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Trennungsgeld auf Meister/ZAW

Begonnen von Der ewige FA, 30. März 2022, 13:53:22

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Der ewige FA

Hallo Kameraden,

ich habe eine Frage bezüglich Trennungsgeld auf Meisterlehrgang.

Ich werde im nächsten Quartal in Berlin meinen Meister machen. Ursprünglich sollte ich in Aachen die Meisterausbildung machen, darf nun aber nach Antragstellung den Lehrgang in Berlin besuchen.

Kurze Infos zu mir:

- 30 Jahre
- Verheiratet
- Kinder
- anerkannte Wohnung
- kein TG 3/6 - Empfänger mehr, da ich nur noch 15 Kilometer von meine Dienstort entfernt wohne


Jetzt zu meiner Frage:

Mindestens aufgrund meines Alters bin ich ja nicht mehr zum Wohnen in der militärischen Gemeinschaft verpflichtet. Nun darf ich ja auf den Meisterlehrgang gehen, wo ja (nach meinem Kenntnisstand) wiederrum eine Verpflichtung zum Wohnen in der mil. Gemeinschaft besteht. Deshalb habe ich ja grundsätzlich keinen Anspruch auf TG §6.

Da ich aufgrund meiner Familie (Kinder, Haus, Hund und Frau voll Berufstätig) gern jeden Tag fahren möchte, stellt sich mir nun die Frage, ob und wie die Möglichkeit besteht, TG §6 zu erhalten.

Selbst wenn ich TG nach §3 erhalten würde, wären die Fahrkosten über die zwei Familienheimfahrten nicht mal zum Viertel abgedeckt.

Ich habe auch schon etwas über eine Art Gegenrechnung gelesen, sodass ich quasi nach §3 TG erhalte, aber dafür den Höchstsatz des TG nach §3, also etwa 520€ im Monat. Das wäre für mich auch absolut in Ordnung. Wie erreiche ich soetwas?

Jetzt das große ABER:

Über Kameraden (derzeit dort auf Lehrgang) habe ich erfahren, dass man sich "aussuchen" kann ob man TG§3 oder §6 erhalten möchte, jedoch erhält man TG§6 nur für die Fahrt von der Kaserne zum Ausbildungsort (22km), da einem ja eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.

Heißt im Endeffekt für mich, dass ich trotzdem "nur" etwa 200€ erhalten würde - wenn überhaupt...

Zur Zumutbarkeit habe ich noch 2 Punkte...

Von mir zu Hause zur Kaserne - 100 km - 1:16h
Von mir zu Hause zur Ausbildungsstätte - 118 km - 1:10h

Also es ist beides absolut zumutbar und für mich sogar besser direkt zur Ausbildungsstätte zu fahren.


Kann mir einer von Ihnen - für den kleinen Soldaten verständlich - erklären, was für TG - Ansprüche ich wie geltend machen kann/könnte und wie sich die Rechnung zusammensetzt?

Durch den Infoflyer von BVA konnte ich mir bereits ein wenig aneignen, jedoch zu diesem speziellen Falle stand dort (natürlich) nichts.

Vielen Dank bereits im Vorfeld 


Andi8111

Immer alles ganz spezielle Fälle. Eben nicht. Regelfall! Wenn tgl. Rückkehr zumutbar, TG nach Paragraph 6, wenn nicht, nach Paragraph 3. Im Falle der tgl. Rückkehr, wenn diese eigentlich nicht zuzumuten ist wird eine Höchstbetragsberechnung durchgeführt. Der Höchstbetrag bemisst sich an dem pauschalierten Trennungsübernachtungsgeld (erste 14 Tage der Maßnahme 20€, danach 15€ plus Tagegeld von 14€). ist Rückkehr zuzumuten, gibts 30 Cent pro km als Reisegeld und bei Abwesenheit von mehr als 11h 2,05 drauf. Im beiden Fällen wird 0,08Cent pro km als Eigenleistung abgezogen. Einfacher gehts nicht.

Andi8111

PS: Tgl. Rückkehr ist hier nicht zuzumuten! Da eine Unterkunft gestellt wird, wird auch kein Trennungsübernachtungsgeld gezahlt. In nem normalen Monat gibts dann bei 20 Arbeitstagen 280 Euro Tagegeld maximal.

LwPersFw

Lesen Sie sich einmal in Ruhe in die Vorschriften

A-225/1 "ZAW - Grundlagen"

A-2212/1 "Anwendung der Trennungsgeldverordnung"

A1-2212/1-6000 "Trennungsgeld"

C-2212/5 "Fahrkostenzuschuss zwischen Wohnung und Dienststätte"

                    aus der C-2212/5
                    "Regelmäßige Fahrten sind die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und der Dienststätte.
                     Unter Wohnung im Sinne dieser Allgemeinen Regelung (AR) ist die Unterkunft zu verstehen, von der aus die oder der Bedienstete regelmäßig zum Dienst fährt.
                     Fahrten an einen weiter entfernt liegenden Familienwohnort bleiben unberücksichtigt."


ein.


Und diese Soldaten

ZitatÜber Kameraden (derzeit dort auf Lehrgang) habe ich erfahren, dass man sich "aussuchen" kann ob man TG§3 oder §6 erhalten möchte,
jedoch erhält man TG§6 nur für die Fahrt von der Kaserne zum Ausbildungsort (22km)

bekommen TG weil :

"§ 1 TGV

(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß der

6. Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung,

( ... )

(3) Trennungsgeld wird nur gewährt, wenn

1.
bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 13 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist und
bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 5 sowie den Nummern 10 bis 13 die Wohnung nicht im Einzugsgebiet
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt,"


D.h. auch bei einer Kommandierung innerhalb des Einzugsgebiet ( bis 30 km um bisherigen Dienstort ) wird TG gewährt, wenn alter und neuer Dienstort unterschiedlich sind.

Das hier nur § 6 zur Anwendung kommt ergibt sich ja aus der Kürze der Strecke.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Der ewige FA

Vielen Dank an Sie beide, das hat mir sehr geholfen!

Wird vermutlich dann auf zweimal in der Woche nach hause fahren hinauslaufen statt täglich...

Schöne restliche Woche!

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