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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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Nachschubser

Normalerweise müssten Verdi und Co direkt wieder zu Streiks aufrufen und den ÖD damit erstmal wieder auf Eis legen, damit das Bundesinnenministerium mal in die Hufe kommt. Bei der Erhöhung der Diäten geht sowas nämlich komischerweise immer ganz schnell.
Hauptsache im Vorfeld melden sich wieder tausend Leute übereifrig und versprechen groß. Vor Wochen hat nämlich ein Mensch vom BAPersBw ne Statement in Form eines Beitrages auf der Seite des DBwV gemacht, der die Auszahlung für Juni beinhaltete. Dieser Beitrag war komischerweise ganz schnell wieder gelöscht.

Mich ärgert das gewaltig, dass  die vergangenen Monate richtig ins Geld gegangen sind. Warum? Weil man von diversen Preisbremsen nicht wirklich was gespürrt hat. Komisch das sämtliche Unternehmen im Energie und Betriebstoffsektor Milliarden Gewinne einstreichen, auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger auch in Uniform. Für mich ist diese Sonderzahlung eigentlich nur nen Schmerzensgeld für die Abzocke, die in Deutschland überall mit geschlossenen Augen durchgewunken wird!
Nur mal so als persönliche Meinung.


F_K

Nur zum Verständnis:

Verdi soll dafür streiken, dass die Soldaten (die eine andere Interessenvertretung haben) das Ergebnis schneller übertragen bekommen?

Wäre das nicht rechtswidrig?!?

KlausP

Warum sollte Verdi zum Streik aufrufen? Die haben doch für ihr Klientel, nämlich die Tarifbeschäftigten, den Abschluss abgesegnet. Und für Besoldungsempfänger (Beamte, Richter und Soldaten sowie die entsprechenden Ruhegehaltsempfänger) haben sie doch garnicht verhandelt, das sind doch völlig andere Grundlagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

ZitatNormalerweise müssten Verdi und Co direkt wieder zu Streiks aufrufen und den ÖD damit erstmal wieder auf Eis legen, damit das Bundesinnenministerium mal in die Hufe kommt. Bei der Erhöhung der Diäten geht sowas nämlich komischerweise immer ganz schnell.
Hauptsache im Vorfeld melden sich wieder tausend Leute übereifrig und versprechen groß. Vor Wochen hat nämlich ein Mensch vom BAPersBw ne Statement in Form eines Beitrages auf der Seite des DBwV gemacht, der die Auszahlung für Juni beinhaltete. Dieser Beitrag war komischerweise ganz schnell wieder gelöscht.

Mich ärgert das gewaltig, dass  die vergangenen Monate richtig ins Geld gegangen sind. Warum? Weil man von diversen Preisbremsen nicht wirklich was gespürrt hat. Komisch das sämtliche Unternehmen im Energie und Betriebstoffsektor Milliarden Gewinne einstreichen, auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger auch in Uniform. Für mich ist diese Sonderzahlung eigentlich nur nen Schmerzensgeld für die Abzocke, die in Deutschland überall mit geschlossenen Augen durchgewunken wird!
Nur mal so als persönliche Meinung.

Dieser Beitrag ist ein Musterbeispiel dafür, was in der Gesellschaft falsch läuft. Je ahnungsloser und ungebildeter, desto lauter wird gemeckert.

Der Tarifabschluss gilt für die ANGESTELLTEN des ÖD und diese haben höchst wahrscheinlich tatsächlich im Juni ihre Prämie bekommen. Dass eine entsprechende Übertragung für Richter, Beamte und Soldaten erfolgt, dauert bereits seit 50 Jahren IMMER (!!) länger, weil man eben nicht einfach so auszahlen kann, wie der einfache Bürger sich das vorstellt.

In den letzten Jahrzehnten war es IMMER so, dass man mit einer Zahlung für die Beamten, Richter und Soldaten etwa (!) 5 bis 6 Monate nach Tarifabschluss rechnen konnte. Das wäre, wenn also alles läuft wie immer, ungefähr im September oder Oktober.

ZitatBei der Erhöhung der Diäten geht sowas nämlich komischerweise immer ganz schnell.

Tatsächlich? Bitte belegen Sie mir, wielange es zwischen einem Regierungsbeschluss bzgl. Diäten und der tatsächlichen Auszählung von erhöhten Diäten auf das Konto von Politikern dauert. Das geht mit Sicherheit nicht schneller. Hören Sie also mit Ihrer tumben Polemik auf.

ZitatHauptsache im Vorfeld melden sich wieder tausend Leute übereifrig und versprechen groß. Vor Wochen hat nämlich ein Mensch vom BAPersBw ne Statement in Form eines Beitrages auf der Seite des DBwV gemacht

Na und? In einem freien Land darf jeder jederzeit über alles mögliche reden und Statements abgeben. Zur Bildung jedes einzelnen gehört es, abzuschätzen, wessen Geschwätz sinnvoll ist und welches nicht. Und jeder, der weiß, wie seit Jahrzehnten (!) die Besoldungserhöhungen laufen, der weiß auch, wer Unfug redet und wer nicht.

Ihr Beitrag ist wirklich ein Lehrbuchbeispiel für den modernen Bürger, der zwar immer weniger Ahnung hat aber dafür um so lauter blökt.


Und nein, ich wähle keine der Regierungsparteien. Und ja, mich regt die Regierung auch in vielerlei Hinsicht auf. Aber zumindest verstehe ich die Abläufe des Staatsbetriebs.




KlausP

Das ganze Procedere wurde hier im Thread ja nun schon mehrfach erklärt. Man müsste sich einfach mal die Mühe machen und das auch lesen. Aber das ist bei Einigen wohl zu viel verlangt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rekrut84

Thema Diätenanpassung:

Hieran sieht sehr deutlich, wie von justice005 schon richtig erwähnt, dass es immer größere Lücken zwischen Bildung und Meinung gibt.

Da wird von dem längst überholten Umstand lamentiert, wonach sich die Abgeordneten jedes Jahr selbst ihr ,,Gehalt" erhöhen. Meistens hört man das populistisch von blauen Wählern.

Die Wahrheit ist jedoch anders:

ZitatDie monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt aktuell 10.323,29 Euro. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.

https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848

In einfacher Sprache erklärt:
Das ein jährlicher Automatismus gekoppelt an die Lohnentwicklung Deutschlands.
Zu Beginn einer jeden Legislaturperiode muss der Bundestag darüber abstimmen ob dieser Automatismus für die nächsten vier Jahr angewendet wird oder nicht.

Es ist also nicht so, dass die Abgeordneten selbst die Höhe ihrer Diäten beschließen.

Griffin


... @F_K, ich habe das Konzept sehr wohl verstanden.

Das die entsprechenden Interessenverbände ihre individuellen Ziele verfolgen liegt auf der Hand. Aber es existieren auch ganz klare gemeinsame Schnittmengen – und ein ,,Besoldungsanpassungs- bzw. Alimetierungsgesetz" ist eine solche. Hier dann die gemeinsamen Interessen aller Betroffenen (Beamte, Soldaten und Richter) wahrzunehmen und geschlossen vorzugehen, ist einfach nur zweckmäßig und sinnvoll.

Im übrigen ist es keine feine Art von Ihnen, immer wieder diversen TN voreilig Unwissenheit/ Fehler und infolgedessen vermeintliche ,,Dummheit" vorzuhalten. Einfach kein guter Stil – für welchen Sie in diesem Forum auch mehrfach gerügt und seitens der Administratoren reglementiert wurden. Ich denke, Sie können dies deutlich besser und viel freundlicher  :)

Danke!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

christoph1972

Die Auszahlung der nunmehr vereinbarten Vergütungserhöhung bzw. Energiepreiszuschüsse erfolgt erst zum Ende des Monats Juni 2023, weil Angestellte im Gegensatz zu Beamten, Richtern und Soldaten die Vergütung zum Ende eines Monatsgezahlt bekommen.

Ärgerlich ist zudem, dass die Energiekostenzuschüsse steuerfrei und nicht SV-Beitragspflichtig sind, was dazu führt, dass auch keine erhöhten Beiträge an die Sozialkassen abgeführt werden und auch kein erhöhter Beitrag in die jeweilige Zusatzversorgungskasse abgeführt wird.

Dafür steigt dann der Beitrag in die "soziale" Pflegeversicherung an.

Also bevor sich Soldaten, Beamte und Richter mal wieder unverhältnismäßig früh aufregen, der gefundene Kompromiß für die Tarifbeschäftigten ist jetzt zwar deutlich spürbar, hat aber eben auch Schattenseiten.

Wer PKV-versichert ist, freut sich über die andere Systematik in der privaten Pflegepflichtversicherung, weil man eben nicht mal vom Gesetzgeber als Kinderloser oder mit nur einem Kind gesegneter Mensch mit einer Beitragserhöhung überzogen werden kann.

Nicht jeder Kinderloser oder mit nur einem Kind lebender Mensch, ist aus eigener Entscheidung davon betroffen.

Also beide Seiten betrachten und die Systemunterschiede verstehen. Leider kommt das in der soldatischen Ausbildung wohl so gut wie gar nicht vor.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Helmi73


"Der Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung 2023/2024 liegt den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Stellungnahme vor.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor (§ 14 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz-E; BBesG):

Ab dem 1. März 2024 sollen erhöht werden
•   das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und sodann um 5,3 Prozent (die Erhöhung berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten)
•   der Familienzuschlag um 11,3 Prozent und
•   die Amtszulagen um 11,3 Prozent.

Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise ist für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro vorgesehen. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro (§ 14 Absatz 4 BBesG-E). Insgesamt mithin ein Inflationsausgleich von 3 000 Euro."



Quelle:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120548.msg302437.html#new

Helmi73

Verdi

BESOLDUNGSRUNDE BUND

BMI legt Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vor


https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/besoldungsrunde-2023/++co++9178de62-0547-11ee-b71a-001a4a160100

Helmi73

Referentenentwurf

des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften


(BBVAnpÄndG 2023/2024)

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

discharger

Schön, dass es jetzt Dingfest ist.. könnte mir ganz viel Optimismus vorstellen, das wir die erste Zahlung Ende Juli mit der Augustbesoldung erhalten.. wird aber vermutlich zuviel Optimismus sein  :D

Helmi73

Zitat von: Helmi73 am 08. Juni 2023, 13:28:59
Referentenentwurf

des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften


(BBVAnpÄndG 2023/2024)

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAnpAendG-2023-2024.html

Ebenfalls interessant:

Seite 43 im Entwurf steht noch etwas zum geplanten BBVAngG:

,, Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und - versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung."

Marcel85

Die nach den Vorgaben des BVerfG in einem dritten Schritt vorzunehmende Prüfung, ob eine als verfassungswidrig einzustufende Unteralimentation im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann, entfällt, da auf Bundesebene keine Anzeichen einer unzureichenden Unteralimentation festzustellen sind. 

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk


Löwe von Eutin

Ich habe (leider) eine Verständnisfrage:

Im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften) (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG)
[Bearbeitungsstand: 16.01.2023 11:32]

steht u.a. dass der Familienzuschlag Stufe 1 ab dem 01.07.2023 nicht mehr neu vergeben werden soll.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73086.0.html


Im Referentenentwurf
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -ver-
sorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vor-
schriften
(BBVAnpÄndG 2023/2024)
[Bearbeitungsstand: 07.06.2023 08:53]
hingegen ist davon nichts mehr zu lesen.

Ist der "jüngere" Entwurf als aktualisierte Version zu verstehen und der "alte" (inklusive dem "Wegfall" vom Familienzuschlag Stufe 1)  ist damit Geschichte/ vom Tisch?