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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?  (Gelesen 22827 mal)

Marcel85

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Meiner Meinung nach bleibt es so wie es ist. Also als  Soldat/Soldatin keine berauschenden Mittel/Drogen, da Gefährdung für Dienstgeschäfte, Zugang zu Waffen, Geräte usw. Alles andere würde mich mehr als wundern [emoji2373]  steht ja auch drin dass der BM der Verteidigung und die unterstellten Bereiche  Regelungen erlassen für innerhalb und außerhalb des Dienstes. Dann wird beim 90/5 egal für was auch nen Screening mitgemacht und schon kann ich meine Soldaten überwachen.

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Hätte wohl besser "könnten" schreiben sollen. Aktuell muss man halt abwarten welchen Regelungen für die Bundeswehr erlassen werden. Ich denke,es wird so bleiben wie es aktuell ist. Verbot von Konsum und Besitz innerhalb wie außerhalb des Dienstes [emoji2373]

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FoxtrotUniform

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Auch bei unseren europäischen Nachbarn, den Niederländern, ist der Konsum von Cannabis den Angehörigen der Streitkräfte untersagt. Es gibt also entsprechende Erfahrungswerte in liberalen Ländern.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

InstUffzSEAKlima

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Das wird ja nicht nur das Militär, sondern auch alle anderen "bewaffneten Organe" betreffen.
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FoxtrotUniform

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Das wird ja nicht nur das Militär, sondern auch alle anderen "bewaffneten Organe" betreffen.
Das wird ja nicht nur das Militär, sondern auch alle anderen "bewaffneten Organe" betreffen.

Das wäre konsequent, jedoch unwahrscheinlich, da weitergreifende Einschnitte (z.B. siehe z.B. auch die Impfpflicht), das besondere Dienst- und Treueverhältnis im Beamtentum so nicht kennt.

We gonna see.
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LwPersFw

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Hier die aktuellen Dokumente... u.a.

20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
PDF | 2 MB — Status: 09.10.2023


20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung
PDF | 634 KB — Status: 11.10.2023



https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-cannabisgesetz-971376



nächste Anhörung am 06.11.2023

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/969440-969440



https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-kontrollierten-umgang-mit-cannabis-und-zur-%C3%A4nderung-weiterer/302864





« Letzte Änderung: 29. Dezember 2023, 12:17:17 von LwPersFw »
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LwPersFw

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23. Februar 2024 (155. Sitzung) des DBT

ZP 20 Cannabisgesetz

a)– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)

https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=08&year=2024&conference=155


Sollte der Gesetzentwurf unverändert angenommen werden... gilt für Soldaten weiterhin:

"Absatz 3 Satz 1 verbietet den Konsum von Cannabis in militärischen Bereichen der Bundeswehr. Militärische Bereiche im Sinne dieses Gesetzes sind die in § 2 Absatz 1
des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie
zivile Wachpersonen (UZwGBw) aufgeführten Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr.

In der Bundeswehr gibt es eine Vielzahl gefährlicher Anlagen und beruflicher Tätigkeiten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Munition, Kriegswaffen, Gefechtsfahrzeugen
und gefährlichen Maschinen.
Der Konsum von Cannabis kann im zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der Dienstausübung Gefahren für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie
für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Schlagkraft der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft hervorrufen.

Daher wird der Cannabiskonsum in militärischen Bereichen für jedermann verboten.

Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereichebleiben unberührt."


Quelle: DRS 20/8704



Wie die Bw dies in der Praxis umsetzen wird ... bleibt abzuwarten...     z.B. Anpassung der A1-2630/0-9802 und des Belehrungsformulars Bw3475



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FoxtrotUniform

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Als juristisch interessierter Laie bin gespannt, ob eine Einschränkung / Verbot mittels Soldatengesetz gerichtsfest seien wird. Denn falls die beabsichtigten gesetzlichen Regelungen verabschiedet werden, erwarte ich die ein oder andere Klage.

In den NLD - wo die Drogenpolitik sich nicht ganz trivial darstellt- ist der Konsum den Militär untersagt, in CAN hingegen ist es in Analogie zu Alkohol gestattet.
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2Cent

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Interessant wird vorallem die rechtliche Geschichte im Bezug zu anderen Berufsgruppen. Der Polizist,  Pilot, Berufskraftfahrer, Elektriker, Dachdecker........... Viele andere Berufe haben im tagtäglichen Dienst höhere Risiken als viele Soldaten deren größtes Gefahr es ist sich beim Sport oder auf dem Weg zur Truppenküche zu verletzen.
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F_K

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Nunja - alkoholisierte Polizisten haben schon in Einsatzfahrten Menschen getötet - "Direkte" Tote durch Alkoholmissbrauch in DEU übrigens ca. 70 000 im Jahr (Canabis übrigens 0).

Drogen sind grundsätzlich ein Problem.
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InstUffzSEAKlima

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Es ist immer eine Frage dessen, was per Definition als "gut" oder "schlecht" gilt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Soldaten generell saufen und sich täglich zulöten, aber dass Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle spielt, kann nicht geleugnet werden. Selbst die Duldung von Mengen im Einsatz, die über den "zwei Dosen Bier pro Tag" liegt, spricht Bände. Im Einsatz hat man Leute erlebt, die man fast nie nüchtern gesehen hat, weil sie offenbar auch unterm Tag regelmäßig nachgetankt haben. Auch im Inland war es in vielen Einheiten nicht unüblich, bereits zur Nato-Pause in der UHG das erste Bier zu trinken; nach dem Mittag noch eins und nach Dienstschluß meist noch mal was. Wenn sich die Landser abends regelmäßig die Kante gaben, hat das auch keinen gestört, solange sie ruhig blieben.

Bei Cannabis hingegen hatte und hat der Dienstherr kein Erbarmen und ein Verbleib im Dienst nach Konsum ist ausgeschlossen - ich frage mich aber hier seit Jahren nach der Verhältnismäßigkeit. Duldung von Alkoholmißbrauch, weil es gesellschaftlich anerkannt ist, aber rigoroses Sanktionieren nach Cannabis-Konsum.
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Al Terego

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Bei Cannabis hingegen hatte und hat der Dienstherr kein Erbarmen und ein Verbleib im Dienst nach Konsum ist ausgeschlossen - ich frage mich aber hier seit Jahren nach der Verhältnismäßigkeit. Duldung von Alkoholmißbrauch, weil es gesellschaftlich anerkannt ist, aber rigoroses Sanktionieren nach Cannabis-Konsum.

Nur weil ein Rauschmittel erlaubt ist, muss ein anderes ja nicht zwingend auch freigegeben werden.
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LwPersFw

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Als juristisch interessierter Laie bin gespannt, ob eine Einschränkung / Verbot mittels Soldatengesetz gerichtsfest seien wird.



Die Frage wird letztlich sein, ob sich die Gerichte weiterhin an der Rechtsprechung des BVerwG orientieren, bzw. ob das BVerwG selbst an seiner Rechtsprechung festhält.

"4. Auch der  einmalige Konsum von  Cannabis durch einen  Soldaten außerhalb  dienstlicher Anlagen und  Unterkünfte  ist regelmäßig ein vorsätzlicher Verstoß gegen  §  17  Abs.  2 S. 3 SG. (Rn. 42) (redaktioneller Leitsatz)"


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71024.msg719007.html#msg719007




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Unproomn

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Es ist immer eine Frage dessen, was per Definition als "gut" oder "schlecht" gilt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Soldaten generell saufen und sich täglich zulöten, aber dass Alkohol eine nicht unerhebliche Rolle spielt, kann nicht geleugnet werden. Selbst die Duldung von Mengen im Einsatz, die über den "zwei Dosen Bier pro Tag" liegt, spricht Bände. Im Einsatz hat man Leute erlebt, die man fast nie nüchtern gesehen hat, weil sie offenbar auch unterm Tag regelmäßig nachgetankt haben. Auch im Inland war es in vielen Einheiten nicht unüblich, bereits zur Nato-Pause in der UHG das erste Bier zu trinken; nach dem Mittag noch eins und nach Dienstschluß meist noch mal was. Wenn sich die Landser abends regelmäßig die Kante gaben, hat das auch keinen gestört, solange sie ruhig blieben.

Bei Cannabis hingegen hatte und hat der Dienstherr kein Erbarmen und ein Verbleib im Dienst nach Konsum ist ausgeschlossen - ich frage mich aber hier seit Jahren nach der Verhältnismäßigkeit. Duldung von Alkoholmißbrauch, weil es gesellschaftlich anerkannt ist, aber rigoroses Sanktionieren nach Cannabis-Konsum.

Es hat natürlich auch eine gewisse sozialkulturelle Dimension. Die Bundeswehr ist sicherlich etwas stärker im "strukturkonservativen" Milieu verortet. Und klassischerweise saufen "gstandene Mannsbilder" halt auch mal ein Bier mehr, während Kiffen etwas für "langhaarige Bombenleger" war/ist. Merkt man ja durchaus auch in der Parteipolitik. Ergo sind Symptome einer durchzechten Nacht halt sozial akzeptierter als gerötete Augen. Zu den medizinischen Unterschieden kann ich mich aber nicht äußern.
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F_K

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@ Al Terego:

Genau - es ist eine politische Diskussion.

@ Unproomn:

Von den tatsächlichen Schäden und dem med. Gefahrenpotential als Droge ist Alkohol wesentlich gefährlicher - die Wissenschaft ist da eindeutig.

Bezüglich der Rechtslage sind natürlich die Entscheidungen abzuwarten.
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FoxtrotUniform

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Die Frage wird letztlich sein, ob sich die Gerichte weiterhin an der Rechtsprechung des BVerwG orientieren, bzw. ob das BVerwG selbst an seiner Rechtsprechung festhält. […]

Absolut, und genau daran habe ich meine Zweifel, da die grundlegende Rechtslage (Legalisierung in der BRD) weg bricht.

Ich hoffe es bleibt so (Fraktion „Wir brauchen keine kiffenden Soldaten“), aber dennoch bin ich äußerst skeptisch gestimmt.

Übrigens erachte ich das Thema Alkohol als extrem rückläufig in der Truppe; Zumindest im Vergleich zu den vorherigen 3 Jahrzehnten.
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