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Keine weitere Festsetzung von meiner Seite erwünscht,bitte um Ratschläge.

Begonnen von Beichter, 02. August 2022, 23:47:16

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Beichter

Zitat von: spätzlesschwab am 03. August 2022, 11:58:29
Zitat...abgelehnt.Als wichtiger Obergefreiter

Du bisch eben der Beschte!
Wer lässt schon einen beschten OG so einfach ziehen?

Das Problem ist immer das Totschlag-Argument "charakterlich nicht geeignet"
damit kannste alles einseitig lösen.

Kann nur jedem raten, alles genau vor unterschrift schriftlich fixieren - wenns nicht passt dann raus ohne nachteile.

Meinen sie damit meine Vorgesetzten?


Ich persönlich finde als Obergefreiter wo man keine Ausbildungen oder Lehrgänge hat, bzw dachte das eine Versetzung dann einfacher ist.
Ja bin eigentlich so unzufrieden,ich würde lieber Zeitarbeit im zivilen machen als wieder in der Einheit aufzutauchen.

KlausP

Dann verpflichten Sie sich eben nicht weiter. Ich weiß nicht, wo bei einem Mannschafter da das Problem liegen sollte. Wer Ihnen da was von ,,automatisch von Amts wegen" verlängern erzählt hat, hat vermutlich keine Ahnung. (Ich hoffe mal nicht, dass das der Perser war, der sollte es eigentlich besser wissen)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beichter

Doch es war der Perser,der sagte wenn die DPA von seitens Dienstherrn nicht stattfinden kann bzw sich verzögert dann 1 Jahr automatische Verlängerung.

F_K

Anmerkung:

Ggf. liegt ein Missverständnis vor - innerhalb von 2 Jahren SOLL bei Mannschaftern die DPA abgeschlossen sein, DANN ist eine Weiterverpflichtung MÖGLICH - die ja die meisten Soldaten anstreben und auch von der Bundeswehr "gewollt" ist.

Im FALL, dass die DPA aufgrund von Ursachen, die eher beim Dienstherrn liegen, nicht abgeschlossen werden kann, DANN bietet die BW dem Soldaten die Verlängerung um ein Jahr an, damit dann, nach Abschluss, eine weitere Verlängerung möglich ist.

spätzlesschwab

@Beichter
ZitatMeinen sie damit meine Vorgesetzten?
Ja

Ist meine Erfahrung - egal ob Amt, Behörde etc. alles schriftlich vereinbaren, protokoll, aktennotiz, usw. erstellen. Bei mündlicher Aussagen in deinem Fall du OG, gegenüber Vorgesetzten - FW - Offz. wird es sonst schwer was zu beweisen.

Mir ist rätselhaft du wirst als wichtiger OG eingestuft, aber auf der anderen Seite taugst du zu nix. Was denn nun?

Das Stubenproblem zu lösen für einen wichtigen OG wäre wohl das Minimum oder? Sind ja nicht auf hoher See.


P.S. Ich hatte mal was mit Behörde wegen "nicht vorhandenem wichtigen Dokument" welches Gegenseite vehement bestritt es jemals ausgestellt zu haben - ging dann vor Gericht mit meiner Kopie und Orginaldokument - und auf einmal sagte Gegenseite das Dokument wäre im Archiv falsch abgelegt worden. Zum Glück hab ich in Steuerkanzlei gelernt und meine Chefin damals predigte mir - das mit den Dokumenten, Kopien machen - schriftlich alles fixieren - einmal in der Woche vor...



F_K

Lieber Gast,

Ist Die bekannt, dass es in vielen Kasernen keine Unterkunftskapazität für Soldaten Ü25 gibt?
Insoweit ist eine Mehrfachbelegung bei Soldaten nicht ungewöhnlich - und selbst der TE spricht nicht von "freien" Stuben.

Beichter

Ja freie stuben gibt's nicht wirklich,nur die Belegung ist so chaotisch wie der Rest...Die ü30 oder auch ü40 jährigen werden mit 18-21 jährigen zusammen getan anstatt die alten gemeinsam zu legen,dann ist meine Bude mit 5 Mann belegt und die Buden rechts und links neben mir sind mit 2 Mann belegt wovon einer heimschläfer ist.
Ich persönlich gib Ralf auch Recht,das man vorher die Wahl hat,aber ich hab komplett falsch entschieden,ich hätte warten sollen bis wenigstens heimatnah was frei ist.

Wenn die mir ein Jahr verlängern,muss ich aber auch Kenntnis von erlangen oder?So das ich nein sagen kann.?!

KlausP

Meine Meinung:

- Sie haben eine Verpflichtungserklärung über zwei Jahre unterschrieben, die keinen Hinweis auf eine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit enthält (nach meiner Kenntnis gingt es sowas für Mannschaften nämlich gar nicht sondern nur bei IA/FA/OA)
- Eine Weiterverpflichtung bedarf einer neuen Verpflichtungserklärung Ihrerseits. Wenn Sie die nicht abgeben, endet Ihre Dienstzeit mit Ablauf Ihrer jetzigen Verpflichtung und Dienstzeitfestsetzung.
- Das mit der Erstverpflichtung auf 2 Jahre bei Mannschaften wurde extra eingeführt, weil es dort eben keine stufenweise Dienstzeitfestsetzung gemäß dem Ausbildungsfortschritt gibt und man ,,unsichere Kantonisten" nicht 8 oder 12 Jahre durchschleifen muss.
- Und damit ist die Aussage Ihres Persers mMn ,,für die Tonne". Bitten Sie ihn doch mal, dass er Ihnen die entsprechende Weisung, auf die er sich bezieht, schwarz auf weiß zeigt. Ich bin gespannt ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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