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Disziplinare Ermittlungen - Verstoße § 32 (4) WDO?

Begonnen von Gast12, 27. Januar 2022, 22:32:59

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Deepflight

Nachtrag: das das Ganze beim WDA liegt und der ermittelt deutet, wie F_K richtig schreibt, darauf hin das hier mehr als nur ein DV im Raum steht.  Von daher glaube ich dir auch nicht, dass die Aussage bzw der Gesamtsachverhalt wirklich nur der kleine Teil war.
Und glaube mir, den WDA kriegst du erst recht nicht mit so einer pseudocleveren Geschichte, wenn das schon bei dem DV nicht gelingen würde

justice005

Es muss weder ein Paragraf noch eine konkrete Pflichtverletzung im Sinne der §§ 7 ff Soldatengesetz benannt werden. Vielmehr muss dem Soldaten ein Sachverhalt vorgeworfen werden.

Wenn Sie jemanden geschlagen haben, dann lautet der Vorwurf NICHT: Ich werfe Ihnen vor, gegen Ihre Kameradschaftpflicht gemäß § 12 SG verstoßen zu haben. Sondern der Vorwurf lautet KORREKT: Ich werfe Ihnen vor, am..um...in... Ihrem Kameraden, dem Schützen Dosenkohl einen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben, wodurch dieser zwei Zähne verloren hat.

Hintergrund für diese Voraussetzung ist, dass der Soldat weiß, welcher Sachverhalt (!) ihm vorgeworfen wird.

Und übrigens: Was ja hier auch schon angesprochen wurde:

Selbst wenn hier irgendeine Belehrung falsch war, dann ändert das nicht das Geringste an Ihrem konkreten Fehlverhalten. Wenn die Belehrung falsch war, dann gilt hinsichtlich dieser Vernehmung ein Beweisverwertungsverbot. Na und? Dann wird die Vernehmung eben nochmal wiederholt. Und alle anderen Ermittlungsergebnisse (zeugenaussagen etc.) stehen ja auch fest.

Und gerade wenn es ein gerichtliches Verfahren gibt, dann ist die Vernehmung sowieso völlig egal, weil sie nur zur Vorbereitung des Verfahrens dient. Ein Urteil wird ausschließlich (!) darauf gestützt, was vor dem Truppendienstgericht mündlich (!) vorgetragen wird.

Es ist immer wieder eine vermeintlich schlaue, aber tatsächlich völlig dümmliche Idee, zu meinen, durch vermeintliche Formalien ungestraft davon kommen zu können. Der Rechtsstaat ist nicht so blöde, wie manche denken.

Beste Grüße


Deepflight

Sehr richtig Justice, wie ich ja auch schon sagte, er weiß das ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird durch die Art der Vernehmung und mit Benennung des konkreten Verhalten ist das dann auch ausreichend.

So oder so, auch vollkommene Zustimmung bei deinem Kommentar bzgl. der vermeintlich schlauen Winkelzüge um davonzukommen. Mich nervt das tierisch wenn die Delinquenten sich da für übermäßig schlau halten, weils einfach nur affig ist. Statt mal für 5 Cent das eigene Verhalten zu überdenken ergeht man sich in pseudoschlauen Überlegungen, statt ehrliche Einsicht und Reue zu zeigen.

Denn wenn überhaupt etwas die Disziplinarmaßnahme positiv beeinflussen kann, ist es Einsicht, Reue und -sofern möglich- Wiedergutmachung. Sowas hat selbst im gerichtlichen Disziplinarverfahren manchmal einen (wenn auch vermutlich geringeren) Einfluss, wenn der Richter erkennbare Reue sieht (klar hängts davon ab um was genau es geht)... Und selbst wenn nicht, wäre es ein erwachsenes Verhalten...aber naja.
Selbsteinsicht ist halt schwer...

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