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OffzMilFD 2022 / Berufssoldat 2022 <== Nicht 2021 !!

Begonnen von LwPersFw, 07. Oktober 2021, 16:01:41

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FM_Uffz

Guten Tag und frohes Fest nachträglich an alle.

Wie ich hier eben gelesen habe, ist der Aufruf zum BS "draußen". Dazu habe ich eine Frage die ggf. jemand beantworten kann. Beurteilungen mit welchem Stichtag sind antragsberechtigt? Können Kameraden die zum 31.01.22 beurteilt werden am Auswahlverfahren teilnehmen?

Mir ist bewusst das viele in ihren wohlverdienten Weihnachtsferien sind aber vielleicht hat ja doch der ein oder andere einen dstl. Laptop daheim.

Danke schon mal für die Unterstützung.

Ralf

Ohne nun reinzuschauen, würde ich sagen nein. Weil "antragsberechtigt" ist man mit 2 BU. Stichtag Antragsabgabe ist der 17.01. Da liegen also keine zwei BU abgeschlossen vor. Zumal die BU mit Stichtag zum 31.01. ja nicht am 31.01. fertig ist, sondern spätestens 6 Monate später, als weit nach Vorlagedatum der Unterlagen.
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Hatahaha

Wie verhält sich das bei einem OFw der Antragsberechtigt ist und seine ,,Bewerbung" zum 17.01 abgegeben hat, mit der planmäßigen Beurteilung 31.01

Wird diese in die Bewertung mit einfließen? Wenn ja, an welcher Stelle ?

Ralf

Was sagt die GAIP hierzu?
Zitatmit der planmäßigen Beurteilung 31.01
Wovon reden wir denn? Stichtag oder Vorlagedatum? Stichtag heißt doch nicht BU-Datum!
Leute, das ist doch nichts Neues, mal ein bisschen Nachdenken. Die Beurteilungen müssen doch abgeschlossen sein. Wenn der Stichtag der 31.01. ist, müssen alle BU erst am 31.07. abgeschlossen sein. Im alten System sind doch auch keine BU, deren Vorlagedatum der 30.09. war, bereits in die Konferenz eingeflossen.
Und beginnen die Konferenzen erst weit nach dem 31.07.? Wohl kaum. Also werden wohl diese BU nicht einfließen. Falls doch, siehe mein erster Satz. Das trifft auch für das ggf. erforderliche Erstellen von SBU zu.
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LwPersFw

Zitat von: Ralf am 30. Dezember 2021, 11:45:49
Was sagt die GAIP hierzu?
Zitatmit der planmäßigen Beurteilung 31.01
Wovon reden wir denn? Stichtag oder Vorlagedatum? Stichtag heißt doch nicht BU-Datum!
Leute, das ist doch nichts Neues, mal ein bisschen Nachdenken. Die Beurteilungen müssen doch abgeschlossen sein. Wenn der Stichtag der 31.01. ist, müssen alle BU erst am 31.07. abgeschlossen sein. Im alten System sind doch auch keine BU, deren Vorlagedatum der 30.09. war, bereits in die Konferenz eingeflossen.
Und beginnen die Konferenzen erst weit nach dem 31.07.? Wohl kaum. Also werden wohl diese BU nicht einfließen. Falls doch, siehe mein erster Satz. Das trifft auch für das ggf. erforderliche Erstellen von SBU zu.

Um @Ralf zu ergänzen...

Bis 03.01.2022 warten...

Schauen wann das BAPersBw diese Anlage veröffentlicht...

5.   GAIP BAPersBw - KeNr 50-01-05 B "Beurteilungssystematik" - in Erstellung


... und DANN sehen was zutrifft, wenn Fragen bestehen sollten ...

Wenn DANN trotzdem noch Einzelfälle zu klären sind ... über den Pers die zuständigen BAV-Kameraden beim BAPersBw fragen...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

QueX0611

Guten Tag Kameraden,

ich möchte mich dieses Jahr als OffzMilFD im Einsatzführungsdienst bewerben. Ich würde gerne wissen, wie die Fristen aktuell sind.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen ?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

KlausP

Steht doch im allerersten Beitrag dieses Threads. Danach dürfte die Frist für 2022 gelaufen sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerNeue148

Das ist nicht korrekt. Die Frist wurde verlängert. Ich habe selber einen Kameraden in der Einheit, der sich dafür beworben hat. Unterlagen müssen bis zum 31.03.2022 vorliegen, wenn ich richtig liege.

Ralf

#68
Hier wird einiges durcheinander geworfen:
Zitat von: DerNeue148 am 13. Januar 2022, 00:45:31
Das ist nicht korrekt. Die Frist wurde verlängert. Ich habe selber einen Kameraden in der Einheit, der sich dafür beworben hat. Unterlagen müssen bis zum 31.03.2022 vorliegen, wenn ich richtig liege.
Der Bewerbungseingang (also die Frist) für den Aufruf OffzMilFD -wie auf der ersten Seite hier dargestellt- hat sich nicht geändert, die ist schon länger verstrichen.
Für eine handvoll Werdegänge, nämlich die als prämienberechtigt festgelegt worden sind, ist die Frist bis zum 14.01. gesetzt worden. Dazu gehört aber nicht der EinsFüDst.
Der EinsFüDst ist aber auch kein herkömmlicher Werdegang, sondern ein Einstellungswerdegang. Diese werden nicht unter dieser GAIP-Nr. behandelt, sondern unter einer eigenen.
Der Bewerbungsschluss für diese Sonderwerdegänge ist der 31.03. (regulär, nicht verlängert!)
@QueX0611: lies dir bitte mal die entsprechende GAIP-Nr durch, die u.a. den EinsFüDst, FlgDst, MilFS... behandelt, bzw. frag deinen PersFw nach weiteren Informationen und gib bis spätestens 31.03. deinen Antrag ab.
Nachtrag: die KennNr für die EinstellungsWdg ist die GAIP KeNr 27-03-00.
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JensMP79


Ralf

In den Regelungen steht jeweils "dem Vorschlag der zuständigen Vorgesetzten".
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JensMP79

Könnte in einem Kommandostab / Amt also dann auch ein Dezernatsleiter / Abteilungsleiter oder ähnliches sein.

Ralf

Yes, bereits selbst erlebt.
Allerdings ist immer zu empfehlen, dass dieses mit dem DV abgestimmt wird. Nicht nur, weil manche Kdo-Stäbe dieses in ihren internen Bearbeitungshinweisen so vorsehen, sondern auch, damit durch den DV ggf. keine negative Stllgn. kommt.

Ich persönliche sehe da immer 2 sinnvolle Vorgesetzte: entweder den DV oder wenn abweichend, den beurteilenden Vorgesetzten.
Streng genommen könnte ja auch ein GrpFhr jemanden vorschlagen.
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F_K

Ohne jegliche Kenntnis im Detail / der Vorschriften würde ich hier sagen, dass schon ein DV gemeint ist.

Ich würde daher anraten, in der Stabsdienstordnung zu prüfen, wer für diese Aufgabe zuständig ist - da dort ja sehr oft DV Aufgaben "nach unten" abgeschichtet sind.

DerNeue148

Nun soll für beide Verfahren ja wieder die PF einfließen, was passiert denn mit den Kameraden, die die PF bis dahin immer noch nicht haben? Werden die dann nicht betrachtet, weil Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder gibt es hier eine extra Regelung?

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