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Pflicht zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung?

Begonnen von S1 resi, 30. Juli 2006, 14:04:34

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S1 resi

Hallo.

Ich bin OG d. R. und nach zähen Kämpfen mit dem KWEA trete ich nun morgen endlich meine erste Wehrübung an (ohne Beorderung).

Ich habe mir diese Übung mit Unterstützung eines OTL, der eine 3-Mann-Dienststelle führt, bekommen. Da er Im August im Uralub ist und zudem der S1-Posten nicht mehr besetzt ist war er sehr dankbar, dass in diesem Monat eion Resi den Laden schmeisst.
Das große Problem:

Der eigentliche Truppenteil (also die "richtige" Kaserne) liegt ca. 30 km entfernt. Die StOV weigert sich, mir täglich Bahnfahrkarten auszustellen um zum Dienstort zu kommen (habe keinen Führerschein). Ich soll eine Ausnahmegenehmingung beantragen, in der ich vin der Pflicht zum Wohnen in der militärischen Gemeinschaft befreit werde. Dadurch soll es mir möglich sein täglich nach Hause zu fahren. Allerding liegt auch mein Wohnort 20 km entfernt. So eine Ausnahme wäre also sinnfrei.

Also meine Fragen zusammengefasst:

1. Bin ich - wenn die StOV  es verlangt - verpflichtet einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zum Wohnen in der militärischen Gemeinschaft zu stellen?

2. Ist der Truppenteil nicht verpflichtet sich in diesem Fall um meinen täglichen Transport zwischen Kaserne und Dienstort (30 km) zu kümmern? Also im Sinne von Fahrkarten oder KvD o. ä. ?

Vielen Dank i.V.!
S1 Resi

Simon

#1
Hallo,

ohne abschliessendes Wissen zu haben:

1) Ein Oberstleutant geht in Urlaub und ist froh das ein Obergefreiter der Reserve fuer Ihn den Laden schmeißt...ne ist klar.

2) Wenn Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind und das nicht wollen, muessen Sie um davon befreit zu werden einen Antrag stellen. Verpflichtet irgendetwas zu beantragen sind Sie aber aus der Natur eines Antrags herraus nicht, sonst waere es ja kein Antrag.

3) Wenn Sie zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind und die Bundeswehr gibt Ihnen Unterkunft, muss die Bundeswehr natuerlich auch dafuer sorgen, dass Sie in der Lage sind jeden Morgen puenktlich zum Dienst anzutreten, ein 30 Km Fußmarsch erscheint mir da als denkbar unzweckmaessig (obwohl natuerlich sehr fuehrsorglich was Ihre Sportausildung angeht)

So und jetzt mal im Ernst: Was genau moechte denn die Truppenverwaltung mit Ihnen da aushandeln? Und wie genau kommen Sie denn nun geplant jeden Morgen zum Dienst (sprich existiert ein eigenes Auto?). Kann es also vielleicht sein, dass die Truppenverwaltung plant in irgendeiner Form die Fahrtkosten eigenes Zuhause<->Dienstort zu entschaedigen und sich dafuer aber gleich die Unterkunft sparen moechte? Ohne das ich da wie gesagt abschliessend Ahnung habe, aber wenn Sie KEINE Unterkunft seitens der Bundeswehr haben, gibt es auch mehr Geld seitens der Truppenverwaltung fuer Pendler. Und mal vollkommen bloed gefragt, wenn Sie so 20 Km vom Dienstort entfernt sind, in der Kaserne 30 Km entfernt waeren, warum wollen Sie dann unbedingt in der Kaserne wohnen?? (Hart gesagt, wenn Sie doch laufen muessen macht das am Tag 20 Km extra Marsch :-D )

S1 resi

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich möchte darauf gern eingehen.

Zu der Sache mit dem OTL: Wie ich bereits schrieb handelt es sich um eine kleine Dienststelle, die solange der OTL im Urlaub ist unesetzt bliebe. Die dort anfallenden Arbeiten (ich durfte mir einen kleinen Überblick verschaffen) werden durchaus durch meine Qualifikation (Ex-S1, gelernter KfB) bedient. Daher schrieb ich, dass er danklbar war, als ich ihn fragte, ob man mich zu einer WÜ holen könnte.

Was das eigentliche Problem angeht
Nochmals etwas klarer zusammengefasst

Fakt 1: Ich habe kein Führerschein, ergo auch kein eigenes Kfz
Fakt 2: Entfernung Kaserne-Dienststelle: 30 km, Entfernung Heimatort-Dieststelle: 20 km
Fakt 3: Die StOV bzw TruV übernimmt nur Bahnkosten für die Wochenendheimfahrten. Tägliche Fahrten "werden nicht übernommen, egal von wo aus"

Kurzum: In 12 Stunden beginnt meine Wehrübung und ich weiß nicht, wie man sich das vorstellt, wo ich bleibe und wie ich zur Dienststelle komme.

Deswegen nochmal meine klare Frage: Ist die BW bzw. der Truppenteil verpflichtet, für meinen täglichen Transport zur Dienststelle zu sorgen? Falls ja, worauf kann ich mich berufen (SG, Erlässe)?

Noch was: Auch wenn meine Heimat näher ist, als die Truppenunterkunft, macht es für mich einfach keinen Sinn täglich nach Hause zu fahren. Ich wollte die Übung um nochmal Soldat zu sein, einfach um zu sehen, ob ich das was man mir mal beigebracht hat noch kann. Das wohnen auf einer Stube gehört da einfach dazu. Aber sollte man sich entschließen mir tatsächlich tägliche Fahrten in die Heimat zu bezahlen, werde ich natürlich nicht rumbocken und drauf drängen in der Kaserne bleiben zu können.

MkG
S1 Resi

mib

Grundsätzlich besteht für Dich als Wehrsoldempfänger (Wehrübender) die Pflicht zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (siehe SG). Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich davon befreien lassen. Das kann Dir , wie Simon schon schrieb, keiner Vorschreiben, da Du mit dem Antrag auch auf den entstehenden Kosten sitzenbleibst.
Die Argumentation sollte nach m.E. auch auf einem anderen Punkt aufbauen: Die Bw ist verpflichtet Dir unentgeltlich Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen (siehe WSG). Wenn sie das nicht kann (z.B. Dienststelle ohne Unterkünfte - bei Kommandobehörden o.ä. recht häufig) bekommst Du das schriftlich und u.U. damit sogar Hotelübernachtungen bezahlt (genauer: die StoV mietet Dir nen Hotelzimmer).
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

S1 resi

Danke auch @ mib für die Antwort.

Über der Dienststelle (eine ehemalige Kaserne, in der heute hauptsächlich zivile Behörden und Kleinunternehmer Büros betreiben)  gibt es einige Appartments.

Dem OTL den ich "vertrete" wurde von der StoV allerdings auch dazu bereits gesagt: Ein Obergefreiter bekommt kein Appartment.

Vorschläge, wie ich morgen vorgehen sollte? Ich überlege schon, ob es hilfreich ist, das ganze mit meinem DiszVorg (der S1 Offz) zu besprechen. denn der OTL ist ab Montag nicht mehr da um mir da ggf. weiterzuhelfen.

?
S1 resi

Simon

Wie gesagt: Die Truppenverwaltung auf den Umstand des nicht vorhandenen Autos ansprechen und darauf hinweisen, dass ja irgendeine Loesung gefunden werden muss, denn jeden Morgen 30 Km hinlaufen wird schwer.

Den Vorgesetzten einzuschalten ist schlicht korrekt, sein Aufgabenbereich.

Zum Rest sag ich nichts, aber halten Sie bloß den Kopf unten, das klingt alles wenig Koscher und nach viel Gemauschelei fuer die WÜ und wenn man das schon abzieht (jetzt gemeint der OTL), dann sorgt man wenigstens dafuer das nicht gleich die offensichtlichsten Probleme liegen bleiben *Kopfschuettel*

S1 resi

Alles klar. ich denke auch, dass sich da eine brauchbare Lösung finden lässt. Außerdem geht es bei der Geschichte ja folglich auch um Verpflegung, die ist ja in der Dienststelle auch nicht gegeben. Von daher denk ich schon, dass sich die StoV auf eine Lösung in Richtung täglicher Transport einlassen wird.

Fragt sich halt nur wie das genau aussehen wird.

Was meinten Sie eigentlich mit "Gemauschelei"? Finde ich etwas eigenartig, denn die Sache lief eigentlich ganz normal. Ich wollte ne Wehrübung, der OTL meinte dazu "perfektes Timing", forderte mich bein KWEA an und jetzt bin ich halt da. Wo ist das denn nicht koscher?

Egal, danke auf jeden Fall!

Eines noch: Ich suche gerade mein  Impfpass. der ist irgendwie verschollen. Sollte der tatsächlich nicht mehr auftauschen, stellt das ein größeres Problem morgen dar?

MkG
S1 Resi

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