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Russland / Ukraine

Begonnen von LwPersFw, 13. Februar 2022, 11:12:10

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Thomi35

Der folgende Beitrag in "Heute im Bundestag" (HIB) bezieht sich nicht so sehr auf die Bundeswehr, daher habe ich ihn auch nicht in der entsprechenden Rubrik hier im Forum veröffentlicht. Ich denke aber, daß er an dieser Stelle ganz interessant sein kann.

Er befaßt sich mit der rechtlichen Einordnung bezüglich deutscher Personen, welche an dem Krieg teilnehmen. Hier ist eine redaktionelle Bearbeitung (durch die HIB-Redaktion) der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu lesen. Die volle Antwort ist in der entsprechenden Bundestagsdrucksache 20/1996 (16 Seiten, 335 KiB) zu finden.


Rechtliche Fragen bei Kriegsteilnahme deutscher Staatsbürger

Inneres und Heimat/Antwort - 08.06.2022 (hib 287/2022)

Berlin: (hib/STO) Rechtliche Aspekte einer etwaigen Teilnahme deutscher Staatsangehöriger am Krieg in der Ukraine erörtert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1486). Danach sind bei einer möglichen Teilnahme deutscher Staatsangehöriger am Kriegsgeschehen unterschiedliche Rechtsmaterien betroffen.

Bei der völkerrechtlichen Bewertung einer Teilnahme deutscher Staatsangehöriger an den Feindseligkeiten sei das humanitäre Völkerrecht zu beachten, führt die Bundesregierung weiter aus. In der Ukraine liege ein internationaler bewaffneter Konflikt vor, womit das humanitäre Völkerrecht anwendbar sei. Hieraus folge unter anderem, dass Personen, die den Streitkräften einer Konfliktpartei angehören, als Kombattanten im Sinne des humanitären Völkerrechts zu betrachten sind und damit in den Genuss des völkerrechtlichen Kombattantenprivilegs kommen. Dies gelte auch für deutsche Staatsangehörige, die in die regulären Streitkräfte eintreten oder sich Freiwilligenverbänden anschließen, ,,sofern diese über eine hierarchische Kommandostruktur verfügen, sichtbare Unterscheidungsmerkmale tragen, Waffen offen tragen und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht handeln".

Zu den strafrechtlichen Konsequenzen einer möglichen Teilnahme deutscher Staatsangehöriger am Krieg zwischen der Ukraine und Russland sei zunächst darauf hinzuweisen, dass die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze Aufgabe unabhängiger Gerichte ist, heißt es in der Antwort ferner. Eine mögliche Strafbarkeit nach deutschem Recht hänge maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn eine Tötungs- oder Verletzungshandlung nach dem Völkerrecht erlaubt sei, dann sei sie auch nach dem deutschen Strafrecht nicht strafbar. In internationalen bewaffneten Konflikten vermittele das Völkerrecht einem Kombattanten unter Umständen ein ,,Schädigungsrecht", das heißt, ein Recht, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen.

Wenn Kombattanten Taten nach dem Völkerstrafrecht begehen, so können sie dafür der Antwort zufolge strafrechtlich belangt werden - auch nach deutschem Recht. Deutsche Staatsangehörige, die keinen Kombattantenstatus haben, können sich laut Vorlage nicht auf das völkerrechtliche Schädigungsrecht berufen, wenn sie sich an Kampfhandlungen beteiligen. Ihre Kampfhandlungen in der Ukraine können grundsätzlich nach deutschem Strafrecht strafbar sein, wie die Bundesregierung ferner schreibt. Voraussetzung sei jedoch in der Regel, dass die Straftat auch nach ukrainischem Recht strafbar ist - und dass ihnen in der konkreten Situation auch keine anderen Rechtfertigungsgründe zustehen, zum Beispiel Notwehr.

Wie die Bundesregierung zudem darlegt, verliert ein Deutscher, der ,,aufgrund freiwilliger Verpflichtung ohne Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt", nach Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos, ist minderjährig oder wäre auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages zum Eintritt in die Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt. Ein bewaffneter Verband eines ausländischen Staates stehe den Streitkräften gleich, wenn er ähnlich organisiert und ausgerüstet ist sowie mit ähnlichen militärischen Aufgaben betraut ist.

Quelle

LwPersFw

ÖBH

Krieg in der Ukraine: Luhansk ist gefallen - wie geht es weiter ?

https://youtu.be/55fJOOP4AkQ



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

schlammtreiber

Zitat von: Strassenbauer am 08. Juni 2022, 17:36:28
Die EU Staaten sollten sich sehr schnell auf ein Verteidigungsbündnis einigen

Siehe auch Artikel 42 EU-Vertrag (und dort Absatz 7):
ZitatIm Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.

https://dejure.org/gesetze/EU/42.html
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F_K

Randbemerkung:

Damit ist das Verteidigungsbündnis vom "Hilfeanspruch" sogar wesentlich schärfer formuliert, als im NATO Bündnis - wo es eben keine "Bestandsschuld" gibt, sondern nur die Möglichkeit, dem Land zu helfen (der Umfang der Hllfe aber nicht beschrieben ist).

schlammtreiber

Korrekt, der Wortlaut ist hier deutlich stärker:

EU
"Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung"

NATO
"Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten."
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LwPersFw

Österreichisches Bundesheer

https://youtu.be/ijYrSrywEKA
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wolverine

Interessantes Interview. Ist zwar auf russisch, aber mt einem Standardübersetzer gut lesbar.
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LwPersFw

Österreichisches Bundesheer

https://youtu.be/4shBImLJoWM
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Skepsis

@ LwPersFw:
ZitatAuch in unserer Geschichte dachte ein GröFaZ der russische Bär sei am Ende ... und musste dann eine böse Überraschung erleben...

Wer hat den russische Bär massiv unterstützt im WK2? Ohne den massiven Support aus USA wären die Sowjets am Ende gewesen. Stalin hat Millionen Bürger verheizt, Säuberungen, Hungersnöte, Kanonenfutter etc.

Das jetzige Putin-Russland mit den alten KGB-Strukturen ist auch am Ende. Das Gulag-Systen funktioniert nicht mehr. Übrig bleibt ein St.Petersburg-Moskau-Russland.

Wer hätte es für möglich gehalten dass Sowjetunion untergeht? Putin arbeitet gerade an Untergang 2



LwPersFw

Zitat von: Skepsis am 18. September 2022, 18:43:16

Wer hat den russische Bär massiv unterstützt im WK2? Ohne den massiven Support aus USA wären die Sowjets am Ende gewesen.


Da haben Sie vollkommen Recht!
Ohne die USA wären England und die Sowjetunion in extreme Bedrängnis geraten. Ausgang offen.
Trotzdem hat das damalige russische Volk, in Verteidigung seiner Heimat, übermenschliches geleistet (z.B. Verlegung der Schwerindustrie hinter den Ural) und einen hohen Blutzoll gezahlt (über 20 Millionen Tote).

Um so unverzeihlicher ist der aktuelle Krieg !
Egal welche politischen Diskrepanzen es zwischen dem Westen und Russland gab... gibt es dafür keine (!!!) Rechtfertigung.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Voller Zustimmung.

Anmerkung: Viele RU Kämpfer wollen dort nicht kämpfen, weil es eben nicht als eigenes Land gesehen wird - insoweit sind solche Leistungen wie in WK2 wohl nicht zu erwarten.

KlausP

Ich verlinke das Mal kommentarlos: https://www.republik.ch/2022/09/17/der-kollaps-der-unbesiegbaren-ruhmreichen-vaterlaendischen-armee

Sollte vielleicht der eine oder andere ehemalige General der Bw ebenfalls lesen, bevor er bei irgend einer Talkshow wieder die baldige ukrainische Niederlage herbeiphilosophiert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Skepsis

ZitatLwPersFw - Zitat - Um so unverzeihlicher ist der aktuelle Krieg !
Egal welche politischen Diskrepanzen es zwischen dem Westen und Russland gab... gibt es dafür keine (!!!) Rechtfertigung.

Dito.

ZitatLaut Anna Colin Lebedev, einer in Paris lebenden Historikerin für postsowjetische Geschichte, wissen die meisten Russen nichts von Stalins ukrainischem Massenmord vor 90 Jahren. "Russland krankt an seiner Geschichte, weil es sie gar nicht kennt", twitterte sie nach Beginn des Ukraine-Kriegs. Während Deutschland den Holocaust seit Jahrzehnten aufarbeitet, wird der Holodomor in Russland verdrängt, bestritten, geleugnet. Schon deshalb wäre es völlig absurd, sich vorstellen zu wollen, dass Putin die Ukrainer um Verzeihung bitten würde, wie es die deutschen Bundespräsidenten im Shoa-Memorial Yad Vashem in Jerusalem bisweilen vormachen. (https://www.derstandard.de/story/2000136037124/stalins-verdraengter-massenmord-in-der-ukraine)

In Deu hat eine sehr schmerzliche Aufarbeitung stattgefunden, findet immer noch statt. Das schreckliche Blutvergiessen in 2 Weltkriegen kann vielleicht das zögerliche Handeln des SPD BK Scholz erklären, aber vor dem Wintereintritt sollten Leo2 an Ukr geliefert werden. Die Ukr-Armee müssen ja nicht von 0 auf Panzerfahren lernen. Wer PzHaub2000 schnell erlernen und beherrschen kann, kann auch Leo2.

Ich vermute mal Putins-Plan war, gen Westen zu marschieren und die westliche Technologie sich zu sichern und damit das riesige Russland zu modernisieren, weil es im eigenen Land nicht funktioniert.

Putin hat wohl vergessen, den von Stalins organisierten ukrainischem Massenmord vor 90 Jahren, den haben die Ukrainer nicht vergessen.

Ich verstehe dass auch nicht, so viele Leben zu zerstören. Wir sollten aber nicht den Fehler machen und die einfachen russischen Bürger zu verurteilen. Wie in Deu im Wk2 hatten auch die Bürger, Soldaten keine Wahl, entweder sich irgendwie durch Mogeln, flüchten, um dem Wahnsinn zu entkommen.

Daher sollte man schon den etwaigen Neuaufbau von Rus im Auge behalten, viele Russen leben von der Hand in den Mund in großer Armut.

KlausP

@Skepsis: Und wo, bitte, sollen die Leopard 2 Ihrer Meinung nach herkommen? Wollen Sie die paar Panzerbataillone der Bw auch noch plündern?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Man sollte den Blick nicht nur auf den Bestand der Bundeswehrverengen. Eine ganze Reihe von Staaten betreiben den Leopard 2, es ist der meistverbreitete (westliche) Kampfpanzer in Europa (übrigens der Hauptgrund, weshalb er einen Verfügbarkeitsvorteil gegenüber dem französischen Leclerc oder dem britischen Challenger 2 hat - nur der amerikanische M1 Abrams ist ebenso gut verfügbar, sogar besser). Pi mal Daumen krebsen da noch etwa 2000 Stück Leo 2 herum, in diversen Armeen und Depots.

Wenn sich jetzt eine Reihe von NATO-/EU-Betreiberstaaten zusammentut und gemeinsam ein paar Leos zusammenkratzt, käme ein erkleckliches Sümmchen zusammen, ohne dass einer der Staaten gleich seine Streitkräfte ganz verstümmeln muss. Genau das wurde übrigens aus den Reihen der SPD als Kompromissvorschlag angeregt, um den gefürchteten "Alleingang" zu vermeiden.  ;)
Semper Communis
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