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TrpArzt-Termin während KzH Zeitraum

Begonnen von Vierecker, 06. Februar 2023, 22:42:26

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Vierecker

Guten Tag erstmal,
Ich wälze bereits seit einiger Zeit das Forum und mir ist dieses Thema nicht untergekommen.

Zum Sachverhalt:
Aufgrund einer ca. 9wöchigen Krankschreibung (die unterteilt in verschieden Lange Zeiträume war) musste ich alle 2-3 Wochen bei meinem TrpArzt vorbeikommen. Er hat die Termine bewusst so gewählt, dass ich einen nahtlosen Übergang der Krankenzeiträume habe. Von Montag-Sonntag, da es um psych Probleme mit Einheit/STO geht und er mich während meines Erholungszeitraumes davon befreien will. Meine Termine für die weitere Krankmeldung waren meist Mittwochs oder Donnerstags vor Ablauf des Status.

Nun steht ein mögliches Dienstvergehen im Raum:
Bis vor kurzem gab es keine Beanstandungen, den direkten weg zum SanB zu nehmen. Seit meiner letzten Krankmeldung(vor einer Woche) wurde jedoch plötzlich das Verfahren intern geändert und ich habe  ohne mein Wissen die Anweisung verfehlt, was nun mit einem Dz-Verfahren ermittelt werden soll.

Ich soll am Tag meines Arzttermins quasi von Zuhause zur Einheit fahren, dort meinen Krankenmeldeschein erhalten soll, mit diesem über einen Fahrdienst in den zuständigen SanBereich fahren soll, dort meinen Termin wahrnehmen soll, mit diesem Krankenmeldeschein mich persönlich beim Chef melden um mir diesen weitergeführten Status genehmigen zu lassen.
"Über Ihren Status entscheidet der Chef. Der TrpArzt gibt lediglich eine Empfehlung" ist die gängige Begründung hierfür.
Nicht nur dass dieses Prozedere mich in meinem privat Kfz zusätzliche 40km kostet, sind mehr als 60min Fahrtweg mit dem Fahrdienst auch dazu. Und das um in selbigem SanBereich behandelt zu werden.

Zum Vergleich:
Direkter Weg Wohnort-SanB: 99km 60-75min
Über Einheit: Wohnort-Einheit: 117km 90min + Fahrdienst 30min
und das ganze Sinngemäß auch wieder zurück.

Mir persönlich erschließt sich nicht, mit welcher Grundlage ich während meines KzH Zeitraumes am Dienstort vorstellig werden muss um meinen Status bekannt zu geben. Dieser landet sowohl in digitaler form als auch physischer Form in meiner Einheit.
Ich hoffe der Sachverhalt ist nachvollziehbar für jemanden.

Vielleicht gibt es da einen ZdV-kundigen, der weiß wo ich da suchen kann.

Beuteberliner

Über den Aufenthalt der untergebenen Soldatinnen und Soldaten entscheidet ausschließlich die/der Disziplinarvorgesetzte. Im Falle von Krankschreibungen/Befreiungen vom Dienst oder einzelnen Dienstvertichtungen hat sie/er grundsätzlich den Empfehlungen des Truppenarztes (TrArzt / einen Trupparzt (TrpArzt gibt es nicht) zu richten. Aber nach Rücksprache mit ihm/ihr kann die/der DV auch einen anderen Aufenthaltsort vorgeben.

Ob die vorherige Abholung des Krankenmeldescheins und der Shuttle zum SanVersZ im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht, entbindet nicht von der Verpflichtung, diesem Befehl Folge zu leisten. Denn er ist rechtmäßig, verfolgt einen dienstlichen Zweck (s.o. und in der Regel keine Behandlung mit Befreiungsstatus ohne Krankenmeldeschein!) und ist keine unzumutbare Belastung für Soldaten, zumal die Masse ja ohnehin neu- oder Folgekrank im Standort ist.

LwPersFw

Zitat von: Vierecker am 06. Februar 2023, 22:42:26

... da es um psych Probleme mit Einheit/STO geht und er mich während meines Erholungszeitraumes davon befreien will...


Dann schildern Sie dem TrArzt das neue Verfahren und bitten Sie diesen, wenn er Ihrem Ansatz folgen möchte, dass er dies mit Ihrem Chef telefonisch abklärt und für Sie eine Ausnahme erwirkt.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

In Ergänzung zu LwPersFw richtigem Ratschlag sollte man ggf. zusätzlich prüfen, ob ein Gespräch mit DV / Personalführung nicht auch zu einer Lösung führen kann - mehr als 2 Monate Krank ohne absehbare Verbesserung scheint ja eine ernsthafte Erkrankung zu sein.

Gute Besserung.

FoxtrotUniform

Dass du dich mit einem Status bei dem Chef meldest ist hoffe ich unstrittig (wobei in der Realität(!) die Freiheitsgerade zur Entscheidung entgegen den Anweisungen des Truppenarztes begrenzt sind). Ebenso hat der Chef kein Anrecht darauf zu erfahren, welches Krankheitsbild vorliegt. Wobei bei einem Vertrauensverhältnis (und nur dann) es hilfreich seien kann, hier offen zu seien.

Sofern es zu einem Disziplinarverfahren kommt, würde ich empfehlen Rechtsbeistand zu konsultieren, da die Erschwerung persönliches Melden vs. telefonisches Melden beim Disziplinarvorgesetzten nicht nachvollziehbar erscheint (nach deinen Schilderungen). Das entbindet natürlich keinesfalls von der Gehorsamspflicht.

Im Übrigen hoffe ich, dass du außer Krankschreibung auch eine weitere Therapie (Psychologe, Therapeut, Psychiater, Medikation...) erfährst.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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