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Wiedereinsteller Ü40

Begonnen von Tille123, 18. Januar 2022, 13:31:57

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Robert_gast

Ja auf jeden Fall sollte man sich da vorher ausführlich beraten lassen.

Ein weiterer Punkt und auch sehr wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts. Also sprich wäre die gesetzliche Krankenkasse möglich oder muss man dann mit 65 Jahren eine private KV abschließen, da ja ab dem Alter von 44 Jahren bis 65 Jahre keine Krankenkassenbeiträge aufgrund Dauer-RDL eingezahlt wurden.

F_K

@ Robert_gast:

Klar, und dann stellt sich die Frage, ob der Kamerad dann in die GKV kommt, bzw. in die KK der Rentner (oder wie das heisst), oder ob er sich dann privat absichern muss.

Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Finanzen, ...

Robert_gast

Ziel wäre sicherlich die GKV. Aber wie wäre das möglich?

Es ist ja schon die Frage wie geht es nach DZE mit der Krankenversicherung weiter? Kann man als Wiedereinsteller für die erneute Zeit als SaZ auch eine Anwartschaft abschließen, sodass nach DZE wieder die GKV möglich wäre?

Und ab DZE meldet sich der Kamerad dann auf dem Amt arbeitslos und gibt an, dass er Dauerreservist ist und keinerlei Leistungen vom Amt beanspruchen möchte? Als Arbeitssuchender greift ja wiederum die GKV und dürfte dann für die Dauer des Dauerreservedienstes jeweils ruhen und so könnte man evt. doch mit 65 Jahren bei Beendigung des Dauereservedienstes wieder in der GKV landen.


wolverine

Vielleicht sollte man hierzu anmerken, dass das Institut "Dauerreservist" aus guten Gründen nicht vorgesehen ist. Das ist nämlich mit erheblichen sozialen Risiken verbunden. Wenn man eine Eingangsuntersuchung nicht übersteht, aus welchen Gründen jetzt auch immer, war es das eventuell mit RDL insgesamt. Wenn sich der Bedarf der Streitkräfte ändert, ebenso. Und zwar sowohl kurzfristig für eine einzelne RDL, als auch langfristig und evtl. sogar dauerhaft.
Ich weiß, dass es vorkommt und auch von einigen genutzt wird. Jedoch bedeutet das eigentlich eine dauerbefristete Beschäftigung, die man im Zivilbereich staatlich massiv beschränkt.

Z. B. könnte die Arbeitsagentur bezweifeln, ob man überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?! Ich würde von so einer Lebensplanung massiv abraten. Wenn man es trotzdem macht, soll man nicht jammern, wenn sich das dargestellte Risiko realsiert.
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LoggiSU

Ähnlich in meinem Fall: ich bin auch lebensälterer Wiedereinsteller und bin zum DZE noch nicht ganz 62. Mein Plan geht auch dahin, dann noch bis zum 65. in RDL zu gehen, weil für drei Jahre im Zivilen noch mal tätig zu werden ... ne. Und mit 65 könnte ich Stand heute abschlagsfrei in Rente gehen.
Die Risiken wären für mich dann wohl minimal, denke ich, und in die Rentenkasse zahlt der Dienstherr doch auch noch ein für die Zeiten der RDL, oder liege ich da falsch?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

F_K

ZitatEntscheidet sich der RDL für die Mindestleistung nach § 8 USG (neu), ist § 166 Absatz 1 Nummer
1 SGB VI die Rechtsgrundlage für die rentenrechtliche Verbeitragung. Danach sind beitragspflichtige Einnahmen bei Personen, die als Wehr- oder Zivildienstleistende versichert sind, 80
Prozent der Bezugsgröße;

So auf die Schnelle ...

LoggiSU

Danke schön.
Was ist denn mit der Bezugsgröße gemeint?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

F_K

ZitatDie Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2021 also aus 2019). Sie beträgt 2021 jährlich 39.480 Euro und monatlich 3.290 Euro.

Sollte einem Rentenzahler eigentlich klar sein - Mindestleistung hat halt Folgen - die "Rentenlücke" wird damit eher größer.
Insoweit ist eine USG Leistung auf Basis eines Einkommens höher als Mindestleistung aus vielen Gründen günstiger.

Robert_gast

Ok dann ist ja die Leistung der Rentenbeiträge während der RDL immerhin mit den 80% der Bezugsgröße recht gut bestückt. Da kann man durchaus mit zusätzlich freiwillig gezahlten Beiträgen in die Rentenversicherung das kleine Defizit ausgleichen (oder halt privat vorsorgen).

Weiterhin ist für LoggiSU die Zeitspanne von 3 Jahren überschaubar. Ob jetzt tatsächlich als "Dauerreservist" oder halt nicht.

Der SachbearbeiteR hätte aber ab DZE noch 11 Jahre bis zur abschlagsfreien Rente. Da steck ein deutlich höheres Risiko drin, ob es mit Dauer-RDL tatsächlich funktionieren würde. Eben aufgrund der von wolverine aufgeführten Punkte.

Robert_gast

Zitat von: wolverine am 27. Januar 2022, 13:12:48
Vielleicht sollte man hierzu anmerken, dass das Institut "Dauerreservist" aus guten Gründen nicht vorgesehen ist. Das ist nämlich mit erheblichen sozialen Risiken verbunden. Wenn man eine Eingangsuntersuchung nicht übersteht, [...]

Wenn unmittelbar ab DZE mit "Anschlusswehrübung" (so hieß das doch mal) fortgesetzt wird, findet ja keine Eingangsuntersuchung statt. Da würde der Reservist doch lediglich die Erklärung abgeben, dass sich bezüglich seines Gesundheitszustandes nichts geändert hat. Und bei 10monatiger RDL, dann 2 Monate Unterbrechung und dann wieder 10monatige RDL usw. usw. ... würde auch jedes Mal nur die Erklärung verlangt werden.

Zitat von: wolverine am 27. Januar 2022, 13:12:48
Z. B. könnte die Arbeitsagentur bezweifeln, ob man überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?!
Dem Arbeitsmarkt muss man während RDL nicht zur Verfügung stehen. Eventuelle Leistungen des Jobcenters werden während der RDL nicht gezahlt, sondern es werden ja Leistungen nach Unterhaltsicherungsgesetz gezahlt. Und wenn ich mich noch recht entsinne, dann werden die Zeiten des Wehrdienstes als Beschäftigungstage angerechnet, weil die Bundeswehr in dieser Zeit pauschal Beiträge abführt.

F_K

@ Robert:

Der RDL ist dem TrpArzt über Jahre bekannt - es gibt jede Menge BS / SaZ, die nach Ende der Dienstzeit NIE wieder eine RDL machen, da UNtauglich - wegen einer im Dienst erfolgten Krankheit / Verletzung - im Dienst erfolgt eine Weiterverwendung, Fürsorgepflicht und so ...

Deepflight

Mal ab von der Gesundheit, es muss auch Bedarf bestehen und RDL-Tage zur Verfügung stehen.
Ausserdem sind diese Dauer-RDL aus meiner Sicht eine Krankheit, über die in einigen Bereichen Unmengen an RDL-Tagen verblasen werden, die an anderen Stellen dann wieder fehlen.
Beispielsweise gibt es in einigen Dezernaten auf Kommandoebene verschiedener TSKs recht viele Dauer-RDLer, auf Btl-Ebene kriegt man aber nicht genug RDL-Tage zugewiesen trotz Anforderung um den Bedarf zu decken.

Daher, bitte bitte, das Bild nicht zu rosig malen. Ob Sie 3 Jahre mit Dauer-RDL abdecken können nach DZE, weiß heute niemand. Genausowenig, ob Sie dann noch verwendungsfähig sind (was ich Ihnen von Herzen wünsche natürlich).
Auf diesen Unsicherheiten einen Lebensunterhalt zu planen ist imho fahrlässig.

F_K

Beispiel:

FwRes, BS, Herzkasper mit 50, Schrittmacher, kann auch sport machen, aber aktenkundig untauglich.

Und mit 60 gibt es schon eine Menge Krankheiten, die zu ähnlichen Ergebnissen führen ...

Trotzdem - gute Gesundheit, viel Erfolg.

wolverine

Und es gehen auch hin und wieder G-Akten oder Unterlagen verloren. Dann heißt es plötzlich wieder Eingangsuntersuchung. So bei mir geschehen. Waren halt bei mir nur drei ziemlich sinnlose Tage und hinterher war ich wieder tauglich. Hinge aber meine Existenz davon ab, wäre ich wohl nervös geworden.
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Sachbearbeite®

Vielen Dank für die ganzen Beiträge!!!

Es ist ja nur ein Gedanke für die Zeit nach DZE. Denn wenn eine Wiedereinstellung erfolgen sollte und das für ca. 11 Jahre, muss man ja schon mal beleuchten, wie könnte es danach weitergehen.

Sollte zu diesem Zeitpunkt dann kein Bedarf für RDL bestehen, dann ist das halt so und das bekommt man als aktiver Soldat auch deutlich vor dem DZE mit und kann entsprechend planen.

Ich würde auf jeden Fall eine Wiedereinstellung mit Restdienstzeit von ca. 11 Jahren nutzen, weil die Bundeswehr mir einfach all das gibt, dass mir mein Job im Amt nicht bieten kann. Meine Aufgabe im Amt beherrsche ich, mache sie auch gerne, aber ich habe deutlich mehr Potenzial, als das was gefordert wird. Meine Stadtverwaltung kann mir einfach keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr bieten. Mein DP im Amt als Sachgebietsleiter ist das Maximum, was ich mit meinem Hochschulabschluss erlangen kann.

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