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Dienstreise Dienst-KFZ einkaufen

Begonnen von Nutcho, 16. September 2022, 13:20:33

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justice005

Ich weiß schon, warum ich Dienstfahrzeuge nie leiden konnte (außer natürlich die 10-Tonner früher).

Ich sollte mal während einer RDL für 3 Tage von der Division aus in irgendeinen Standort fahren und dort bei Ermittlungen unterstützen. Mangels Stuben habe ich vor Ort Hotel gekriegt. Den Dienstwagen habe ich dankend abgelehnt und bin lieber mit meinem eigenen Auto gefahren.

Auf das ganze Regelwerk hatte ich schon damals keine Lust. Das fängt bei Tempo 130 an und hört dann auf, wenn ich abends vom Hotel gerne nochmal zum Supermarkt, in ein Restaurant oder einfach zum McDonalds fahren will. Im Ergebnis hätte ich nur morgens und abends zwischen Kaserne und Hotel pendeln dürfen. Sonst nichts. Und genau deswegen vermeide ich Dienstfahrzeuge wenn immer es geht.

Die Haftungsfrage kommt dann nochmal zusätzlich dazu.


FoxtrotUniform

Dem stimme ich voll und ganz zu, Justice.

Leider muss häufig begründet werden, warum kein Dienst-Kfz und die Kostenerstattung wird abgelehnt, da ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht.

Ganz extrem wird es bei NATO Verwendungen, wo durch die höheren Erstattungssätze für das Privat-Kfz. bei der Dienstreisestelle (ich meine mich zu erinnern, dass es in Capellen war) ganz genau hingeschaut wird.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

justice005

Jep, das soll zwischenzeitlich auch noch strenger gehandhabt werden. Bei mir ist das jetzt schon ein paar Jahre her. Da gab's auch noch kein stiewi.

F_K

Offtopic:

Ist im "Zivilen" nicht anders - da wurde es "früher" toleriert, wenn auf dem Mietwagen im Ausland übers WE ein "paar" Kilometer "mehr" drauf waren (in der Regel damals Vertrag inklusive km, ging also maximal um Kraftstoff) - heute explizit verboten, weil schon steuerlich problematisch.

InstUffzSEAKlima

Einige Firmen prüfen sogar die Fahrstrecken nach Erhalt der Mietwagen-Rechnungen nach und deklarieren Mehrkilometer als "geldwerten Vorteil", also einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug.

Besorgungen am Dienstort, also Einkäufe bzw. Beschaffung von Bargeld usw. sind in der Regel jedoch als Teil des Dienstgeschäftes am auswärtigen Ort zu sehen.

F_K

Auf Nachfrage:
Bei meiner Firma nicht zulässig, die wollen den Aufwand nicht treiben - müsste separiert werden, Rechnung getrennt, ...

Deepflight

Mal ab davon, dass ichs genauso halte und lieber selber mit meiner Karre fahre weil ich auf das Regelpampflet keine Lust habe, der Punkt mit der Kostenerstattung durch die Bw ist aus meiner Sicht nicht valide.

Weil man die Kosten für Dienstreisen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben kann als Werbungskosten.
Die Erstattung müsste man nämlich ebenso angeben, da diese steuerfrei gezahlt wird und im Lohnsteuerjahresausgleich nachzuversteuern wäre. Z.B. wäre die Kilometererstattung der Bw bei Fahrten mit eigenem Kfz gegen die steuerlich anzusetzenden 0,3€ gegenzurechnen.
Führt dann dazu das man die Dienstreise eh in der Steuererklärung angeben muss. Dann pfeife ich lieber auf die Erstattung und hole mir die vollen 0,3€ am Jahresende wieder.

LwPersFw

Zitat von: Andi am 13. Oktober 2022, 17:22:28
Zitat von: F_K am 18. September 2022, 19:42:08
dann natürlich volle Haftung des Schadens

Nee, der Soldat haftet natürlich nur bis zur Höchstgrenze bis zu der er in Regress nehmbar ist. Ein bisschen Lehrgeld muss der Dienstherr tatsächlich grundsätzlich einplanen, wenn er Menschen ab 17 aufwärts in großes Spielzeug wie Kampfpanzer setzt und auf die Menschheit loslässt.

Gruß
Andi


Und die Höchstgrenze kann die vollständige Schadenssumme + Zinsen sein...

Aus

A-2175/12


"Vollständige Inanspruchnahme

201. Vollständige Inanspruchnahme In den Fällen, in denen

( ... )

ist grundsätzlich die gesamte Schadensersatzforderung (im Folgenden: Schuldbetrag) einschließlich gesetzlich zustehender Zinsen einzuziehen.

202. Gleiches gilt im Regelfall für Schäden, die verursacht wurden bei

a) Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ,,Schwarzfahrten" (im Sinne des § 7 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes, z. B. Fahren ohne Fahrauftrag oder nicht nur geringfügige Abweichung von der vorgegebenen Wegstrecke aus privaten Gründen), (...)"

Deshalb dem hier schon gegebenen Rat folgen... und bei nicht nur geringfügigen Abweichungen die Genehmigung des Befugten einholen und auf dem Fahrauftrag eintragen lassen!

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

... UND Diensthaftpflicht versichern wer öfter solche Risiken trägt / tragen muss.

alpha_de

@Deepflight das Ansetzen als Werbungskosten bringt dir aber die 0.30 €/km nicht, sondern du bekommst lediglich die Steuer auf diesen Betrag, also ca.  0.3 * Steuersatz erstattet, also max. 40%.

Auf die Erstattung zu verzichten, heißt also, Geld zu verschenken.

Deepflight

Nope, stimmt nicht so wie du es beschreibst.

Die Steuererklärung ist von der Funktion her eine Bilanz. Die Erstattung der Bw erhöht dein zu versteuerndes Einkommen in voller Höhe, Werbungskosten mindern es.
Da es aber die Progression gibt (die sich nur auf die Höhe der Steuerschuld auswirkt, aber nicht auf die abziehbaren Werbungskosten) ist der Wert der beiden Positionen eben nicht gleich.

Das der Unterschied dort besteht ist auch logisch, denn sonst bekäme jemand der viel Verdient und eine hohe Steuerlast hat anteilig auch mehr der 0,3€/km angerechnet. Und das ist nunmal aus gutem Grund nicht so, damit sich für jeden Arbeitnehmer, egal wie viel oder wenig er verdient die 0,3€/km mit gleichem Wert in der Steuerlast niederschlagen.
Und da die Progression dynamisch von der Höhe des Einkommens abhängt erhöht jeder Euro mehr auf der Seite des steuerpflichtigen und steuerbaren Einkommens die Steuer mehr, als der gleiche Euro sie auf der Seite der Werbungskosten mindert.

Wenn sogar mehr erstattet wird als man pro Km ansetzen kann, wird das ganze noch schlimmer; Wenn weniger erstattet wird, wird es besser, abhängig ist das genaue "besser/schlechter" von der Progressionsstufe mit der man startet. Die Progression gilt nämlich für das gesamte Einkommen, heisst bei der Berechnung ist die Änderung nur 1€, die Steigerung der Steuerlast bezieht sich aber auf das gesamte Brutto.
Die Bw erstattet nur 0,2€/km (max 130€) um diesen Effekt
Möglichst klein zu halten. Abhängig davon, wo man in der Progression aufgrund seiner Besoldungsstufe startet kann es dennoch sein das man mehr zahlen muss als man zurückkriegt.


Am Ende lässt man damit also kein Geld liegen, im schlimmsten Fall zahlt man dadurch sogar mehr steuern.
Wer auf die Erstattung verzichtet, erhöht sein zu versteuerndes Brutto jedoch auf keinen Fall und man vermeidet, die Erstattung zu vergessen. Wenn man die nämlich vergisst anzugeben (und die Bw meldet sie leider nicht in der entsprechend dafür vorgesehenen Zeile der elStAm) begeht man eine fahrlässige Steuerverkürzung und ist im Steuerstraftatbestand.

alpha_de

@Deepflight dann schau dir deinen Steuerbescheid an. Werbungskosten verringern lediglich das zu versteuernde Einkommen und die Differenz zwischen gezahlter und zu zahlender Steuer wird erstattet (oder nachzuzahlen). Die Summe der Werbungskosten wird aber gerade nicht erstattet und damit wird auch die km Pauschale nicht erstattet, sondern man erhält die darauf gezahlte Steuer zurück. Und das sind eben max Spitzensteuersatz mal Pauschale, die Bw erstattet auf zumindest die Pauschale. Und natürlich ist die Erstattung der Bw bei Ansetzen einer Fahrt in den Werbungskosten anzugeben, weil diese Bw Erstattung  steuerfrei ist (schau auf die Reisekostenrechnung).


justice005

Die Erstattung von Reisekosten erhöht das zu versteuernde Einkommen nicht. Das gilt allenfalls bei TG, aber ganz sicher nicht bei Dienstreisen.

Wer 1000 km Dienstreise mit dem privaten Auto macht, kriegt unmittelbar gedeckelt 150 Euro steuerfrei erstattet.

Tatsächlich würde ihm theoretisch 300 Euro zustehen (0,30 Euro mal 1000 km.

Also kann er - nachdem er 150 Euro steuerfrei erstattet bekommen hat - weitere 150 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.


Deepflight

Wenn ihr das meint macht ihr mal  :P
Den Unterschied zwischen steuerfreier Erstattung (ohne Abführung der Steuer erstattet) und einer nicht steuerpflichtigen (könnte, wird aber nicht versteuert) oder nicht steuerbaren (ist steuerbefreit) Erstattung verkennt ihr nämlich.

Könnt ja gerne mal z.B. bei WISO Steuer was ins Feld "sonstige steuefreie Erstattungen" (wo selbige nämlich rein gehören) Eintragen und gucken wie sich das auswirkt.


Aber bitte, dann müssen sich Steuerberater, Lohnsteuersoftware und mein Prof im BWL Studium mit Schwerpunkt Steuerrecht falsch.
Siehe auch hier:

https://www.edenred.de/wissen/eblog/post/steuerfreie-sachbezuege/steuerfreier-fahrtkostenzuschuss-zur-taetigkeitsstaette/
Nur weils einem nicht gefällt wirds leider nicht falsch...

justice005

Ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss ist aber etwas völlig anderes und nicht mal im Groben mit der Abrechnung von Dienstreisen vergleichbar.

Vermutlich liegt da der Fehler...

Einen Fahrtkostenzuschuss gibt es bei der Bundeswehr nicht. Das gibt's gelegentlich bei privaten Arbeitgebern.

Und jetzt mal bitte logisch nachdenken: ich gehe in Vorkasse und gebe für meinen Arbeitgeber Geld aus. Danach gibt mir der Arbeitgeber das Geld zurück. Das ist doch kein Einkommen!!!

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