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GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung

Begonnen von Nachtmensch, 06. Dezember 2022, 08:32:51

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Tester5743

Zitat von: justice005 am 23. August 2025, 13:23:34Die jetzige Bundesbesoldung ist GG-Reform. Jeder, der etwas anderes behauptet, lügt und delegitimiert den Staat, weil er ihm unterstellt, sich nicht an Urteile des Bundesverfassungsgericht zu halten. Dabei ist das absurd. Unser Staat respektiert das Bundesverfassungsgericht und würde ein Urteil nicht ignorieren.

Also sollte man sich die immer wieder zitierten Urteile mal anschauen.

Ich wiederhole daher nochmal deutlich zum Mitmeißeln:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Richterbesoldung im Land Berlin zu niedrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass die Richterbesoldung R2 (ungefähr A16) im Land Nordrhein-westfalen zu niedrig ist.
In beiden Ländern ist die Besoldung niedriger als im Bund.

Zur Bundesbesoldung gab es kein Urteil!!!



Es ist richtig, dass es bisher keine Vorgabe zur Bundesbesoldung gibt, es liegen aber verschiedene Vorlageneschlüsse der Länder zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht. Auch ist die Besoldung des Bundes den der Länder sehr ähnlich, was die Höhe der einzelnen Besoldungsstufen angeht. Daher ist eine zu niedrige Besoldung auch für den Bereich des Bundes im Bereich des möglichen.

Warum sonst hätte es verschiedene Entwürfe zur Amtsangessenen Alimentation gegeben?

Ich empfehle einmal die Wiki Seite im Intranet "Amtsangemessene Alimentation" durchzulesen, da hier die verschiedene Aspekte sehr umfassend, auch mit ergänzender Literatur behandelt werden.

LwPersFw

Zitat von: justice005 am 23. August 2025, 13:23:34Die jetzige Bundesbesoldung ist GG-Reform.

Jeder, der etwas anderes behauptet, lügt und delegitimiert den Staat, weil er ihm unterstellt, sich nicht an Urteile des Bundesverfassungsgericht zu halten.


Gesetzentwurf
der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen  Bundesbesoldung und -versorgung 08.01.2025 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG)

Drucksache 20/14438


"Da das BVerfG im Verfahren 2 BvL 4/18 festgestellt hat, dass die Verletzung der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter Indizwirkung für eine unzureichende Alimentation entfaltet und sich eine deutliche Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen als Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung auf das gesamte Besoldungsgefüge auswirken kann, hat sich auch der Bund mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinanderzusetzen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für sein Besoldungsgefüge mitzuberücksichtigen. Die Besoldungsstruktur und die Besoldungshöhe sind daher auf der Grundlage einer plausiblen und realitätsgerechten Methodik zur Bestimmung des Grundsicherungsniveaus neu zu justieren."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Griffin


... @justice005, es ist unstrittig klar, dass bis dato kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Bundes i.d.S. vorliegt.

Jedoch ist/ wäre es nur eine Frage der Zeit, bis es dazu käme. Wo keine Kläger, dort gibt es keine Richter.

Die Analogien sind jedoch eindeutig, deshalb nimmt der Bund sich der Sache präventiv auch an.

Dies widerum zu leugnen wäre frevelhaft und irrlegitim.

Grüße!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

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