Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Anrechnung doppelte Einsatzzeiten vor 2002

Begonnen von LwPersFw, 03. Oktober 2022, 14:45:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

"Viele Betroffene warten bereits seit längerer Zeit

Die Umsetzung der BVerwG-Rechtsprechung zu den Einsatzzeiten vor 2002 ist angelaufen.

Das BVerwG hatte in mehreren Revisionsverfahren bereits am 9. September 2021 entschieden, dass die im Rahmen einer ,,besonderen Auslandsverwendung" geleisteten Dienstzeiten bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit eines Berufssoldaten grundsätzlich auch dann als doppelt ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden können, wenn diese Zeiten vor dem 1. Dezember 2002 liegen.

Allerdings sah sich der 2. Revisionssenat nicht veranlasst, von seiner ständigen Rechtsprechung zum ,,Versorgungsfallprinzip" abzuweichen: Danach findet das Versorgungsrecht in der zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung geltenden Fassung Anwendung.

Da eine doppelte Anrechnung von Einsatzzeiten erst seit einer Änderung des SVG mit Wirkung ab dem 13. Dezember 2011 möglich ist, können die Kameraden, die zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert waren, von der nunmehrigen Entscheidung des BVerwG leider nicht profitieren.

Obwohl diese Entscheidungen bereits vor über einem Jahr getroffen wurden, warten viele Betroffene immer noch auf eine Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Da die höchstrichterliche Rechtsprechung auch die wort- und inhaltsgleichen Bestimmungen des BeamtVG betrifft, müssen sich das BMVg und das BMI als in Versorgungsfragen federführende Ministerien bei der Umsetzung der o.g. Rechtsprechung verfahrensrechtlich abstimmen. Erforderlich ist unter anderem eine Anpassung der BeamtVGVwV, die bis dato nicht erfolgt ist.


Die soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen verweisen insofern auf diese Vorschrift. Schließlich konnte das BMVg mit einem Erlass vom 8. Juli 2022 bereits vor Inkrafttreten der ausstehenden Änderung der BeamtVGVwV Einvernehmen erzielen, so dass jetzt sukzessive alle anhängigen Verfahren im Sinne der BVerwG-Rechtsprechung abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl gerichtliche als auch Widerspruchs- beziehungsweise  erneute Antragverfahren. Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge wird dies jedoch noch eine gewisse Zeit dauern. Für die Betroffenen ist daher im Moment nichts weiter zu veranlassen; der Dienstherr beabsichtigt, sein grundsätzlich eröffnetes Ermessen dahingehend auszuüben, dass bei Vorliegen einer besonderen Auslandsverwendung im Sinne des § 63c SVG nicht nur ,,bis zum Doppelten", sondern stets eine doppelte Anrechnung erfolgt.


Formloser Antrag auf Wiederaufnahme ist ratsam

Allen Kameraden, die ab dem 13. Dezember 2011 zur Ruhe gesetzt worden sind, die die Maximalversorgung von 71,75 Prozent nicht erreicht haben und Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung von insgesamt mindestens 180 Tagen von ununterbrochen mindestens 30 Tagen Dauer nachweisen können, raten wir Folgendes:

Stellen Sie bei der Generalzolldirektion formlos einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, wenn Ihre Einsatzzeiten vor 2002 bisher nicht als doppelt ruhegehaltsfähig berücksichtigt wurden. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits einen ablehnenden Bescheid/Widerspruchsbescheid oder ein klagabweisendes und inzwischen rechtskräftiges Urteil erhalten haben."


Quelle: "Die Bundeswehr" 10/2022

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau