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GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung

Begonnen von Nachtmensch, 06. Dezember 2022, 08:32:51

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Nachtmensch

Der Deutsche Richterbund hat seine Stellungnahme zur amtsangemessenen Alimentation veröffentlicht.

Zitat
A. Tenor der Stellungnahme

Der Deutsche Richterbund tritt für eine deutliche Verbesserung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung erfüllt die Erwartungen nicht. Er widerspricht in wesentlichen Teilen dem Grundgesetz und ist auch personalwirtschaftlich fragwürdig. Die Tabellengehälter der Beamten- und Richterschaft werden durch neue wohnort- und familienbezogene Leistungen, die künftig bis zu einem Drittel der Gesamtbesoldung ausmachen, verwässert und intransparent ausgestaltet. Dem geltenden Leistungsprinzip wird in Abkehr von allgemein geltenden Vergütungsstandards zu wenig Beachtung geschenkt. Bei Dienstantritt in einer ungelernten Tätigkeit soll ein Beamter, weil er verheiratet ist und zwei Kinder hat, künftig ein höheres Einkommen haben als ein Beamter, der ein dreijähriges Studium absolviert hat und in seiner Laufbahn bereits befördert wurde, aber ledig und kinderlos ist. Damit stellt dieser Entwurf das gesamte Verdienstgefüge auf den Kopf und gewährt Leistungen für Beamtenkinder, die für Kinder nicht verbeamteter Eltern niemals gewährt würden. Das ist ungerecht und inakzeptabel.

Quelle: https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Im Gegensatz zu dem Auszug vom vbb meiner Meinung nach eine sehr klare und eindeutige Stellungnahme, die nicht mit Kritik spart.

SolSim

Aber auch diese Gruppe vergisst, dass es auch Soldaten in der Bundesbesoldung gibt 🤷‍♂️

Nachtmensch


KlausP

Zitat von: SolSim am 27. Februar 2023, 19:14:24
Aber auch diese Gruppe vergisst, dass es auch Soldaten in der Bundesbesoldung gibt 🤷‍♂️
Nicht unbedingt, für Soldaten muss sich zuallererst ja wohl der DBwV als Interessenvertreter der Soldaten positionieren, so wie das die anderen Berufsverbände für ihr Klientel tut. Nur kam da (zumindest öffentlich) noch nichts, jedenfalls habe ich nichts gehört oder gelesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Marcel85

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-sicherstellung-einer-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung-sowie-zur-aenderung-weiterer-vorschriften/

Gesendet von meinem SM-G780G mit Tapatalk


Nachtmensch

Hier gibts die Stellungnahme vom dbb und vbob zum Download.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg281421.html#msg281421

Das Ergebnis ist wie vom Deutschen Richterbund. Der Entwurf wird abgelehnt. Warten wir ab was passiert, ob wider besseres Wissen dieser Entwurf zum Gesetz wird. In Bayern ist genau dieses passiert. Da lässt es die Regierung auf ein Prozess ankommen.

Nachtmensch

Eine weitere Stellungnahme und dieses Mal vom DBwV.

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/verfassungskonforme-besoldung-der-dbwv-nimmt-stellung

Ist ja alles nicht so schlimm und

ZitatIm Ergebnis würden nun, so Buch, viele tausend Angehörige des Öffentlichen Dienstes und der Bundeswehr von den neuen Regelungen profitieren.

Stellt sich mir die Frage, ob der DBwV einen anderen Referentenentwurf zur Prüfung vorgelegt bekommen haben.

F_K

@ Nachmensch:

Natürlich, rein sachlich, werden Zahlungen erhöht - damit profitieren tatsächlich, als Tatsachenbehauptung, viele Tausende Menschen von dem Gesetz.

Ob das Gesetz den Vorgaben genügt und insgesamt rechtssicher ist, ist ja eine andere Frage ...

DeltaEcho

Zitat von: Nachtmensch am 06. März 2023, 15:02:02
Eine weitere Stellungnahme und dieses Mal vom DBwV.

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/verfassungskonforme-besoldung-der-dbwv-nimmt-stellung

Ist ja alles nicht so schlimm und

ZitatIm Ergebnis würden nun, so Buch, viele tausend Angehörige des Öffentlichen Dienstes und der Bundeswehr von den neuen Regelungen profitieren.

Stellt sich mir die Frage, ob der DBwV einen anderen Referentenentwurf zur Prüfung vorgelegt bekommen haben.

Die Frage stelle ich mir auch, es scheint vielmehr das der DBvW die verfassungsrechtliche Problematik nicht erkannt hat. Im übrigen ist OTL i.G. Busch kein Jurist.

Ich kann mich auch nicht erinnern, dass dieses Thema einmal ausführlich im Verbandsmagazin behandelt wurde.

ZitatDamit unterscheidet sich der DBwV von anderen Organisationen, die den Referentenentwurf nun öffentlich und teilweise sehr scharf kritisieren, ohne aber den Jahre währenden Prozess zu kennen und deswegen auch keine Verbesserungen in dem Gesetzentwurf durchzusetzen.
Arroganz in Kombination mit einer mangelhaften Erfassung der Urteile des Bundesverfassungsgericht, ist für eine Stellungnahme immer gut.


Der DBvW kann gerne einmal darlegen warum der vorliegende Entwurf verfassungsmäßig sein soll, hier würde ich mir auch eine detaillierte Stellungnahme wie vom DRB wünschen.


ede-server

Ich bin ebenfalls maßlos enttäuscht von der Stellungnahme des DBwV. Weder im öffentlichen, noch im nicht öffentlichen Bereich ihrer Internetseite findet sich eine Aussage, dass sie die Stellungnahme des DBB oder DRB stützen und nur explizit auf die Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten eingehen. Aber genau das hätte ich erwartet. Der DBB hat in seiner Stellungnahme auf die Situation einiger Bundesländer aufmerksam gemacht, allen voran NRW da hier mit den großen Bw Ämtern und Kommandos in der Rheinschiene eine Konkurrenzsituation für Zivilpersonal entsteht. Die Versetzung von bspw. BAPersBw in die Bezirksregierung Köln ist damit finanziell lukrativ geworden für Familienmütter und -väter. Soldatinnen und Soldaten können diesen Wechsel nicht vornehmen, um so mehr sind sie darauf angewiesen, dass der Gesetztesentwurf BMI hier die Soldaten mitnimmt. Der DBwV ging auf diese Situation überhaupt nicht ein. Welcher Verband hätte es denn tun sollen, wenn nicht der DBwV? Ich stimme DeltaEcho zu, dass der Verband die Tragweite dieser beiden Urteile nicht erfasst hat.

Ist der DBwV wie Ver.di und vertritt nur die Interessen der Mannschaften und Unteroffiziere oder wie ist dies zu erklären: "...oder die avisieren Abschmelzungen der neuen Leistungen bei höheren Besoldungsgruppen zu reduzieren...".
Zumal die Stellungnahme von "...nichts anderes als die überfällige Umsetzung einer höchstrichterlichen Vorgabe..." Ich hoffe man hat verstanden, dass es zwei Urteile sind (Mindestabstand 115% und Alimentation kinderreicher Familien). Wobei.., "...Dabei geht es im Kern darum, den zu geringen Abstand zwischen den untersten Besoldungsgruppen und der sozialen Grundsicherung zu korrigieren und somit das verfassungsrechtlich gebotene Abstandsgebot wiederherzustellen."
Der DBwV hat also schlicht verpennt, den Entwurf auf Umsetzung beider Urteile hin zu überprüfen?

Schockiert bin ich über die Aussage: "Der DBwV begleitete den bereits seit über zwei Jahren laufenden Prozess..." Also wusste man den zahlreichen handwerklichen Fehlern? Es gab doch bereits zum 1. Entwurf 2021 Stellungnahmen, welche einige Fehler aufgezeigt wurden.
Die Gruppe der Soldatinnen und Soldaten sind nicht die Gewinner dieses Entwurfes, dass könnte der Verband auch klar benennen. Vielleicht handelt der Verband aber auch eine Bw-Zulage aus, welche 500 Euro und mehr entspricht, dann wäre das Problem der Mindestbesoldung erfüllt und seine Stellungnahme passt. >:(



christoph1972

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

Zitat von: Nachtmensch am 06. März 2023, 15:02:02
Eine weitere Stellungnahme und dieses Mal vom DBwV.

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/verfassungskonforme-besoldung-der-dbwv-nimmt-stellung

Ist ja alles nicht so schlimm und

ZitatIm Ergebnis würden nun, so Buch, viele tausend Angehörige des Öffentlichen Dienstes und der Bundeswehr von den neuen Regelungen profitieren.

Stellt sich mir die Frage, ob der DBwV einen anderen Referentenentwurf zur Prüfung vorgelegt bekommen haben.


Hier der gesamte Text, um die Transparenz zu wahren:

"Der BundeswehrVerband hat gegenüber dem Bundesministerium des Innern Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz/BBVAngG) genommen.
Absicht der Bundesregierung ist es, höchstrichterliche Vorgaben zur Herstellung einer ,,verfassungskonformen" Besoldung und Versorgung umzusetzen.
Dabei geht es im Kern darum, den zu geringen Abstand zwischen den untersten Besoldungsgruppen und der sozialen Grundsicherung zu korrigieren und somit das
verfassungsrechtlich gebotene Abstandsgebot wiederherzustellen.

Der DBwV begleitete den bereits seit über zwei Jahren laufenden Prozess in enger Fühlung mit den beteiligten Bundesministerien unter Federführung von
Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch als Vorsitzendem des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand. Damit unterscheidet
sich der DBwV von anderen Organisationen, die den Referentenentwurf nun öffentlich und teilweise sehr scharf kritisieren, ohne aber den Jahre währenden
Prozess zu kennen und deswegen auch keine Verbesserungen in dem Gesetzentwurf durchzusetzen. ,,Wir hingegen haben viele für die Betroffenen ursprünglich
schlechte Regelungen abwenden können und im Gegenteil für Verbesserungen gesorgt", so Detlef Buch. Dazu gehöre beispielsweise eine Besitzstandwahrung
beim Familienzuschlag, die Verhinderung einer Schlechterstellung von Witwern und Witwen, die Einbeziehung von Alleinerziehenden und von Patchworkfamilien
oder auch – ein besonders dickes Brett - von Versorgungsempfängern in die neuen Regelungen. Auch die Anhebung des Beihilfebemessungsgrundsatzes
auf 90 Prozent sei zu begrüßen. Im Ergebnis würden nun, so Buch, viele tausend Angehörige des Öffentlichen Dienstes und der Bundeswehr von den neuen Regelungen profitieren.

Nachbesserungsbedarf angemahnt

Natürlich gibt es in dem Gesetz auch noch Nachbesserungsbedarf, den der DBwV in seiner Stellungnahme anmahnt. Dazu gehört etwa die Notwendigkeit,
auch Regelungen für Tarifbeschäftigte zu schaffen oder die avisieren Abschmelzungen der neuen Leistungen bei höheren Besoldungsgruppen zu reduzieren bzw.
die Zahlung des neuen Regionalzuschlages, der den sperrigen Titel ,,Alimentativer Ergänzungszuschlag" trägt, rein an die Kindergeldzahlung zu koppeln.
Oberstleutnant Buch: ,,Spätestens im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren werden wir mit Vehemenz Korrekturen einfordern".
Offen sei zudem, wie das BMI die jüngste Erhöhung der Grundsicherung und die Einführung des Wohngeldes plus in dem Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigen wird.

Die wesentliche Mindestleistung des vorliegenden Referentenentwurfs sei aber, so Buch weiter, nichts anderes als die überfällige Umsetzung einer höchstrichterlichen Vorgabe.
Das Gesetz ist also kein Attraktivitätsgesetz für Richter, Beamte und Soldaten. Die meisten Bundesländer haben die Verfassungsgerichtsurteile bereits in unterschiedlicher,
teilweise weit weniger vorteilhaften Weise umgesetzt, der Druck auf den Bund sei entsprechend groß geworden. Die Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der
Bundeswehr sei eine andere Baustelle, an der der DBwV-Bundesvorstand arbeite, nicht nur, weil die Ampelparteien dies in ihrem Koalitionsvertrag so vereinbart hätten,
sondern weil es dringend notwendig ist, um die volle personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erreichen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach der formalen Beteiligung der Verbände und Gewerkschaften wird der Referentenentwurf nun zwischen den beteiligten Ressorts verhandelt. Insbesondere das
Finanzministerium – auch hier war der DBwV schon und hat Knoten durchschlagen - hat angesichts der Haushaltslage und den Herausforderungen durch die
Zeitenwende und anderen Großprojekten der Regierungskoalition ein besonderes Auge auf die Finanzierung des Vorhabens. Deswegen ist es gut, dass der DBwV
und das am Verfahren ebenfalls beteiligte Bundesministerium der Verteidigung eng abgestimmt vorgehen.

Noch ist unklar, wann das Bundeskabinett das Gesetz auf den Weg bringt, wann sich der Bundestag damit beschäftigen wird. Dem Vernehmen nach soll das
Gesetz zeitlich an das nächste Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gekoppelt werden, mit dem die Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
übertragen werden soll. Eine Einigung zwischen den Tarifpartnern liegt jedoch noch in weiter Ferne.

Sobald der finale Gesetzentwurf vorliegt, wird der DBwV umfassend über diese informieren."




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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