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Nach Seiteneinstieg erneut vorl. höherer Dienstgrad möglich?

Begonnen von Dummy78, 14. April 2022, 06:51:11

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Dummy78

Guten Morgen,

eine Frage an die Perser hier im Forum:
Ausgangslage: Seiteneinsteiger im Dienstgrad OLt vorl. im weiteren Verlauf ist die endgültige Ernennung zum OLt d.R. erfolgt
Fragen: Kann eine Beorderung auf einen höheren, d.h. auf einen Stabsoffizier DP mit erneut vorläufig höheren Dienstgrad erfolgen? Falls ja, welche Vorschriften wären hierzu einschlägig?
Hintergrund: Bei einer mögl. Wiedereinstellung wäre nach §25 SLV ebenso eine Einstellung als Major bzw. Oberstleutnant möglich.

Die notwendigen Punkte wie Eignung, Leistung und Befähigung sowie den erforderlichen DP lasse ich bei den o.g. Fragen außer acht.

Gruß und schöne Ostern

Ralf

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Dummy78

Hallo Ralf,
ist das eine rhetorische Frage oder habe ich in der SLV etwas übersehen?
Bisher kam die wenig erhellende Antwort "geht nicht" ohne nähere Hinweise. Daher bin ich auf der Suche nach Informationen um Fakten zusammen zu tragen.

Gruß

KlausP

Zitat... Bisher kam die wenig erhellende Antwort "geht nicht" ohne nähere Hinweise. ...

Sowas mag ich ...  ::) Dann fragen Sie den, der sowas aussagt, nach der konkreten Quelle für seine steile Behauptung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

arcd008

Hallo Dummy78,

die Aussage "geht nicht" in Bezug auf 2x vorl. Dienstgrad kenne ich auch (seitens BAPers). "hemdsärmelige" Begründung seitens BAPers: mit dem endgültig verliehenen DG ist man "drin", sprich dann geht es "nur" regulär weiter...

so long

arcd008

SLV

Zitat von: arcd008 am 14. April 2022, 09:04:43
Hallo Dummy78,

die Aussage "geht nicht" in Bezug auf 2x vorl. Dienstgrad kenne ich auch (seitens BAPers). "hemdsärmelige" Begründung seitens BAPers: mit dem endgültig verliehenen DG ist man "drin", sprich dann geht es "nur" regulär weiter...

so long

arcd008

Grundsätzlich dürfte BAPersBw damit für den Regelfall auch recht haben:

§ 5 II SLV

"(2) Die Dienstgrade einer Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist."

Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen, insbesondere z.B. - aber auch nicht unbedingt zwingend beschränkt auf - zeitweilige Dienstgrad bei besonderen Auslandsverwendungen oder im Fall, dass BMVg dies aus dienstlichen Gründen  im Rahmen des SLV zulässt etc.

Ralf

Und $ 48 SLV sieht es ja anders vor und genügt damit der Ausnahmeregelung des § 5..
Ich wüsste keinen Grund, der das verhindert, aber ich bin auch kein RDL-Spezialist. aus lfb-rechtlichen Erwägungen wüsste ich nichts, was dagegen spricht.
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Dummy78

Danke für alle Antworten.
Nach Rücksprache mit dem BAPersBw ist klar, dass es die grundsätzliche Möglichkeit nach §7 Abs. 4 Nr. 2 SLV gibt. Ob diese Möglichkeit positiv beschieden wird, könne nur nach einer Anfrage der Dienststelle geklärt werden.

Frohe Ostern @all.

DieEhefrau

"(2) *Die Einstellung* erfolgt mit dem Dienstgrad ,,Oberleutnant". Es kann eingestellt werden ..."


Wie oft willst du den als Resi-Offz eingestellt werden?
Warum sollte man nochmal das Bewerbungsgespräch durchlaufen - man sollte dich doch kennen.

Es gibt eine Sprungbeförderung, wenn sich Einheit und BAPers einig sind. Auch als Resi. Gibt dafür Formblatt.

Hast du auf dem Stabdienstposten schon geübt? Was steht denn in deiner letzten Beurteilung?

F_K

Nachfrage:

Eine Wiedereinstellung (dann als aktiver Soldat) oder eine Beorderung?

Letzteres wäre keine EINstellung und damit entfallen Möglichkeiten.

Deepflight

Also, als Offz d.R. zwei mal einen vorläufigen DG geht in der Tat erstmal so nicht ohne Weiteres, da -sobald man in einer Lfb einen endgültigen DG hat- das überspringen von DG nicht vorgesehen ist. Um also als OLt d.R. direkt z.B. Maj d.R. zu werden müssten sie entweder 1.) aus der Lfb Offz d.R. ausscheiden oder 2.) mit Sondergenehmigung über BMVg P hochbefördert werden. Sollten Sie wiedereingestellt werden in den aktiven Dienst hätten wir dann 3.).


Zu den einzelnen Punkten:

1.) Ist schwierig, da sie erst mal, auch wenn sie keine Übungen mehr machen, bis zur Altersgrenze den DG d.R. behalten, es sei denn, sie verlieren ihn. Das geht aber nur über KDV oder das Wehrgericht, was beides für einen Wiedereinstieg recht tödlich ist.
Über KDV und späteren Wiederruf mag vielleicht noch gehen, aber da müssten Sie sehr gut argumentieren, warum sie auf einmal doch wieder zur Waffe greifen wollen und so ein Wechsel der Grundhaltung wird wohl kaum glaubhaft sein, wenn da nicht einige Jahre dazwischen liegen. Wie gesagt, das mag vielleicht gehen, halte ich aber für eher theoretisch.

2.) Sondergenehmigungen für Beförderungen sind extremst selten und bedürfen einer richtig, richtig guten Begründung; in der Reserve habe ich sowas noch nie erlebt, auch wenn es theoretisch geht. Selbst bei Aktiven ist das extremst selten, und da reden wir dann aber von Menschen, bei denen Qualifikstionen vorliegen, die das dienstliche Interesse derart hoch werden lassen, dass sowas gerechtfertigt ist. Das macht man definitiv nicht, nur weil irgendein Offz zwar nen Master oder Dr. hat, aber nur OLt ist. Wenn sie jetzt im zivilen vielleicht der Projektleiter A400M bei Airbus wären oder sowas herausragendes mag das vielleicht gehen. Auch hier kenn ich aus persönlicher Erfahrung nix und niemanden, wo das mal passiert ist. Also, ebenfalls eher theoretische Natur die Möglichkeit, zumal solche Sonderbeförderungen auch nicht gedacht sind, um ganze DG zu überspringen, sondern eher, um vor Ablauf der Stehzeit den nächsten DG zu erreichen.

3.) Hier liegt das ganze Grundlegend anders, weil es sich um den Wechsel der Lfb und des Dienstverhältnisses handelt. Bei der Wiedereinstellung in den aktiven Dienst wird geprüft, welche Anforderungen sie erfüllen und da kann es durchaus klappen.
Ich kenne selbst 2 Fälle, die als HG abgegangen sind, nach der Ausbildung / dem Studium vorläufige DG (OFw d.R. und OLt d.R.) hstten, diese dann irgendwann final verliehen bekommen haben und als OLt (der OFw d.R.) und Hptm (der OLt d.R.) wieder in den aktiven Dienst eingestellt wurden.

Das was @DieEhefrau da schreibt stimmt definitiv nur bedingt, das Einzige was Sie meinen kann ist die Ausnahmegenehmigung über BMVg P, und da wäre ich mal schwer gespannt auf die Begründung.

Deepflight

P.s.: Klarstellung zu unter 1.) "Behalten": sie behalten den natürlich auch danach, ich meine hier mit diesem DG zur nächsten Dienstleistung antreten, sofern Sie nicht aufgrund Stehzeit und geleisteten WÜ-Tagen befördert werden

bayern bazi

#12
Verständnisfrage:

Vordienstzeit Msch oder Uffz

über die Reservistenschiene als Olt einen Beorderungsdienstposten Olt vorl. bekommen, geübt und JETZT Olt endgültig

und Jetzt

Wiedereinstellung mit höheren DG aufgrund zivil erworbener Qualifikationen und dabei auf eine StOffz werden


müsst meiner Meinung nach funktionieren

ich lese die Frage nähmich so das er aus dem Reservistenstatus wieder in den aktiven Dienst wechseln will - und dabei wird ja die zivile Qualifikation wieder neu angeschaut

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Deepflight

DAS wäre dann 3.) Und sollte in der Tat funktionieren. Hab ich aber in der Tat anders verstanden, für mich liest sich das so als wollte er in der Reserve direkt vom OLt zum StOffz werden.

panzerjaeger

Der Kamerad schreibt eingangs von einer "Beorderung" in einen erneut höheren DG - es geht also nicht um eine Wiedereinstellung in den aktiven Dienst.

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