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Arbeitsplatzschutzgesetz und Probezeit

Begonnen von Schopenhauer, 27. November 2022, 19:01:10

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Schopenhauer

Guten Abend,

ich werde am 01.01 bei der Bw meinen Dienst als SaZ antreten.

Ich habe davon erst kürzlich erfahren. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber befinde ich mich noch in der Probezeit.

Nichtsdestotrotz möchte ich Gebrauch vom Arbeitsplatzschutzgesetz machen. Theoretisch müsste es doch auch in der Probezeit greifen, jedoch kann der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht bzw. kann mir einen Tipp geben, wie ich mich am besten verhalten soll?

Ralf

Das Arbeitplatzschutzgesetz unterscheidet nicht zwischen Probezeit, gilt also auch dann ganz normal, somit ist eine Kündigung währenddessen genauso zu bewerten wie in einem normalen Arbeitsverhältnis.
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Schopenhauer

Ok, danke, so hatte ich das auch gelesen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich von diesem Paragraphen Gebrauch machen sobald ich den Einrufungsbescheid vorliegen habe, oder?

Ab dann könnte mich der Arbeitgeber nicht mehr kündigen, oder?

F_K

NEIN,

Der AG kann und darf in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen - dies ändert sich nicht.

... und eine Kündigung ist mBn nach sowohl zweckmäßig als auch angezeigt - Du willst da ja weg ...

Ralf

Hier gibt es dazu bereits ein paar weitere Ausführungen: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60364.msg624297.html#msg624297
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Schopenhauer

Danke, dass hat mir sehr geholfen.

So wie es dort zum Ende hin beschrieben wurde, habe ich es auch verstanden, wollte nur nochmal sicher gehen.

thelastofus

Allerdings könnte man zum Arbeitsgericht, wenn der AG so "blöd" ist den Grund für die Kündigung zu nennen (schriftlich). Kommt auch wieder vor.

Seihe auch hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60364.msg624297.html#msg624297

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