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Verpflichtungszuschlage nach § 13 USG nur nach Ermessen?

Begonnen von CalwimWinter, 15. März 2023, 21:45:39

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CalwimWinter

Grüße!

Leiste eine RDL und erfülle alle hier: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5444010/356a490e1035872a00861ca40566b9e2/information-zu-13-usg-verpflichtungsvereinbarung--data.pdf
angemerkten Bedingungen für § 13 USG.

Mein Reservistenbearbeiter meinte jetzt das § 13 USG nur nach Angebot der Dienststelle erfolgt und ich nicht damit rechnen sollte. Frage: Warum? Antwort: Ist an gewisse Bedingungen geknüpft.

Na die habe ich ja anscheinend erfüllt? Oder geht das jetzt nach Gusto der Dienststelle?

Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Grüße
CiW

arcd008

Hi,

hast Du die erste Bedingung gelesen?

"Ihnen wurde ein Angebot auf längere Verpflichtung durch den für Sie zuständigen
Truppenteil/Dienststelle unterbreitet. Sie haben dieses Angebot angenommen;"

>> "Oder geht das jetzt nach Gusto der Dienststelle?"

Offensichtlich, s.o.

so long

arcd008


CalwimWinter

Na offensichtlich leiste ich eine RDL über 33 Tage, demnach 1. erfüllt. Ohne Angebot auf RDL keine RDL

F_K

Eine RDL  länger als 33 Tage ist kein Angebot.

Frage:
- gab es ein Angebot?
- war dieses VOR dem 15. Tag der RD bei BAPers?

... dann ist alles klar ...

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