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Nutzung dienstlicher E-Mail außerhalb des Wehrdienstes?

Begonnen von Historiker, 26. Dezember 2022, 10:25:22

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Historiker

Guten Morgen!

Ich habe eine Frage bezüglich der Nutzung der dienstlichen Bundeswehr-E-Mail @bundeswehr.org außerhalb des Wehrdienstes. Ich habe im Jahr immer etwa so einen Monat Wehrübung auf einem beorderten Reservedienstposten und nutze in diesem Zeitraum auch vorschriftsmäßig meine E-Mail Adresse - vor allem zur bundeswehrinternen Kommunikation. Nun bin ich aber auch außerhalb von Wehrübungen für den Dienstposten engagiert, beziehungsweise es gibt ja auch Kommunikationsprozesse die innerhalb des Monats nicht abgeschlossen werden können (vor allem wenn man erst gegen Ende der Wehrübung jemanden schreibt und die Antwort nicht immer sofort kommt).

Gibt es hierfür eine Lösung, wie zumindest beorderte Reservisten die Kommunikation über die E-Mail-Adresse aufrecht erhalten können? Bislang ist das immer so ein Wegbrechen am ersten Tag nach dem Wehrdienst und die weitere Kommunikation auf zivile Adressen umleiten sollte man ja auch nicht machen. Vieles bleibt so halt auch einfach liegen...

Danke schonmal im Voraus!

Historiker

Beuteberliner

Wenn Sie in einem Reservedienstverhältnis stehen, etwa als Leiter eines BVK oder KVK oder Chef einer Heimatschutzkompanie, erhalten Sie einen dienstlichen Laptop mit Zubehör, damit sie auch außerhalb einer DVag oder RDL online arbeiten und Mails versenden können.
In allen anderen Fällen ist es nicht möglich, denn Sie benötigten dafür ja sowohl einen dienstlichen Rechner, als auch eine PKI-Karte oder den elektronischen Truppenausweis, um an Ihre Mails heranzukommen.

Al Terego

Ich gehe ja mal davon aus, dass die dienstliche Kommunikation ja nicht auf Dich als Person sondern auf das OrgElement ausgerichtet ist. Also erfolgt die Kommunikation am besten so, wie es ja auch vorgesehen ist und zwar über den Organisationsbriefkasten. Damit können die Themen dann auch über Deine Abwesenheit hinweg bearbeitet werden.
Kommunikation ausschließlich über persönliche Briefkästen sollte sich immer auf die Themen beschränken, die in einem OBK nichts verloren haben.

Beuteberliner

Das ist zwar richtig und so vorgesehen, nur halten sich eben viele Nutzer nicht strikt daran und so landet dann eben doch org-elem-relevante Post in den PBK.

Historiker

Danke erstmal!

Zur Nutzung sollte man vielleicht anmerken, dass nicht alles in der Bundeswehr linear läuft. Damit meine ich in meinem Fall, dass ich gemäß meiner Verwendung in einer Tätigkeit unterwegs bin, wo es zum Beispiel auch um die Planung von Artikeln für Publikationen oder eben auch zur Koordination von Forschungsvorhaben oder Lehrgängen geht. Vor allem letztere können sich durchaus im NfD Bereich bewegen und sollten daher im internen Bereich gehalten werden - diese werden dann vor allem von mir als Person verfolgt, wenn auch natürlich in Abstimmung mit meiner Einheit. Es erschwert einem nur eben das Weiterkommen, wenn so etwas dann solange liegen bleibt, bis ich wieder im Wehrdienstverhältnis stehe. Antworten kommen nun halt nicht immer innerhalb von zwei Wochen. Da ich auch in der Ausbildung tätig bin und Fachseminare gebe, ist die Kommunikation hier nach Ablauf der Dienstzeit ähnlich schwierig.

Beste Grüße,

Historiker

Beuteberliner

Wenn Sie auf privaten IT-Geräten Dokumente mit VS-NfD bearbeiten und versenden und der SiBe Ihrer Dienststelle (aka S 6) nicht interveniert und das nicht unterbindet, hat das nichts mit Nicht-Linearität zu tun, sondern ist schlicht und ergreifend rin Dienstvergehen entsprechender Nutzer.

Auch jemand, der in Ihrem Feld arbeitet, kann dies von Organisationsbriefkästen auch tun, so dass gewährleistet ist, dass Vorgänge bearbeitet werden, auch wenn Sie nicht eine RDL leisten.

Ralf

Dienstliche Email geht nmW nur mit dienstlicher IT, also bräuchtest du auch ein Bw Endgerät (Handy oder Computer). Wenn man dir das auch außerhalb deiner RDL zur Verfügung stellt, kannst du es ja weiter nutzen. Aber das hatten wir ja hier schon.
Ohne geht es nicht, also wird wohl erst einmal die Frage sein, ob man dir die dienstl. IT zur Verfügung stellt, was ich bei 11 Monaten ohne Dienstverhältnis durchaus bezweifle.
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Shonyu

Fragen kostet ja nichts. Wenn Ihre Einheit auf Ihre Zuarbeit angewiesen ist, wird ggf. geprüft, was möglich ist...

HubschrauBär

#8
Letztendlich ist es doch einfach:

Besprechen sie das ganze mit ihrem Dienststellenleiter. Wenn wenn dieser eine entsprechende dienstliche Notwendigkeit sieht, kann er die Möglichkeiten zur Umsetzung ja im nächsten Schritt mit dem FGG6 (u.A. IT-SiBe) besprechen. (der SiBe ist eher im FGG 2 zu finden @Beuteberliner)



Ralf

Mit der Neuausgabe der Regelung (A-960/1) wurde auch die Benennung "IT-Sicherheitsbeauftragter" (IT-SiBe) in "Informationssicherheitsbeauftragter" (ISB) geändert. Die Funktion bleibt jedoch gleich.
Der Begriff der InfoSichh entspricht dem der IT-Sicherheit und wird inhaltlich von Aspekten der Computersicherheit, Datensicherheit, Cyber Defence, Cyber-Sicherheit sowie den IT-relevanten Anteilen des Datenschutzes, der Militärischen Sicherheit und des Geheimschutzes bestimmt.
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HubschrauBär

Zitat von: Beuteberliner am 27. Dezember 2022, 14:48:40
Den IT-Sibe als Begriff gibt es seit Jahren nicht mehr.
Das stimmt. War wohl ein Eigentor von mir.

Dennoch sind der ISB und der SiBe zwei unterschiedliche Rollen


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