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Bundeswehr Impfschema Covid und Regeln

Begonnen von F_K, 24. April 2022, 10:12:50

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F_K

Offtopic:

@ MEG:

Wenn eine Krankheit / ein neues Krankheitsbild keinen ICD Code hat, kann eine solche Diagnose nicht datentechnisch erfasst werden - daher werden Auswertungen auf dieses Krankheitsbild deutlich erschwert bzw. unmöglich (weil dann halt ggf. unterschiedliche / andere ICD Codes verwendet werden).

Insoweit ist davon auszugehen, dass auch Soldaten im Einzelfall unter Long / Post Covid leiden - ist halt nur nicht zentral auswertbar.

MikeEchoGolf

@F_K:

U09.9! für Post-COVID-19-Zustand und U10.9 für multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19.


Ralf

Der Austausch dieser allgemeinen Infos ist im Corona-Thread weiterzuführen. Es kann doch nicht jeder Thread hier immer wieder vom Thema abgleiten.
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Helft mit, dass es so bleibt.

OFwNick


Ralf

Das ist ein Argument...wieder geöffnet: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67865.0.html
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LwPersFw

"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 6. und 7. Juli seine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten fortsetzen."

Quelle: arte.tv
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Entscheidung des BVerwG vom 07.07.22 https://www.bverwg.de/pm/2022/44


Weitere Entscheidung des BVerwG zur Thematik

BVerwG 1 WB 46.22 Beschluss vom 18.08.2022

https://www.bverwg.de/de/180822B1WB46.22.0

Auszug:

"Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2022 hat der Soldat geltend gemacht, die an den Entscheidungen in den Verfahren BVerwG 1 WB 5.22 sowie BVerwG 1 WB 2.22 beteiligten berufsrichterlichen Mitglieder des 1. Wehrdienstsenats seien in den von ihm anhängig gemachten und bislang ruhenden wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren befangen.

In den Verfahren beantragt er, die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin zur Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisschema der Bundeswehr und die damit einhergehenden Tagesbefehle der Bundesverteidigungsministerin und des Generalinspekteurs der Bundeswehr aufzuheben und einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

Manche haben entweder zuviel Geld oder eine zu geduldige Rechtsschutzversicherung. Oder aber - was auch nicht unwahrscheinlich ist - Sponsoren in der Querdenkerszene. Im letztgenannten Fall hat hoffentlich der MAD die Typen auf dem Schirm.

Und für alle: Eine Grundsatzentscheidung eines höchsten Bundesgerichts wird nicht einfach beim nächsten Fall wieder aufgehoben. Rechtsstabilität ist zum Glück auch ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates.

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