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Sonderurlaub

Begonnen von DerNeue148, 30. Juni 2022, 16:00:26

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DerNeue148

Guten Tag,

mal eine kurze Frage, bekomme ich Sonderurlaub für Behördengänge? Sowas wie Straßenverkehrsamt zum anmelden eine Fahrzeugs?
Ich finde in der Vorschrift was mit Terminen bei Ämtern, dahinter steht allerdings was mit Gericht etc.

Ralf

Wenn du dienstlich begründet umziehst, bekommst du ja Sonderurlaub, der kann dann ja auch für die Behördengänge genutzt werden.
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DerNeue148

Alles klar, damit meinst du dann wohl den 336 , wo ich dann 3 Tage Sonderurlaub bekommen kann :)

Ralf

Ja, 3 Tage, wenn der letzte dienstl. Umzug nicht länger als 5 Jahre her ist.
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DerNeue148

Okay, was bedeutet dies? Angenommen der ist länger als 5 Jahre her ?

KlausP

Sonderurlaub der Soldaten richtet sich nach der Sonderurlaubsverordnung der Bundesbeamten. https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: DerNeue148 am 30. Juni 2022, 17:47:05
Okay, was bedeutet dies? Angenommen der ist länger als 5 Jahre her ?
Steht doch in Nr 336, du hast die doch selbst zitiert: dann ist es ein Tag.
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