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"Reservist" mit anderen Fähigkeiten?

Begonnen von NotImportantWho, 23. September 2022, 01:04:31

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F_K

@ Skepsis:

Quelle für andere Tauglichkeitsregeln im "Kriegsfall"?

Fängt ja schon damit an, dass Du nicht mal den richtigen Begriff kennst.

Skepsis

Ich nehme den "common sense" für Fachterminologie gibts Experten.

Das GG regelt das wie schon erwähnt. Wenn TE nicht zur Waffe greifen kann im Kriegsfall (aus welchen Gründen auch immer) wird der TE in Arbeitsverhältnisse verpflichtet.

GG Art. 12a Abs. 2 schränkt diese Verpflichtung ein, wenn jemand "aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert". Dann wird derjenige zum "Ersatzdienst" verpflichtet. Abs. 3 regelt,  dass Personen,die nicht zu Dienst an der Waffe angetreten sind können dann zur "Verteidigung [...] des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden".

Reservist10

An den TE:

Erst einmal finde ich es gut, dass Sie sich engagieren wollen. Sie merken sicherlich anhand der Rückmeldungen, dass Sie dennoch auf (wenn auch z.T. nicht ganz freundlich formulierten) Widerstand stoßen. Mit Blick auf die Gesetzeslage ist dieser ,,Widerstand" allerdings begründet.

Wie es im Falle eines Falles aussehen würde, wissen wir ja alle nicht.

Ich schlage daher vor, dass Sie sich bei den offiziellen Stellen informieren und hier dann zurückmelden - so profitieren letztlich alle (ggf. auch zukünftige Fragesteller) und das ist ja der Sinn eines Forums.

Viele Grüße

Beuteberliner

@ Skepsis - welcher Artikel des Grundgesetzes oder der Notstandsgesetze gibt denn dem Staat das Recht, Jedermann für was auch immer zu verpflichten? Was tragen Sie hier für einen blanken Unsinn vor?

@ alle: Don't feed the troll mit Gastzugang!

wolverine

Mal eine dumme Frage: wenn man Waffen entwickeln möchte aber für das Soldatsein nicht tauglich ist, warum bewirbt man sich nicht einfach bei der zivilen Rüstungsindustrie?
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KlausP

Zitat... Abs. 3 regelt,  dass Personen,die nicht zu Dienst an der Waffe angetreten sind können dann zur "Verteidigung [...] des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden". ...

Na ja, der Absatz 3 lautet konkret:

Zitat... (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden ...

Und da steht ,,Wehrpflichtige" und eben nicht ,,Personen". Siehe dazu nämlich auch §9 Wehrpflichgesetz:

Zitat... Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 9 Wehrdienstunfähigkeit

Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig ist. ...

Und T5 bedeutet ,,nicht wehrdienstfähig".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Seltsam_

Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 05:43:04
Zitataber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich

Ernsthaft, warum meint jeder er könne Soldat oder Fußball-Bundestrainer?
Woran könnte das wohl liegen? Natürlich, wie so vieles bei der Bundeswehr, wenn Außenstehende sich mit dieser beschäftigen. Fehlende Information seitens der Bw und deshalb Nutzung anderer Quellen mit dem Ergebnis zu falschen Vorstellungen zu gelangen.
Das sollte aber auch jedem Internen bewußt sein.

Seltsam_

Zitat von: F_K am 24. September 2022, 07:57:22
@ Skepsis:

Quelle für andere Tauglichkeitsregeln im "Kriegsfall"?

Fängt ja schon damit an, dass Du nicht mal den richtigen Begriff kennst.
Willst Du ernsthaft bezweifeln, dass man bei dem Erlaß der Notstandsgesetze ohne Grund die Vereinfachung des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt hat, um dieses nicht zu nutzen?

F_K

Seltsam schreibt echt wirren BS / Fake news - ich rege an, die IP zu sperren.

Ralf

Zitat von: Seltsam_ am 24. September 2022, 12:58:34
Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 05:43:04
Zitataber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich

Ernsthaft, warum meint jeder er könne Soldat oder Fußball-Bundestrainer?
Woran könnte das wohl liegen? Natürlich, wie so vieles bei der Bundeswehr, wenn Außenstehende sich mit dieser beschäftigen. Fehlende Information seitens der Bw und deshalb Nutzung anderer Quellen mit dem Ergebnis zu falschen Vorstellungen zu gelangen.
Das sollte aber auch jedem Internen bewußt sein.
Selbstverständlich liegt es immer an den anderen  ::)
Liegt aber sicherlich nicht daran, dass wir grds. rd. 80 Millionen Bundestrainer, 80 Millionen Virologen, 80 Klimaforscher, 80 Millionen Kriegsstrategen etc. haben. Du machst es dir ja hier sowieso immer sehr sehr einfach und du schiebst alles immer auf die Bundeswehr. Langeweile?
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TrpUebPlDaa

Das Bild hier ist zwar schon etwas älter, aber es zeigt ja die Wege in die Cyber-Reserve auf:
CyberReserve Personal-Pool

Die Wege Nr. 4 und Nr. 5 wäre dann mögliche Einstiegspunkte für den TE.

thelasofus

Der TE Könnte sich auch im Zivil/Katastrophenschutz umsehen. Geeignet wäre hier das THW, auch wenn die sich mittlerweile mehr als Notfall und Katastrophenschutz "sehen" und 30% der Gelder gekürzt werden ist es noch immer die Zivilschutzorganisation des Bundes.

Dort gibt es z.B. eine Fachgruppe bzw. Fachzug FK wo man auch sehr gute IT Fähigkeiten braucht. Und dann gibt es noch Fachberater. Und Neu: Demnächst auch eine Art "Cyber Komponente" auch mit Drohnen (allerdings die kleineren ).

Übungen sind meist am WE.

Das könnte man sich anschauen Soldat wird es mit T5 nichts werden, es sei den man ließe sich nachmustern wobei das auf den Grund der Ausmusterung ankäme.

ZitatLiegt aber sicherlich nicht daran, dass wir grds. rd. 80 Millionen Bundestrainer, 80 Millionen Virologen, 80 Klimaforscher, 80 Millionen Kriegsstratege
Du hast die 80 Millonen Finanz und Wirtschaftsminister noch vergessen,, sonst stimmt es leider..

Seltsam_

#27
Zitat von: F_K am 24. September 2022, 13:07:39
Seltsam schreibt echt wirren BS / Fake news - ich rege an, die IP zu sperren.
Der war wirklich gut.

Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 13:42:19
Zitat von: Seltsam_ am 24. September 2022, 12:58:34
Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 05:43:04
Zitataber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich

Ernsthaft, warum meint jeder er könne Soldat oder Fußball-Bundestrainer?
Woran könnte das wohl liegen? Natürlich, wie so vieles bei der Bundeswehr, wenn Außenstehende sich mit dieser beschäftigen. Fehlende Information seitens der Bw und deshalb Nutzung anderer Quellen mit dem Ergebnis zu falschen Vorstellungen zu gelangen.
Das sollte aber auch jedem Internen bewußt sein.
Selbstverständlich liegt es immer an den anderen  ::)
Liegt aber sicherlich nicht daran, dass wir grds. rd. 80 Millionen Bundestrainer, 80 Millionen Virologen, 80 Klimaforscher, 80 Millionen Kriegsstrategen etc. haben. Du machst es dir ja hier sowieso immer sehr sehr einfach und du schiebst alles immer auf die Bundeswehr. Langeweile?
Oh, ich mach mir das nicht (sehr) einfach. Das wäre dann, wenns mich nicht interessieren und betreffen würde. Letztlich wundert es mich, dass sich keiner, der sich hier über das fehlende Wissen von Interessenten an der Bw wundernden Forenmitglieder, anscheinend an ihre eigene Zeit vor der Bundeswehr erinnern kann und wie ihr Wissensstand zu der Zeit war. Sollten sie dann auch so abgekanzelt worden sein wie hier, ist das bedauerlich, aber wohl eher Grund es besser zu machen, als es stereotyp zu wiederholen. Dieses Verhalten trägt nicht dazu bei, das sich andere weiter für die Bw zu interessieren. Und im übrigen liefert es auch nicht die Informationen, deren Fehlen man dem Fragenden vorwirft.

Edit: Zitate kenntlich gemacht.

Beuteberliner

Tja, @ Seltsam, bei Ihnen ist Nomen gleich Omen.
Schön, dass Sie jetzt Ihre Schein-Interesse-Fragen abgelassen und jede Antwort scgein-diskutieren. Ehrlich gesagt, das Interesse der Bundeswehr an Leuten, die wie Sie auftreten, ist sehr gering.

Skepsis

Hab was gefunden. Vielleich kann ja einer der Juristen hier das verständlich darstellen, wie das im V-Fall, S-Fall und BV-Fall bewerkstelligt wird.

Die Grundrechte werden massiv eingeschränkt und der Bund handelt zentral ohne Förderalismus?

Löst der BV-Fall auch in Deu den V-Fall aus?

Von 1968 CSSR Überfall durch UDSSR weiss ich von älteren Soldaten i.R. - dass via Radio Aufruf kam und sich in Kaserne zu melden und Ausgangssperre für Soldaten war.

ZitatGesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz) - https://www.gesetze-im-internet.de/asg/BJNR007870968.html

§ 4 Anwendungsbereich

Auszug

(2) Über Absatz 1 hinaus kann die Bundesregierung nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3) durch Rechtsverordnung bestimmen, daß Verpflichtungen und Beschränkungen auch in anderen Bereichen innerhalb des Anwendungsbereichs nach Artikel 12a Abs. 3, 4 und 6 des Grundgesetzes zulässig sind. Die Rechtsverordnung kann den Anwendungsbereich auch einschränken oder abgrenzen. Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt.

§ 39 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.