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Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht / Angemessenes Strafmaß

Begonnen von matthias2302, 30. Oktober 2022, 21:07:19

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Skepsis

Warum den Soldaten doppelt bestrafen? Der junge Fj. war besoffen und hat 750 Euro Strafbefehl bekommen, weil er im Suff Polizisten beleidigt hat. So der Sachverhalt. Und nun Anklage Truppendienstgericht wegen 750 Euro Strafbefehl?

Finde es schon sehr übertrieben, was für Fass aufgemacht wird bis zur Entlassung des Fj und dessen Karriere ist weg!

btw. die Polizei muss sich täglich beleidigen lassen in unglaublichem Ausmaße, habe das schon des Öfteren live miterlebt und konnte es kaum glauben, was für Worte gegenüber der Polizei da rausgehauen wurden. Polizei kontrollierte Ausweispapiere /Abfrage wegen Fahndung usw. und die Leute konnten wieder weiterziehen.


wolverine

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Skepsis

Verstehe ich das richtig – auch vor dem Truppendienstgericht geht es um den 750 Euro Strafbefehl, weil der Fj. im Suff Polizisten beleidigt hat?

ZitatWehrdisziplinarordnung (WDO)
§ 84 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen
(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren, auf denen die Entscheidung beruht, sind im gerichtlichen Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für die Einleitungsbehörde, den Wehrdisziplinaranwalt und das Wehrdienstgericht bindend. Das Wehrdienstgericht hat jedoch die nochmalige Prüfung solcher Feststellungen zu beschließen, deren Richtigkeit seine Mitglieder mit Stimmenmehrheit, bei einfacher Besetzung der Truppendienstkammer mit der Stimme des Vorsitzenden, bezweifeln. Dies ist in den Urteilsgründen zum Ausdruck zu bringen.
(2) Die in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind nicht bindend, können aber der Entscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren ohne nochmalige Prüfung zugrunde gelegt werden.


F_K

@ Skepsis:

Der (komplette ) Sachverhalt ist hier nicht bekannt.

Ggf. gibt es eben Tatbestände, der NICHT strafrechtlich verurteilt wurden, aber der Akte zu entnehmen sind.

Eine "reine" Beleidigung ist nach Justice Ansicht eben nicht dienstrechtlich relevant.

p4uLe83

@Skepsis: Eine Straftat kann ein Dienstvergehen sein, und das wird dann disziplinar geahndet. Das ist die hier schon ausgeführte Wohlverhaltenspflicht. Lesen Sie sich bitte in die Materie ein, wenn Sie in solchen Rechtsfragen mitwirken wollen, sonst entbehren ihre Einlassungen jeder Grundlage. Die sold. Pflichten in Soldatengesetz wären auch hilfreich, dann würden sie nicht so salopp die Karriere eines einzelnen OA über andere sehr hohe Rechtsgüter des Militärs stellen.

stclv

Es ist doch allseits bekannt das Beamte/Staatsdiener immer mit einem Diszi rechnen können. Daher ist dieser Beitrag allenfalls sinnlos weil keiner weiss wie dieses ausfallen wird. Es bleibt nur als Fazit übrig: Vorbildlich durchs leben gehen und Ausfälle im engen Kreise auf Stolpern und Ungekämmte Haare zunreduzieren.

funker07

Zitat von: Skepsis am 02. November 2022, 20:47:22
Polizei kontrollierte Ausweispapiere /Abfrage wegen Fahndung usw. und die Leute konnten wieder weiterziehen.
Die Strafe kommt dann natürlich später.
So wie in diesem Thread der Fahnenjunker nen Strafbefehl erhalten hat und nicht 750€ vor Ort an die Polizei zahlen musste.

Skepsis

@funker07

Habe versuch das Thema :Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht ausführlicher zu beschreiben. Wurde gelöscht.

Finde es eben nicht o.k. wenn da quasi eine "indirekte Doppelbestrafung" stattfindet. Wahrend Dienstzeit kann alles verloren werden, und a.D, i.R. dito. Verlust von Pension usw.

Höhere Staatsdiener machen schwerwiegende, gravierende Fehler und werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, bei vollen Bezügen.
 

Deepflight

Du verstehst das Konzept nicht, Skepsis, oder ignorierst du es einfach weg?

Eine Disziplinarmaßnahme -auch gerichtliche- sollen zu einer Änderung im Verhalten disziplinieren und sind keine Strafe.
Wenn es wegen eines Vergehens eine Strafe von einem Gericht oder einen Strafbefehl gibt, wird diese Strafe in die Findung desr Disziplinarmaßnahme einbezogen, um eine besondere Härte zu vermeiden.

Es sind aber grundlegen zwei eigenständige Verfahren, die einen Sachverhalt nach zwei gesonderten Maßstäben bewerten, weswegen ein und dieselbe Sache theoretisch eine zivile Strafe nach sich ziehen kann, aber keine disziplinare Maßnahme oder umgekehrt und auch beides in Kombination.

Das Prinzip ist höchstrichterlich mehrfach als rechtmäßig bestätigt worden. Ob Ihnen das gefällt oder nicht ist irrelevant, da das deutsche Rechtswesen dies zu bewerten hatte (schon mehrfach) und es immer daran festgehalten hat.

Die Aussage, dass höhere Staatsdiener gravierende Fehler machen und bei voller Pension in den Ruhestand gehen ist populistische Propaganda. Was zählt ist ob ein juristisches Fehlverhalten vorliegt oder eben nicht. Was Sie oder einzelne Gruppen ala "schwerwiegende Fehler" ansehen ist kein Maßstab.

Was ihnen zu denken geben sollte ist wenn ihre Beiträge hier gelöscht werden, denn das passiert nur wenn man es entweder mit der Unhöflichkeit maßlos übertreibt oder irgendwelches recht- / linksradikales Geschwurbel loslässt.

Beuteberliner

@ Skepsis, und in Ergänzung zu meinem Vorredner verwechseln Sie auch etwas Entscheidendes:

So genannte "politische Beamte", also solche Staatsdiener, die zu ihrem Amt durch Zustimmung des jeweiligen Landes- oder des Bundeskabinetts bekommen (bei Soldaten sind die alle Admirale und Generale) können "ohne Angabe von Gründen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden". Das muss nicht in einem Zusammenhang mit den von Ihnen aufgeführten schwerwiegenddn oder gravierenden Fehlern zu tin haben. Häufig sind auch derartige Fehler weder erfolgt, noch nachweisbar.

Davon zu unterscheiden sind Disziplinarmaßnahmen, die eben keine Strafe sind und die auch in derselben Angelegenheit einer Strafe nach StGB folgen KÖNNEN. Ob Sie oder wer auch immer dies als Doppelbestrafung (die verboten ist) EMPFINDEN, ist sowohl dem Gesetzgeber, als auch der Gerichtsbarkeit völlig egal, zumal auch andere Gerichte mit diesen Angelegenheiten befasst sind!

KlausP

Lesen Sie sich doch endlich mal in die entsprechenden Rechtsgrundlagen ein, hier z.B. die Wehrdisziplinarordnung und dann können Sie gerne weiter diskutieren, aber nicht wie bisher und auch zu anderen Themen von völliger Ahnungslosigkeit und/oder gefährlichem Halbwissen geprägt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Skepsis

Zitat@Deepflight Was ihnen zu denken geben sollte ist, wenn ihre Beiträge hier gelöscht werden, denn das passiert nur wenn man es entweder mit der Unhöflichkeit maßlos übertreibt oder irgendwelches recht- / linksradikales Geschwurbel loslässt.

Davon bin ich wohl weit entfernt. - auch das ich hier gefährliches Halbwissen verbreiten soll, es geht hier lediglich um meine Meinung, dass hier viel Widersprüchliches im Raume steht.

Und wenn Moderatoren was löschen, ist das OK für mich, geht ja um geordnete Diskussion.


Zum Sachverhalt des Fj. Was bedeutet dies für den Werdegang des Soldaten?

Lange Verfahrensdauern belasten die betroffenen Soldatinnen und Soldaten psychisch erheblich und sie werden bis zum Abschluss des Verfahrens in der Regel auch nicht be- und gefördert. Bei gleichzeitig laufenden Strafverfahren betrug die Dauer durchschnittlich 20,7 Monate, ohne Strafverfahren 19,2 Monate. Im Jahr 2019 dauerten die Verfahren auf das gesamte Jahr bezogen 20,6 Monate beziehungsweise 17,2 Monate. Gleichzeitig ist im Amt der Wehrbeauftragten eine merkliche Zahl von Fällen bekannt, die bereits über mehrere Jahre laufen und immer noch keinen Abschluss gefunden haben. WBA Högl Drucksache 19/26600

Umkehrschluss: Wie wird das Fehlverhalten des Dienstherrn bestraft? Sanktioniert? Wer ist dafür verantwortlich?

ZitatEs ist nicht hinnehmbar, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr im Ausland stationierte Soldaten abweist. Besonders enttäuscht aber, dass die europäische Integration von Streitkräften bereits am Beispiel der sanitätsdienstlichen Versorgung ihrer Angehörigen nach nunmehr 21 Jahren noch nicht weiter vorangeschritten ist. BT-19/26600 WBA Högl

Anmerkung:

ZitatDieses Prinzip von Befehl und Gehorsam ist freilich in allen Armeen eine zentrale Grundlage für die militärische Ordnung, insofern geht es im Militär letztlich um nichts anderes als um Herrschaft im Weber'schen Sinne. Der militärische Gehorsam findet sich überwiegend in der Vorstellung vom unbedingten Gehorsam; der bedingte und mitdenkende Gehorsam z.B. der Konzeption der Inneren Führung der Bundeswehr stellt weltweit eher eine Ausnahme dar. Ulrich vom Hagen - Homo militaris

In der Bundeswehr zu dienen, bedeutet mit der Konzeption der Inneren Führung, in keinem starren System zu dienen, es entwickelt sich stetig weiter, darum gehts mir.

wolverine

Mag ja sein, dass es ihnen darum geht; oft ist das nicht erkennbar. Mir jedenfalls nicht. Hier geht es aber um eine Frage, die gestellt und im Rahmen des möglichen beantwortet wurde.
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