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Gültigkeit Assessmentcenter Offiziere

Begonnen von Schopenhauer, 29. November 2022, 19:29:14

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Schopenhauer

Guten Abend Kameraden,

ich habe soeben mit einem Kameraden diskutiert, wie lange das Assessmentcenter gültig ist bzw. wie oft man eingestellt werden kann in den zwei Jahren.

Angenommen jemand macht sein Assessment im Dezember 2020 und es gibt im jeden Jahr Einstellungstermine zum Januar und Juli,

dann könnte der Bewerber nach meinem Verständnis zum Januar 2023, Juli 2023, Januar 2024 und Juli 2024 eingestellt werden.

Mein Kamerad meinte, dass eine Einstellung zum Januar 2025 auch noch möglich sei.

Weiß jemand von euch, wie genau die zwei Jahres Regel zu interpretieren ist.

Herzlichen Dank.


Schopenhauer

Wenn ich auf Seite 5 dieses Dokuments

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Kontrollberichte/SUEG/SUEG-ACfuekrBW-Juli-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2

richtig verstehe (basierend auf ZDv A-1333/16 Nr. 455), dann ist die Aussage meines Kameraden richtig, wenn die Einstellung für Januar 2025 vor dem Ablauf des Assessmentcenters passiert.

Stimmt das?

Ralf

Vom Zeitpunkt des Assessment bis zum Diensteintritt 2 Jahre.
Also hier bis Dez 2022. Danach ist zu entscheiden, was ggf. wiederholt werden muss.
Wie kommst du denn uf 2025 wenn das Assessment 2020 war, das sind zumindest bei mir keine zwei Jahre.
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Schopenhauer


Schopenhauer

Aber wenn ich dich richtig verstehe, dann wäre erstmal eine Einstellung im Januar 2025 formal nicht möglich, da mehr als zwei Jahre zwischen Assessment und Dienstantritt liegt.

Gibt es dann Sonderregelungen, die es trotzdem möglich machen?

Ralf

Wieso sollte es? Das ist auch festgelegt:
ZitatDanach ist zu entscheiden, was ggf. wiederholt werden muss.
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Schopenhauer

Aber was heißt das konkret?

,,Ggf. wiederholt werden muss" enthält aber auch die Möglichkeit, dass gar nichts wiederholt werden muss, oder nicht?

KlausP

Die Entscheidung liegt einzig und allein bei. ACFüKrBw und hängt vom Einzelfall ab. Nennt sich auch pflichtgemäßes Ermessen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schopenhauer

Ok, das verstehe ich schon, aber irgendwo muss ja eine Grenze liegen. Juli 2025 wäre dann vermutlich nicht mehr möglich, oder?

SolSim

Ich halte es sehr wahrscheinlich, das Sie das Assessment im Jahr 2025 komplett neu machen müssen.

Schopenhauer

Es ist nicht etwas, dass mich persönlich betrifft, sondern eine grundsätzliche Überlegung. Aber es scheint wohl zu sein, dass es keine scharfe Grenze gibt und es ggfs. auf den Einzelfall ankommt.


F_K

Die Grenze liegt bei 2 Jahren.

"Normalerweise" sind OA junge Menschen / Abiturienten - das man nach 5 Jahren (mehr als 25 % Lebenszeit) mal den aktualisierten Lebenslauf besprechen möchte, sollte klar sein - ebenso die Frage, warum ein Angebot vor 5 Jahren (!) nicht angenommen wurde - und jetzt doch?7

Schopenhauer

Wie kommst du auf fünf Jahre (hast du die Korrektur nicht gelesen?)?

Die Ausgangsfrage war, wie man den zweijährigen Zeitraum zu verstehen hat.

Das Beispiel diente nur der Illustration. 

F_K

Zeitpunkt Abschluß AC (ein Datum), 2 Jahre addieren (siehe BGB), bis dahin muss die Einstellung erfolgt sein.

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