meinen Beurteilungsentwurf eröffnet bekommen, diese war bereits durch die Prüfer Richtwertvorgaben genehmigt.
Besteht dennoch die ''Gefahr'', dass diese Beurteilung jetzt durch das BAPersBw aufgehoben wird und wie würde sich eine solche Aufhebung auf die kommenden Konferenzen auswirken?

MkG

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