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Gesichtstarnung während Realversorgung?

Begonnen von Tastenhauer, 09. September 2022, 18:48:49

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MikeEchoGolf

Zitat von: kfdklfdlf am 10. September 2022, 12:21:38
(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. [...] (§ 23 Abs. 4 StVO)

Von daher sollte es tastsächlich nicht erlaubt sein.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

kfdklfdlf

Hier scheitert es sowohl an der "hoheitlichen Aufgabe" als auch am "dringlich geboten". Nach dieser Logik müsste die Bundeswehr sich an gar keine Verkehrsregeln halten.

Das Essen auf den Truppenübungsplatz rausfahren kann theoretisch auch irgend ein Catering-Service machen. Daher fällt das schonmal als "hoheitliche Aufgabe" raus.
Und warum sollte das Tragen von Tarnschminke dafür "dringlich geboten" sein? Essen rausfahren geht wunderbar auch ohne.

Es kommt halt drauf an. Wenn sich der Soldat 2 Pseudo-Striche ins Gesicht zieht und leicht tönt dann ist das mMn auch kein verdecken. Wer aber richtig loslegt, bei dem kann das schon so sein.
Beispiel: https://2.bp.blogspot.com/-XueaNPqQ6iU/UDaUR8_2xuI/AAAAAAAAAOA/P69orcBm1xY/s1600/2012-10_ESuT_INN_ww_neue-Tarnschminke.jpg

Ob man anders nachvollziehbar ist, sollte auch unerheblich sein. Kfz-Kennzeichen kann man bei jedem Fahrzeug prüfen.

MikeEchoGolf

Zitat von: kfdklfdlf am 10. September 2022, 17:03:33
Hier scheitert es sowohl an der "hoheitlichen Aufgabe" als auch am "dringlich geboten". Nach dieser Logik müsste die Bundeswehr sich an gar keine Verkehrsregeln halten.

Richtig, zur Beurteilung der Lage gehört aber auch, dass man erst Mal die anderen Paragraphen kennt, abwägt und dann ausschließt, bevor "Von daher sollte es tastsächlich nicht erlaubt sein." sich ein Urteil bildet.

Seltsam_

Es geht doch noch ums Thema? Oder hat schon ein Wechsel zu, wie bilde ich mir meine Meinung richtig und wann darf ich diese nach Abnahme von wem äußern, stattgefunden?

Deepflight

Meiner Meinung gehts hier nicht mehr ums Thema sondern um das Troll-feeding eines nicht registrierten Gastnutzers.
Daher wäre mein Vorschlag, ein Moderator möge hier dicht machen.

Das Tarnschminke definitiv nicht verboten ist, wurde ja hibreichend erörtert.

Thomi35

Ich denke auch, daß hier alle Argumente ausgetauscht sind. Daher mache ich diesen Thread einmal dicht.