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Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.

Begonnen von Johnson, 03. April 2023, 09:04:55

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Johnson

Guten Tag liebe Mitglieder und Mitgliederinnen.


Situation :
Seit 12 Jahren Saz, seit 5 Jahren auf Saz 19 festgesetzt.
Seit letztem Jahren Laufbahn Wechsel mit ZAW(noch nicht befördert) .

Im Falle der festgestellten nichteignung für die neue Laufbahn, während der ZAW, auf Grund von Krankheiten.

Frage:
Führt dieser Umstand zum ausscheiden, aus der Bw?
Führt er zu zum Wiedereinsatz in die alte Verwendung?
Darf dann der Saz 19 ab geleistet werden und kann man mit entschieden ob mann ausscheiden oder weiter dienen möchte?

Ralf

Wenn du bereits endgültig auf SaZ 19 festgesetzt bist und keine DU vorliegt, wird man für dich irgendwo eine Aufgabe finden (müssen). Ob das in der alten Verwendung, am alten StO oder etwas anderes ist, wird dann gebrüft werden müssen.
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Johnson2

Danke für die schnelle Antwort.

Gibt es da eine Möglichkeit der Mitentscheidung? Also ein ablehnen der Rückführung und das damit einhergehende ausscheiden?

Mfg

KlausP

Rückführung in eine niedrigere Laufbahn geht nur, wenn man noch einen der Laufbahn entsprechen Dienstgrad hat. Als z.B. als StUffz (FA) kann man nicht in die Mannschaftslaufbahn zurückgeführt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Löwe von Eutin

Zitat von: Johnson am 03. April 2023, 09:04:55
Guten Tag liebe Mitglieder und Mitgliederinnen.
Das Wort Mitglied ist ein Neutrum und bezeichnet sowohl Frauen als auch Männer.

Zitat von: Johnson am 03. April 2023, 11:54:56
Und vom SU (FA) zum SU?
Das geht natürlich, dann wird die Fw Eignung aberkann und man wird in die Laufbahn der Fachdienstunteroffiziere zurückgeführt. (-> Man bleibt StUffz.)

Johnson

Okay, danke für die schnelle Antwort.

Mir geht es grundlegend darum, ob der Dienstherr an diesem Punkt alleinige Entscheidungsfreiheit hat oder ob man diese Entscheidung mit beeinflussen kann?

In der alten Verwendung wären ja noch 9 Jahre verpflichtungszeit offen.

Müssen diese dann gedient werden oder besteht auch die Möglichkeit die Rückführung abzulehnen und somit das Dienstverhältnis aufzulösen?

F_K

Wer nicht (mehr) geeignet ist, IST zurückzuführen bzw. zu entlassen.

Da gibt es kein "Mitspracherecht".

Anträge darf man immer stellen ...

Ralf

Zitat von: Johnson am 03. April 2023, 12:13:34
Müssen diese dann gedient werden oder besteht auch die Möglichkeit die Rückführung abzulehnen und somit das Dienstverhältnis aufzulösen?
Du musst das aber auch lesen, was man dir schreibt, sonst bringen alle Antworten nichts.
Zitat von: Ralf am 03. April 2023, 09:24:37
Wenn du bereits endgültig auf SaZ 19 festgesetzt bist und keine DU vorliegt, wird man für dich irgendwo eine Aufgabe finden (müssen). Ob das in der alten Verwendung, am alten StO oder etwas anderes ist, wird dann geprüft werden müssen.
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Driki

Guten tag zusammen,

Sorry das ich diese Thema nochmal ausgrabe aber es passt soweit zu meiner frage das ich nicht extra ein neues öffnen möchte.
bin in einer ähnlichen Situation und möchte gerne euren rat : Bin im 8 Dienstjahr und nun Mannschfter FA meine frag ist nun da ich vor Jahren schon auf SaZ 25 festgesetzt wurde kann mir das noch einer nehmen falls ich jetzt zum Uffz befördert würde und die ZAW vergeige? Also mein Ziel ist es Natürlich alles zu bestehen aber es tut sich mir nun doch die frage auf was ist wenn ich es doch nicht schaffe und jetzt in einen dienstgrad befördert werde der nicht meiner vorherigen Laufbahn entspricht.


MkG

Ralf

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Driki

Oh danke also solange ich keine neu unterschreibe gilt die alte so verstanden aber ich meine ich habe eine neue unterschrieben die aber auch auf 25 jahre läuft und diese würde meine alte aushebeln? obwohl ich ja schon damals festgesetzt wurde ? also könnte ich bis zum SU befördert werden und selbst beim scheitern der ZAW meine restliche jahre weiter dienen?

Ralf

Was steht denn auf der neuen drauf, einfach mal durchlesen? Das ist doch ausschlaggebend.
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Driki

so eben geprüft habe keine neue unterschrieben weil auch keine neu erhalten. also gilt ja meine alte noch .
das heisst ich könnte rein theoretisch befördert werden und selbst wenn ich die ZAW vergeige was ich nicht hoffe immer noch weiter dienen obwohl ich dann SU ohne eigentliche Qualifiktionen bin ?zurückgeführt werden kann ich ja nach meinem wissensstand nicht mehr?


F_K

Mit noch 17 Jahren Dienstzeit würden als StUffz im Vergleich zum Feldwebel sicherlich mehrere Kleinwagen Differenz weniger verdient werden - surrender is not an Option.

Viel Erfolg.

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