Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Truppenausweis

Begonnen von MartinCH, 28. November 2022, 06:57:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

VictorBravo

Zitat von: F_K am 28. November 2022, 11:05:41
Wird Uniform getragen, ist die Berechtigung dazu, auf Anforderung der Polizei, nachzuweisen (um halt einen Straftatbestand auszuschließen, dafür ist die Polizei da, siehe entsprechende Polizeigesetze der Länder).

Danke Sherlock! Polizeiliche Kriminalprävention ... da bin ich ja mal gespannt.

Bitte um Zitierung aus einem PolG! Kannst Dir gerne eines aussuchen ....

F_K

@ VB:

Keine "Prävention" - sondern Abklärung eines Verdachtes einer Straftat.

Siehe z. B. https://www.rodorf.de/01_polg/11.htm - die Strafbarkeit des unberechtigten Tragens einer Uniform ergibt sich aus dem StGB.

In einem Urteil des OVG Lüneburg aus dem Jahr 2013 heißt es:

Zitat»Die Identitätsfeststellung zur Abwehr einer Gefahr ist in erster Linie als eine Maßnahme der Gefahrerforschung zu verstehen. Sie dient regelmäßig der weiteren Aufklärung einer Gefahrenlage, indem am Geschehen beteiligte Personen namhaft gemacht werden und ihr Gefährdungspotential festgestellt wird, und damit der Überprüfung dienen, ob jemand Störer ist oder nicht.

Insofern ist sie Voraussetzung dafür, dass polizeiliche Maßnahmen gegenüber der richtigen Person getroffen werden.

Die Identitätsfeststellung ist dabei typischerweise nur Mittel zum Zweck, andere polizeiliche Maßnahmen zu ermöglichen (...). Weiter handelt es sich bei der Identitätskontrolle um einen insgesamt nicht gravierenden Eingriff, zumal auch in typischen Situationen des täglichen Lebens die Notwendigkeit auftreten kann, die Identität zu belegen. Insofern kann die Einschreitschwelle niedrig angesetzt werden [En01]1.«

... von so Themen wie "Erziehung und Höflichkeit" als Soldat gegenüber Beamten, die sich GESETZLICH gegeneinander zur Hilfeleistung verpflichtet sind, will ich ja gar nicht anfangen ...

VictorBravo

Zitat von: F_K am 28. November 2022, 11:32:45
Keine "Prävention" - sondern Abklärung eines Verdachtes einer Straftat.

Da haben wir es ja endlich. Bei Verdacht einer Straftat darf ein Polizeibeamter sogar weit mehr. Aber von einem Verdacht (i.S.v. Hauptmann von Köpenick) war nicht die Rede. Also sind Deine Ausführungen leider unzutreffend ...

F_K

@ VB:

Dann erläutere mir mal ganz genau, warum der PVB keinen Verdacht gehabt haben könnte.

(Nach meinem Verständniss ist der Verdacht ja auch innerhalb von Sekunden grundrechtskonform ausgeräumt worden und der KFZ Führer konnte seiner Wege ziehen ...).

MikeEchoGolf

Zitat von: VictorBravo am 28. November 2022, 11:01:44
Zitat von: BulleMölders am 28. November 2022, 07:58:14
Auch der Polizei gegenüber sind Sie verpflichtet sich als Soldat auszuweisen, wenn diese es von Ihnen verlangt. Wie soll die Polizei den prüfen können, ob Sie berechtigt sind den Dienstanzug zu tragen? Oder ob hier eventuell eine Straftat vorliegt?

Dem ist eben nicht so. Per se ist man als Soldat (ob in Uniform oder nicht) nicht verpflichtet, sich ggü. der Polizei als Soldat auszuweisen. Dafür muss es eine Rechtsgrundlage geben. Dies gilt auch (ich denke, dass dies hier der Fall war) bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

Würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Personen unberechtigterweise in Uniform hier in Deutschland sich ohne Probleme aufhalten könnten, weil diese nicht von der Polizei kontrolliert werden dürften. Seltsam!

VictorBravo

Zitat von: F_K am 28. November 2022, 11:50:58
@ VB:

Dann erläutere mir mal ganz genau, warum der PVB keinen Verdacht gehabt haben könnte.

(Nach meinem Verständniss ist der Verdacht ja auch innerhalb von Sekunden grundrechtskonform ausgeräumt worden und der KFZ Führer konnte seiner Wege ziehen ...).

So läuft Rechtsstaat nicht. Hättehätte-Fahrradkette ... davon hat der TE nichts geschrieben - daher ist dies nicht anzunehmen.
Mal aus der polizeilichen Praxis: Bei dieser Eingriffstiefe hätte der PVB seine Aufforderung dem polizeilichen Gegenüber begründen müssen. Ein Anfangsverdacht kann nicht vom Himmel fallen ...

Sicher, und da stimme ich Dir sogar zu, geht dieser Fall an der Lebenswirklichkeit vorbei. Ich hätte auch keine Lust, den Schutzmann zu belehren und nach Rechtsgrundlagen zu fragen ... man will ja schnell weiter und hat kein Interesse an Diskussionen. Von daher, spricht nichts dagegen, sich mit dem TA zu legitimieren. Rechtmäßig macht das die Maßnahme trotzdem nicht.

F_K

Jungs, nochmal:

Ein Soldat in ZIVILER Kleidung ist nicht verpflichtet, seinen "Soldatenstatus" PVB mitzuteilen oder den EDTA zu zeigen.

Ein Soldat (oder Zivilist) in Uniform, gegen den ein "vager Verdacht" einer Straftat besteht, muss sich ausweisen - und kann den Verdacht der Strafttat "unberechtigtes Tragen der Uniform" durch Vorzeigen des EDTA direkt ausräumen - und dies ist sicherlich der Weg, denn man dann gehen sollte.

@ VB:

Die Eingriffstiefe des Nachweises der Berechtigung die Uniform zu tragen dürfte ähnlich, ggf. sogar deutlcih NIEDRIGER als die Einriffstiefe "Identität" zu sehen zu sein - also so niedrig, dass dieser Eingriff quasi "per se" gerechtfertig sein dürfte.
Ich kann aber verstehen, dass man hier anderer Ansicht sein kann.

(Viele Polizeigestze sind mMn nicht wirlich verfassungskonform ... 30 Tage "Vorbeugehaft" nur bei Verdacht in Bayern wird sicherlich wieder "kassiert" werden ...)

However:

Schön dass wir uns einig sind, dass das Vorzeigen des TA (oder des Ersatzdokumentes) die "richtige" Lösung ist, die Kontrolle schnell zu beenden.

VictorBravo

Zitat von: MikeEchoGolf am 28. November 2022, 12:31:06
Würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Personen unberechtigterweise in Uniform hier in Deutschland sich ohne Probleme aufhalten könnten, weil diese nicht von der Polizei kontrolliert werden dürften. Seltsam!

Klingt komisch ... ist aber so! Nennt man Rechtsstaat.
Natürlich dürfen Personen kontrolliert werden. Dies kann aber nur unter den gebotenen Voraussetzungen erfolgen.
Empfehle sich mit den Grundlagen des Eingriffsrechts auseinanderzusetzen. Wir wollen dieses Forum ja nicht zum juristischen Seminar machen.

VictorBravo

Zitat von: F_K am 28. November 2022, 12:44:49
Die Eingriffstiefe des Nachweises der Berechtigung die Uniform zu tragen dürfte ähnlich, ggf. sogar deutlcih NIEDRIGER als die Einriffstiefe "Identität" zu sehen zu sein - also so niedrig, dass dieser Eingriff quasi "per se" gerechtfertig sein dürfte.
Ich kann aber verstehen, dass man hier anderer Ansicht sein kann.

Das ist Küchenjuristerei. Ich gebe auf ... Du hast gewonnen. ::)

KlausP

Mich hat in 35 Dienstjahren als aktiver Soldat und in mehreren Monaten als Wehrübender NIE ein Polizist angehalten, schon gar nicht, um zu prüfen, ob ich berechtigterweise Uniform trage. Also mal wieder eine typische ,,Diskussion" um irgend eine Ego-Befriedigung. Ist ja bei dem schon die Regel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MartinCH

Nachdem es jetzt lange "juristische" Diskussionen geben hat jetzt nochmal zur meiner ursprünglichen Frage. Ist es üblich das man Rekruten so lange mit dem vorläufigen Truppenausweis rumlaufen läßt? Bzw. wann bekommt man den dann normalerweise in aller Regel?

Angemon

#26
ZitatIst es üblich das man Rekruten so lange mit dem vorläufigen Truppenausweis rumlaufen läßt?
Ja, da die Grundausbildungseinheiten es oft nicht schaffen ihre Rekruten zeitnah mit den neuen Ausweisen zu versorgen.
Dazu gehört neben dem Passfoto auf noch das Online-Antragsverfahren  über die lokalen  Registrierungsstellen  (LRA). Hier musst DU proaktiv im Intranet agieren.
ZitatBzw. wann bekommt man den dann normalerweise in aller Regel?
In der Stammeinheit gehst du meist mit dem Pers-Bereich das Online-Antragsverfahren durch.

MartinCH

Wenn die Fotos dann gemacht sind, heisst das noch nicht das ein Truppenausweis beantragt/erstellt wird?

F_K

@ MartinCH:

Wie Angemon richtig schreibt, muss der Soldat SELBER elektronisch im Intranet den Ausweis BEANTRAGEN - dann benötigt man ein Foto (zum Antrag) und muss den Ausweis nach Produktion bei einer LRA abholen.

LwPersFw

Gehen Sie zu Ihrem aktuellen LRA-Bearbeiter - meist beim Pers/S1 - und lassen Sie den Stand Ihres Antrages prüfen.

Ggf. sind hier noch Arbeiten nötig ... dies kann aber nur der Bearbeiter verbindlich feststellen...





Und zum Thema Polizei vs Soldat als Beispiel:

"Polizei und Bundeswehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16. September 1957, Az. IC1-2531/34-30

( ... )

Die Soldaten unterliegen wie alle anderen Staatsbürger den allgemeinen Gesetzen und unterstehen in Strafsachen grundsätzlich der allgemeinen Gerichtsbarkeit.
Sie haben daher wie alle anderen Staatsbürger die Gesetze zu achten und den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten, die diese in Ausübung ihres Dienstes erteilen.

( ... )

Einzelne Soldaten sind als im Dienst befindlich nur dann anzusehen, wenn es die Umstände (z.B. Postenstehen) eindeutig erkennen lassen oder wenn sie einen Ausweis darüber vorzeigen können. (...)"





Der eDTA weist die Bediensteten als Bundesbedienstete und Angehörige des GB BMVg aus.

Gleiches gilt für den vorläufigen Truppenausweis in Papierform.




Und ich erinnere einmal an das kostenlose Bahnfahren in Uniform...

Dabei gilt

"Die Fahrt darf nur als Soldatin oder als Soldat der Bundeswehr (vgl. Nr. 112) in Uniform angetreten werden.
Ein gültiger Truppenausweis sowie das personalisierte ,,Null-Euro-Ticket" sind mitzuführen und dem Bahnpersonal auf Verlangen vorzuzeigen."


Wenn das Bahnpersonal also das Vorzeigen des eTA/vorl. TA verlangen kann, sollte dieses Recht auch ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle haben, wenn der Kontrollierte Uniform trägt, unabhängig von irgendeinem Verdacht.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau