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Trennungsunterhalt Zahlung an den Ex Partner

Begonnen von Bulletproof, 30. Juni 2022, 12:40:13

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Bulletproof

Hallo Gemeinde nun hat es mich auch erwischt.

Meine Frau ist ausgezogen und hat nach 14 Tagen einen Anwalt eingeschaltet da sie die Ehe als gescheitert ansieht.
In dem Ersten Schreiben werden auch gleich sie rufe nach Trennungsunterhalt laut und nach Unterhaltszahlungen für unseren Sohn.

Selbstverständlich zahle ich den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn denn er soll alles bekommen was ihm zusteht.

In der Unterhaltsforderung rechnet ihr Anwalt meine ganzen Zuschläge die ich bekomme mit rein.
Ist das so rechtens ? Also ich bekomme Marine zuschalg und Familienzuschlagen.
Desweiteren bezahle ich seid knapp 8 Jahren ein Haus ab und habe auf Grund der horrenden Unterhaltsforderung Existenzangst.

Ich bin um jede Hilfe dankbar von euch, ein Anwalt habe ich schon aufgesucht doch der Termin lässt noch etwas auf sich warten. Evtl ist hier ja jemand der in dem Thema fit ist und ich weiß was auf mich zukommen kann.

dunstig

Ich würde einen Termin beim Sozialdienst empfehlen. Die sollten zumindest auch kurzfristig Auskunft geben können über die wichtigsten Rahmenbedingungen. Ansonsten ist zu dem Thema wohl eher ein spezialisiertes Forum zu empfehlen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Peter85

Ich würde erst mal zum Anwalt gehen.
Der kann nach Sachlage entscheiden was an Unterhalt für Frau und Kind wirklich ansteht.

Diverse Schulden sind anrechenbar und es muss ein Selbstbehalt gewährt sein.
Auch steht der Unterhalt für deine Frau unbedingt an....
Frag dazu deinen Anwalt.


justice005

Geh zu einem Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht), den den brauchst du für eine spätere Scheidung sowieso. Dieser macht eine exakte Unterhaltsberechnung und diskutiert das mit dem gegnerischen Anwalt aus.

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