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Ab wann kann man verlängern und wen fragt man zuerst?

Begonnen von Mickelson, 09. November 2021, 11:27:04

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LwPersFw

#30
Wer eine Verpflichtungserklärung in der Fassung bis zum 30.09.2021 unterschrieben hat, fällt nicht unter die neuen Regeln.

Und wer diese Verpflichtungserklärung unterschrieben hat:

"Mir ist bekannt, dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit/eines Soldaten auf Zeit berufen werde
und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf zwei Jahre Erstverpflichtungszeit festgesetzt wird. Dieser Festsetzung kann ich nicht widersprechen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Grund- und dienstpostengebundenen Ausbildung (3) wird meine Dienstzeit auf Grundlage einer von mir zu unterzeichnenden Weiterverpflichtungserklärung festgesetzt.

Falls ich ohne Erfolg an der Grund- oder dienstpostengebundenen Ausbildung teilgenommen habe, endet meine Dienstzeit mit Ablauf der auf zwei Jahre festgesetzten Dienstzeit."


(3) Die dienstpostengebundene Ausbildung beinhaltet nach Abschluss der Grundausbildung das Erreichen der Ausbildungshöhe 8
(Allgemeines Regelungsnahes Dokument ARD-221/0-1 Glossar Fachbegriffe Ausbildung der Bundeswehr) der werdegangsbestimmenden
Qualifikation des vorgesehenen Dienstpostens.

... fällt unter die neuen Regeln.

Sollten die 2 Jahre nicht für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung genügen, kann die Dienstzeit ggf. um zunächst 1 Jahr verlängert werden. (Einzelfallprüfung!)


Die in der Weiterverpflichtungserklärung anzugebene Dienstzeit richtet dann sich nach den jeweiligen Regelverpflichtungszeiten der Bereiche (z.B. aktuell Lw=8,H=12,Mar=4,San=4).
(und von Regeln kann es im Einzelfall natürlich immer einmal Ausnahmen geben)

Dies ist eine Falschaussage:

Zitat von: Mickelson am 10. November 2021, 14:31:45
Mir sagte jetzt jemand das man immer nur um 2 weitere Jahre verlängern kann, damit wäre man dann aber im zivilen besser aufgehoben....Weil etwas Planungssichherheit braucht auch ein Mannschafter.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen