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andere AGA

Begonnen von UserMr1000, 25. Juli 2006, 10:42:18

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UserMr1000

hi, wollte mal fragen ob ich die amerikanische grundausbildung auch machen darf, hab gehört das geht irgendwie ??? wollte mal eure meinungen hören.

schlammtreiber

Du meinst, ob Du Wehrdienst in den USA leisten kannst?

Erstmal vorneweg: solltest Du auch irgendwelche Gerüchte gehört haben, man könne statt der Bundeswehr seinen Wehrdienst "bei der UNO" oder "bei der NATO" oder gar "bei den Amis" ableisten: das ist Bullshit.

Die US-Streitkräfte nehmen auch Freiwillige ohne US-Staatsangehörigkeit an, das ist richtig. Man kriegt quasi eine "Green Card", leistet ein paar Jahre Dienstr und kriegt dafür irgendwann die amerikanische Staatsangehörigkeit.

Allerdings: das entbindet nicht von der Wehrpflicht in Deutschland.

Disclaimer: da es strafbar ist, in Deutschland für fremde Streitkräfte zu werben, distanziere ich mich ausdrücklich von dieser Praxis der USA und rate jedem deutschen Staatsbürger ebenso ausdrücklich von einer freiwilligen Meldung zu deren Streitkräften ab. Danke.
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TheAdmin

Zitat von: schlammtreiber am 25. Juli 2006, 10:49:38
Die US-Streitkräfte nehmen auch Freiwillige ohne US-Staatsangehörigkeit an, das ist richtig. Man kriegt quasi eine "Green Card", leistet ein paar Jahre Dienstr und kriegt dafür irgendwann die amerikanische Staatsangehörigkeit.

Genauer muss man sich verpflichten Kampfeinsätze mit einer Gesamtdauer von einem Jahr abzuleisten.
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schlammtreiber

Oh, da weiß jemand genauer Bescheid.  ;)

Mir war auch neulich so, als hätte ich Dich auf CNN wiedererkannt da unten in Baghdad  ;D
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UserMr1000

ne, ich will dess den machen, ich hab halt dess gehört und wusste nicht was ich davon halten soll, also nochmals klartext:

ich mach in deutschland meine AGA, lass mich für ein paar jahre verpflichten in deutschland, wenn ich dann meine jahre geleistet habe, kann ich mir eine greencard besorgen und in US-Army auch noch dienen ???

mailman

Wie gesagt es ist verboten in Deutschland für andere Streitkräfte zu werbe. Dazu gehört meiner Meinung nach auch dir zu sagen was du machen mußt um das zu erreichen.
( ich habe gehört da gibt es eine geheime Website die geht etwa so google.de

Und noch einmal du verpflichtest die selbst die Bundewehr bettelt dich nicht an.

Und jetzt noch mal meine persönliche Meinung:

Wenn du Wehrdienst in Deutschland leistest und als Saz einen Eid leistet (oder gelobst) und dann zur USarmy gehst dann empfinde ich das als Vaterlandsverrat auch wenn die USA ein Verbündeter sind.)

Und noch etwas. Als Soldat muß man auchein gewissses Maß an Selbstständigkeit zeigen. Da dies bei dir fehlt (was muß ich machen) kann ich dir nur sagen "bleib daham". Sowohl von der BW (als SaZ) als auch von irgendeiner anderen Armee.

Soldat heißt schon lange nicht mehr Soll ohne langes Denken alles tun.!

schlammtreiber

Zitat von: UserMr1000 am 27. Juli 2006, 17:35:19
ich mach in deutschland meine AGA, lass mich für ein paar jahre verpflichten in deutschland, wenn ich dann meine jahre geleistet habe, kann ich mir eine greencard besorgen und in US-Army auch noch dienen ???

Wohl kaum. Erstens dürftest Du dann schon zu alt sein, zum zweiten könnte die Army mit Dir nicht mehr viel anfangen da zuvor schon eine andersartige militärische Ausbildung erfolgt ist.
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Maison

Auf die Gefahr hin das ich Scheiße verzapfe ::)
Ist es nicht sogar verboten, sich in einer anderen Streitmacht zu verpflichten. Im V Abschnitt des Strafgesetzbuches steht zwar nur das mit der Anwerbung, aber ich glaube auch schon gehört zu haben, dass dies ebenfalls einen Straftatbestand darstellt. ???
Andererseits würde dann das mit jüdischen Bundesbürgern, die in Israel dienst leisten nicht funzen, oder ???
Mhh. Wer weiß was. Denn Google gibt nicht wirklich was her. :-\
Viribus Unitis.
Ehemals:
2. ObjSStff JaboG 32

Doppelbürger

Hallo,
ich hätte in diesem Zusammenhang (bin allerdgs erst 17 Jahre) mal ne Frage (hoffentlich ist sie nicht zu blöd):

Ich habe zwei Staatsbürgerschaften, nämlich die Stattsbürgerschaft von Deutschland und die von der Schweiz.
Wo muß ich meinen Dienst leisten - in Deutschland (hier wohn ich zurzeit) oder in der Schweiz? Wird das gegenseitig anerkannt oder muß ich, wenn ich deutschen dienst mache, in der Schweiz nochmal zur Armee?

thxs für Eure Antworten

schlammtreiber

@maison:

Die Werbung steht unter Strafe, weil sie in Deutschland erfolgen müsste (Geltungsbereich deutschen Rechts).

Der beitritt zu fremden Streitkräften ist nicht strafbar (m.W.), da er im Ausland, also außerhalb des Geltungsbereiches deutschen Rechts, erfolgen würde.


@Doppelbürger:

Wäre die Schweiz in der NATO, würde der in einem NATO-Land geleistete Dienst für beide Länder ausreichen. Ist aber nicht der Fall. Du bist also in Deutschland UND in der Schweiz wehrpflichtig. Normalerweise verzichtet allerdings ein Staat dann auf die Umsetzung, normalerweise der in welchem man NICHT wohnt. Rechne also mit Wehrdienst in D statt in CH.
Semper Communis
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Dave

Zitat von: Maison am 28. Juli 2006, 09:56:39
Auf die Gefahr hin das ich Scheiße verzapfe ::)
Ist es nicht sogar verboten, sich in einer anderen Streitmacht zu verpflichten. Im V Abschnitt des Strafgesetzbuches steht zwar nur das mit der Anwerbung, aber ich glaube auch schon gehört zu haben, dass dies ebenfalls einen Straftatbestand darstellt. ???
Andererseits würde dann das mit jüdischen Bundesbürgern, die in Israel dienst leisten nicht funzen, oder ???
Mhh. Wer weiß was. Denn Google gibt nicht wirklich was her. :-\


Aber in die Legion Etranger (Fremdenlegion) kann man doch auch ohne großes Trara eintreten. Man muss sich lediglich verpflichten, nur im Sarg zurück zu reisen, 3. Klasse, versteht sich und man man einen Französischkurs belegen, damit man auch alle Selbstmordbefehle der Offiziere versteht.

Oder lieg ich da falsch mit der Annahme, man kann nicht in die Fremdenlegion eintreten?!

Huey

Die Fremdenlegion ist auch eine Freiwilligenarmee, die nur (!) nicht-Franzosen aufnimmt.....



pzgrenni for live


Zitat von: Dave am 28. Juli 2006, 22:32:39
Zitat von: Maison am 28. Juli 2006, 09:56:39
Auf die Gefahr hin das ich Scheiße verzapfe ::)
Ist es nicht sogar verboten, sich in einer anderen Streitmacht zu verpflichten. Im V Abschnitt des Strafgesetzbuches steht zwar nur das mit der Anwerbung, aber ich glaube auch schon gehört zu haben, dass dies ebenfalls einen Straftatbestand darstellt. ???
Andererseits würde dann das mit jüdischen Bundesbürgern, die in Israel dienst leisten nicht funzen, oder ???
Mhh. Wer weiß was. Denn Google gibt nicht wirklich was her. :-\


Aber in die Legion Etranger (Fremdenlegion) kann man doch auch ohne großes Trara eintreten. Man muss sich lediglich verpflichten, nur im Sarg zurück zu reisen, 3. Klasse, versteht sich und man man einen Französischkurs belegen, damit man auch alle Selbstmordbefehle der Offiziere versteht.

Oder lieg ich da falsch mit der Annahme, man kann nicht in die Fremdenlegion eintreten?!
ich liebe solche antworten DANKE

hush

Zitat von: Dave am 28. Juli 2006, 22:32:39

Aber in die Legion Etranger (Fremdenlegion) kann man doch auch ohne großes Trara eintreten. Man muss sich lediglich verpflichten, nur im Sarg zurück zu reisen, 3. Klasse, versteht sich und man man einen Französischkurs belegen, damit man auch alle Selbstmordbefehle der Offiziere versteht.

genau was ich gesucht hab ;D
Der Krieg erzieht die Sinne, ruft den Willen auf den Plan, vervollkommnet die körperliche Verfassung und bringt Männer in gefährlichen Augenblicken so plötzlich und eng zusammen, dass Mann an Mann sich messen muß

Ralph Waldo Emerson

wolverine

Wenn ein Verhalten nicht durch Gesetz (in diesem Fall StGB) unter Strafe gestellt ist, ist es auch nicht strafbar! "nulla poena sine lege"
Selbst § 109 h StGB stellt das "Anwerben" für fremden Wehrdienst und das "Zuführen" unter Strafe. Bloße Informationsweitergabe unterfällt dem wohl nicht.
Ein "Doppelstaatler" darf selbstverständlich in jedem seiner "Vater- und Mutterländer" Militärdienst leisten. Letztlich hat dieser evtl. Konflikt, welchem Land man die Treue schwört, sogar schon einen Kern mit Menschenwürdebezug (Art. 1 GG).
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